Dylan
Ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Ich wusste nicht wo ich es posten sollte, also setze ich es mal hier rein.
Es geht um eine Anwaltssache, bei der unter anderem die Amalgam-Füllungen auch mit auf den Tisch kommen werden.
Kann mir irgendjemand konkrete Quellen nennen oder hat jemand ein Fachbuch, in dem die konkrete Verlegung von Amalgam (Verarbeitung, Unterfüllung (zwingend oder nicht), nachträgliche Politur etc.) beschrieben ist.
Ich habe mich an einige offiziellen Stellen gewandt und die herrlichsten Antworten bekommen. Nach dem Motto "Das ist Sache Ihres Zahnarztes!" oder "Wenden Sie sich an folgende weitere Stellen..."
Das kann es ja wohl nicht sein! Es muss doch irgendjemand sagen können, wie die Vorschriften sind!
Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Ich bin dankbar für jeden Hinweis!
Irgendwie muss man diesem Verein doch das Handwerk legen können.
Liebe Grüsse
Ich wusste nicht wo ich es posten sollte, also setze ich es mal hier rein.
Es geht um eine Anwaltssache, bei der unter anderem die Amalgam-Füllungen auch mit auf den Tisch kommen werden.
Kann mir irgendjemand konkrete Quellen nennen oder hat jemand ein Fachbuch, in dem die konkrete Verlegung von Amalgam (Verarbeitung, Unterfüllung (zwingend oder nicht), nachträgliche Politur etc.) beschrieben ist.
Ich habe mich an einige offiziellen Stellen gewandt und die herrlichsten Antworten bekommen. Nach dem Motto "Das ist Sache Ihres Zahnarztes!" oder "Wenden Sie sich an folgende weitere Stellen..."
Das kann es ja wohl nicht sein! Es muss doch irgendjemand sagen können, wie die Vorschriften sind!
Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Ich bin dankbar für jeden Hinweis!
Irgendwie muss man diesem Verein doch das Handwerk legen können.
Liebe Grüsse