Themenstarter
- Beitritt
- 20.05.08
- Beiträge
- 7.072
Wenn sich ein chronischer Tinnitus entwickelt hat und sich dadurch Begleiterscheinungen ergeben, können Sie die Behinderung feststellen lassen.
Grad der Behinderung im Schwerbehindertenrecht aus den
"Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz"
*
Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen
0-10 GdB
mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen.
20 GdB
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen)*
30-40 GdB
mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten**
50 GdB
Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.
Grad der Behinderung im Schwerbehindertenrecht aus den
"Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz"
*
Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen
0-10 GdB
mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen.
20 GdB
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen)*
30-40 GdB
mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten**
50 GdB
Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.