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Krankschreibung nach Kündigung: Arbeitnehmern darf Gehalt verweigert werden
Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. ...

Neues Urteil: Mitarbeiter müssen Krankheit im Zweifel nachweisen – auch wenn AU vorliegt
Ein Unternehmen zweifelte die Krankheit einer Mitarbeiterin an verweigerte ihr das Gehalt trotz Krankenschein. Das Bundesarbeitsgericht sagt nun: Das kann rechtens sein.
Grüsse,
Oregano