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Patientenverfügung (u.a. Essen/Trinken am Lebensende)
Der Anwalt hat mir Kopien ausgefertigt, die ich Angehörigen gegeben habe.
Die Originale liegen offen auf meinem Schreibtisch.
Außerdem habe ich immer einen SOS Anhänger mit Notfallausweis bei mir. Darauf habe ich Die Registernummer und die Urkundennummer der Verfügung eingetragen.
Also der Arzt der den Notfallausweis bzw. die SOS Kapsel anschaut, wird sofort informiert sein.
Wer schon eine Patientenverfügung hat, sollte sie nach zwei neuen Urteilen überprüfen
Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Formulierung „keine lebenserhaltende Maßnahmen“ für sich genommen keine konkrete Behandlungsentscheidung enthalte (Az., XII ZB 61/16)
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16 sowie Beschluss vom8. Februar 2017 – XII ZB 604/15) sollte sich aus der Patientenverfügung sowohl die konkrete Behandlungssituation (z.B.: „Endstadium einer unheilbaren,tödlich verlaufenden Krankheit“) als auch die auf diese Situation bezogenenBehandlungswünsche (z.B.die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter
Maßnahmen wie die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr) ergeben
Man kann in einer bestehenden Verfügung Änderung vornehmen und diese mit dem Datum versehen und erneut unterschreiben.
Wenn die Verfügung beim Notar gemacht wurde, ist es ratsam das mit dem Notar durchzusprechen. Üblicherweise ist so eine Verfügung ja bei de rBundesnotarkammer hinterlegt.
Hier kann man sich über Texte/Textbausteine Informieren
Ich möchte gerne meine Patientenverfügung ohne Kosten machen; ist das auch möglich, einfach nur für mich ein Formular ausfüllen und alles nieder schreiben was mir wichtig ist und meiner Tochter geben?
Kennt jemand eine gute Seite die Vordruckformulare anbietet kostenlos?
Oder hätte so eine Patientenverfügung dann keinen Nutzen, wie ist das, weiß das jemand von euch?
Das 30-Minuten ARD Video zeigt anhand von drei FällenFallstricke des Betreungsgesetztes aufzeigen.
Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird https://www.youtube.com/watch?v=DpqUyc4mwaw&
marktcheckSep 27, 2016
Patientenverfügung neues Urteil und Betreungsverfügung
youtube.com/watch?v=zs4gg6GxSko
ARD Ratgeber Recht Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
auch zum Thema Missbrauch von Vorsorgevollmachten
Möglichkeit Kontrollbevollmächtigung https://www.youtube.com/watch?v=5BEbE3SWQvU&
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Strafbarkeit der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 03.12.2015 (BGBl. I S.
2177), in Kraft getreten am 10.12.2015 https://dejure.org/gesetze/StGB/217.html
Ich habe da aber auch ein Problem. Ohne jetzt hier alles gelesen zu haben, es geht doch eher immer darum, daß man etwas nicht will.
So, wenn es aber noch nicht ganz so weit ist, daß ich in Kürze den Löffel abgebe und das gerne verhindern will. Aber aufgrund ganz vieler Unverträglichkeiten und seltener Erkrankungen ganz viele Medikamente und Nahrungsmittel nicht vertrage, dafür aber andere will?
Die aber vielleicht etwas teurer sind oder extra besorgt werden müssen?
Wenn ich nur daran denke, wie die Ärzte im KH sich immer über meine Vollmacht hinwegsetzen wollten und versucht haben, meiner Mutter eine Unterschrift abzuluchsen.
Ist ja sogar jetzt, wo ich mich noch selbst artikulieren kann, total schwierig nicht überfahren zu werden.
Also in deinem Fall ist sicher eine Verfügung beim Notar sinnvoll. Vor allem kombiniert mit einer notriellen Vorsorgevollmach und einer Betreuungsverfügung.
Wenn man keine Vorssorgevollmacht hat wird immer das Betreungsgericht eingeschaltet. Und das bedeutet, man bekommt einen Berufsbetreuer. Und der hat dann im wahrsten Sinne des Wortes die volle Macht. Angehörige haben dann keinen Einfluß mehr.
Das sicherste ist Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfungung beim Notar vorzunehmen und auch registrieren zu lassen.
Ratsam ist auch die Bestimmung eines Ersatzbevollmächtigten, für den Fall, dass der Bevollmächtigte selbst seiner Aufgabe nicht mehr nachkommen kann.
In der Patientenverfügung kann man natürlich alles einbringen, was man selbst noch für wichtig hält. Also Medikamente ausschließen, Raumbeduftung ausschließen etc.