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Schweizer Bundesgericht: Schleudertrauma ist kein organischer Funktionsausfall
Hallo zusammen,
Richter am schweizerischen Bundesgericht haben entschieden, ein Schleudertrauma ohne "organisch nachweisbare Funktionsausfälle" begründet keinen Anspruch mehr auf eine IV- Rente. Denn, jetzt kommt der Gipfel der Inkompetenz, es handele sich hierbei um Schmerzstörungen ohne klar nachweisbare Ursache.
Den Betroffenen sei in der Regel zuzumuten, die Schäden am Kopfgelenk "willentlich" zu überwinden. Mal abgesehen, von was für einer antiquierten und mittlerweile unhaltbaren Vorstellung von Willen diese Herrschaften noch immer ausgehen, das ist nicht lustig.
Festzuhalten bleibt:
Diese Richter haben keinerlei eigene Erfahrungen mit dem Sachverhalt,
sind medizinisch inkompetent, wie sie offenbaren, indem sie darauf verweisen, dass die als Schleudertrauma bezeichneten Beeinträchtigungen bisher in keinem anerkannten medizinischen Klassifikationssystem als Diagnose figurieren würden, was kein Sachargument sein kann,
und faseln zur Begründung dieses ihres trotz Inkompetenz angemaßten Urteils etwas von "Rechtsgleichheit".
Aber Hallo, dann stinkt dieses Recht gewaltig zum Himmel! Ich würde die Überprüfung der Prämissen und nicht zuletzt auch des Personals anregen.
Hallo zusammen,
Richter am schweizerischen Bundesgericht haben entschieden, ein Schleudertrauma ohne "organisch nachweisbare Funktionsausfälle" begründet keinen Anspruch mehr auf eine IV- Rente. Denn, jetzt kommt der Gipfel der Inkompetenz, es handele sich hierbei um Schmerzstörungen ohne klar nachweisbare Ursache.
QuelleEine IV-Rente wegen eines Schleudertraumas kann künftig wie bei Schmerzstörungen ausnahmsweise nur dann zugesprochen werden, wenn der betroffenen Person eine «willentliche Überwindung ihres Leidens und der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess nicht zuzumuten ist».
Den Betroffenen sei in der Regel zuzumuten, die Schäden am Kopfgelenk "willentlich" zu überwinden. Mal abgesehen, von was für einer antiquierten und mittlerweile unhaltbaren Vorstellung von Willen diese Herrschaften noch immer ausgehen, das ist nicht lustig.
Festzuhalten bleibt:
Diese Richter haben keinerlei eigene Erfahrungen mit dem Sachverhalt,
sind medizinisch inkompetent, wie sie offenbaren, indem sie darauf verweisen, dass die als Schleudertrauma bezeichneten Beeinträchtigungen bisher in keinem anerkannten medizinischen Klassifikationssystem als Diagnose figurieren würden, was kein Sachargument sein kann,
und faseln zur Begründung dieses ihres trotz Inkompetenz angemaßten Urteils etwas von "Rechtsgleichheit".
Aber Hallo, dann stinkt dieses Recht gewaltig zum Himmel! Ich würde die Überprüfung der Prämissen und nicht zuletzt auch des Personals anregen.