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(Berlin) Das Erzbistum Berlin hat gemeinsam mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Verfassungsbeschwerde gegen das vor einem Jahr eingeführte Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
„Mit der Aushöhlung des Sonntagsschutzes, der im Grundgesetz durch Artikel 140 in Aufnahme von Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung verfassungsrechtlich verbürgt ist, verstößt der Berliner Gesetzgeber nach der Überzeugung der Kirchen gegen das Grundgesetz. Da Sonn- und Feiertage durch die Verfassung geschützt sind, kann die Aufhebung des Sonntagsschutzes an bis zu zehn Sonntagen im Jahr durch das Abgeordnetenhaus von Berlin keinen Bestand haben. Besonders eklatant zeigt sich der Verfassungsverstoß daran, daß alle Adventssonntage für die Ladenöffnung frei gegeben werden; daraus ergibt sich, daß im Dezember die Freigabe des Sonntags für den Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme ist“, heißt es in einer heute veröffentlichen gemeinsamen Erklärung.
Die Absicht, den Schutz der Sonn- und Feiertage wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen, kann für die Kirchen nicht hingenommen werden. Die Verfassung sieht dies ausdrücklich nicht vor.
Ich weiß nicht, wie es Euch geht. Ich jedenfalls wünsche den Kirchen viel Erfolg!
Herzliche Grüße von
Leòn