Überwachung von Kennzeichen verfassungswidrig

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Ein ADAC-Gutachten, stellt fest:

Überwachung von Kennzeichen verfassungswidrig

Das Filmen von Pkw- Kennzeichen zu polizeilichen Fahndungszwecken ist in sieben von acht deutschen Bundesländern verfassungswidrig. Bei dem sogenannten Videoscanning wird das Fahrzeug samt Nummernschild gefilmt, die Daten werden elektronisch ausgewertet und mit der polizeilichen Fahndungsdatei verglichen. Laut einem Gutachten des ADAC verstößt lediglich die Methode in Brandenburg nicht gegen das Grundgesetz. In Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hingegen verletzt die Fahndungsmethode die Verfassung und greift in die sogenannte informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen ein.
Quelle: Auto-News: Überwachung von Kennzeichen verfassungswidrig (auto-presse.de/news-auto.php?action=view&newsid=23125)

Naja, aber ist ja nicht so schlimm. Das ist ja alles nur zu unserem Besten und wer nichts zu verbergen hat, dem passiert auch nichts.
Es geht ja schließlich um die Terroristen und unsere Kinder :schock:müssen ja geschützt werden....
Vielleicht fängt man ja den verschollenen Bin Laden auf diese Weise, Hauptsache man kriegt diese bösen Männer aus den afghanischen Höhlen.
 
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