Themenstarter
- Beitritt
- 21.03.11
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- 249
Hallo,
Ich habe nun am Dienstag sämtliche Papiere zum Sozialgericht geschickt, davon ca. 25 Seiten Text meinerseits, ca. 30 Anhänge und 2 Gutachten.
Es geht um 600 Euro und ein paar Zerquetsche die ich bisher zahlen musste zwecks meiner Quecksilbervergiftung.
Nun habe ich heute abend ein Schreiben im Kasten gehabt in dem steht:
Der Antragsgegner ist aufgefordert worden, sich zum Antrag innerhalb 1 Woche schriftlich zu äußern.
1. Schafft das der MDK sicher nicht, denn bisher musste ich immer 2 Monate warten.
2. Ist anscheinend meinem Eilantrag stattgegeben worden, aber das deutsche Mühlen zu schnell mahlen hätte ich nie gedacht.
Ist das was Gutes ?
Ich habe nun am Dienstag sämtliche Papiere zum Sozialgericht geschickt, davon ca. 25 Seiten Text meinerseits, ca. 30 Anhänge und 2 Gutachten.
Es geht um 600 Euro und ein paar Zerquetsche die ich bisher zahlen musste zwecks meiner Quecksilbervergiftung.
Nun habe ich heute abend ein Schreiben im Kasten gehabt in dem steht:
Der Antragsgegner ist aufgefordert worden, sich zum Antrag innerhalb 1 Woche schriftlich zu äußern.
1. Schafft das der MDK sicher nicht, denn bisher musste ich immer 2 Monate warten.
2. Ist anscheinend meinem Eilantrag stattgegeben worden, aber das deutsche Mühlen zu schnell mahlen hätte ich nie gedacht.
Ist das was Gutes ?