Akzeptanz des LTT - Testergebnisses:
Lasse mir auch die kommende Woche Blut abnehmen. Bzgl. eines LTT Tests. Mein Zahnarzt hat gemeint, dass man bei Allergie einen Allergiepass ausgestellt bekommt, und der dann von den gesetzl. Krankenkassen anerkannt wird.
Ich muß dazu sagen, daß das leider nicht stimmt
(obwohl ich dir natürlich glaube, daß Dein Arzt dir das so gesagt hat). Tatsächlich liegt das Problem schon in dem Wort "Allergie", bei dem offenbleibt, was das eigentlich sein soll. Offiziell wird hier eine Antigen Antikörper Reaktion zugrunde gelegt, was dann schon ins Leere lauft. Nehmen wir z.B. einmal die Additive des Kunststoffs. Die sind viel zu klein, als daß sie vom Immunsystem erkannt werden könnten. Es kommt also nicht zur Bildung von Antikörpern. Trotzdem reagiert das Immunsystem auf solche Stoffe (pseudoallergische Reaktion, bzw. direkt zellvermittelte Reaktion). Auch an einer pseudoallergischen Reaktion kann man sterben, sodaß es sich nicht nur um "fast schon wie eine richtige Allergie" handelt. Diese Reaktion übertrifft oft sogar noch eine Allergie. Sie heißt also nur deswegen "pseudo", weil keine Antikörper gebildet wurden und somit der übliche Allergietest nicht darauf reagiert.
Nun reagiert aber der LTT trotzdem darauf, da sich auch gegen diese Stoffe spezielle Lymphozyten bilden. Insofern ist der LTT wesentlich besser, denn er kann beide Allergieformen aufzeigen. (wenigstens noch einige Zeit nach der Reaktion). Sinkt der toxische Pegel d.h. der Anteil der Stoffe die eine pseudoallergische Reaktion ausgelöst haben, dann zeigt auch der LTT wieder ein negatives Ergebnis an. (der Zahn / das Immunsystem beruhigt sich wieder).
Insofern kann der LTT aus vier Gründen nicht anerkannt werden.
Zum ersten zeigt er ein falsch positives Ergebnis an, obwohl gar keine Allergie vorliegt. Für den Patienten spielt das keine Rolle, weil es ihm egal sein kann, ob er nun durch eine direkt zellvermittelte Unverträglichkeitsreaktion, durch eine Pseudoallergie oder eine richtige Allergie krank geworden ist. Die Krankenkassen halten sich aber an den Wortlaut des Gesetzes und dort ist eben nur eine Antigen-Antikörper Reaktion als Allergie akzeptiert. Wenn der LTT noch etwas anderes anzeigt, kann der als Nachweis für eine Allergie nicht mehr akzeptiert werden.
Zum zweiten hat die Zahnärzteschaft über Dr. Stähle mit Hilfe eines Konsenspapiers durchgesetzt, daß nur noch der Epikutantest als Allergiennachweis anerkannt werden darf. Alle anderen med. Fachgesellschaften dürfen den LTT jetzt nicht mehr würdigen, denn dazu haben sie sich im Konsenspapier schließlich verpflichtet. Spätestens bei der Begutachtung durch den med. Dienst wird der LTT also nicht mehr anerkannt werden dürfen.
Zum dritten reagiert unser Immunsystem auch schon protektiv. D.h. es fährt alle Abwehrmnaßnahmen schon hoch, wenn eine unerwartete Zellschädigung eintritt. So reagiert der LTT auch nach einer Vergiftung (Schlangenbiß), oder nach einer erheblichen Verletzung. Meist erfolgt nach einer solchen Verletzung auch eine bakterielle Infektion, oder eine Infektion zerstört gerade die Zellen des Körpers. Da kann das Immunsystem nicht erst abwarten, bis Antikörper gebildet wurden. Nun zeigt der LTT ein Ergebnis an, obwohl es sich ganz bestimmt nicht um eine Allergie handelt. Um eine positives LTT Ergebnis von einer toxischen Reaktion zu differenzieren, gibts daher noch weitere Labortests. Im Prinzip kann man aber sagen, daß so eine toxische Reaktion nach 1-3 Monaten abgeklungen ist und der LTT dann auch kein positives Ergebnis mehr anzeigt. Zeigt er aber immernoch ein postives Ergebnis an, dann kann man sehr wohl von einer Allergie ausgehen. Nun zeigt sich die Kasse aber schon wieder kleinkarriert: Es mag ja sein, daß zwei aufeinanderfolgende positive LTT-Ergebnisse eine Allergie beweisen, aber ein einziger Test beweist es eben nicht und somit kann das Ergebnis des LTT nicht als Beweis anerkannt werden. Wenn also der LTT nicht anerkannt werden kann, dann können auch zwei in Folge positive LTT-Ergebnisse nicht anerkannt werden. Basta !
Zum vierten muß die Krankenkasse sorgsam mit den Versicherungsgeldern umzugehen und darf im Zweifel nur den kostengünstigsten Test bezahlen. Schon daher muß sie den teueren LTT ablehnen. Nun darf sie aber nicht immer nur das Billigste bezahlen, sondern muß auch ausreichende Leistungen bezahlen. Man könnte also sagen, daß der billige Epikutantest nicht "ausreichend" ist. Doch darüber muß dann ein Gericht entscheiden. Was ist denn ausreichend ? Über diese Frage kann wiederum nicht ein Richter sondern nur ein Fachgutachter entscheiden. Der verweist dann aber auf das Konsenspapier: "Der Epikutantest ist aus medizinischer Sicht der einzig zweckmäßige Test " Schachmatt für den Kläger !
Nur einen einzigen Punkt gäbe es da noch:
Dr. Stähle kann zwar mit allen anderen medizinischen Fachgesellschaften ein Konsenspapier zur Nichtakzeptanz des LTT vereinbaren. Die kompetente Fachgesellschaft für den Epikutantest ist jedoch die dermatologische Gesellschaft und somit entscheidet die über den Einsatz des Epikutantests Diese Fachgesellschaft gibt dazu an:
Ein Test darf niemals das einzige Diagnosekriterium sein. Wesentlich entscheidender sind die klinischen Symptome zu beurteilen. Nun ist diese Beurteilung recht objektiv und somit reicht es theoretisch aus, daß der Arzt dem Patienten glaubt. Wenn der darauf beharrt, daß er klinische Symptome verspürt, und der Arzt das auch so sieht, dann kann er trotz negativem Epikutantest eine Unverträglichkeit (= Allergie) bescheinigen. Meist wird er aber im Konsens mit den anderen Ärzten seinen Patienten als hypochondrischen bzw. psychosomatischen Fall einstufen. Die Frage ist also: Inwieweit kann der Patient seine klinische Symptome nachweisen und stehen diese Symptome überhaupt in irgendeiner Verbindung zu dem Dentalstoff ?
Bei dieser Beurteilung wird der Facharzt ein positives LTT-Ergebnis berücksichtigen. Im Endeffekt kommt es also nicht auf das Ergebnis eines LTT an, sondern auf die
Bewertung der klinischen Symptome durch einen Facharzt. Die Betonung liegt auf Facharzt, denn ein Zahnarzt kann das nicht beurteilen. Er kann aber für einen Facharzt die dentalen klinischen Symptome attestieren, die der Facharzt berücksichtigen muß.
Wenn also Dein Zahnarzt sagt: "Die Kasse erkennt den LTT an", dann ist das falsch. Sie wird den LTT aus den genannten vier Gründen nicht anerkennen dürfen. Attestiert dir aber Dein Zahnarzt klinische Symptome und legst Du diesem Attest noch ein positives LTT Ergebnis bei, dann wird Dich die Kasse wohl von einem Facharzt begutachten lassen,
denn ein Zahnarzt kann das nicht begutachten. (Gelegentlich akzeptieren die Kassen das aber trotzdem (rechtswidrig), denn sie haben längst erkannt, daß derartige dentale Störfelder zu erheblichen Folgekosten führen.) Sagt dann aber der Facharzt: "Für mich beweisen klinische Symptome und der positives LTT das Vorliegen einer Allergie", dann ist das
seine fachärztliche Bewertung. Diese Bewertung ist bedeutsamer wie alles Tests und muß dann auch von der Krankenkasse anerkannt werden. Bescheinigt er dir Deine Allergie aber nur aufgrund des positiven LTT, dann erkennt die Kasse das bestimmt nicht an.