Kostenübernahme von NEM's Pflicht der gesetzl. KK?

1gisa

Hallo zusammen,

angeregt durch Oreganos's heutigen Thread über Nitrosativen Stress und diesem Link:

Wenn der Mensch schlapp macht | DerWesten

in welchem folgender Absatz vermerkt ist:


Wie in dem Aufsatz von Dr. Wolfram Kersten nachzulesen ist, seien Nahrungsergänzungsmittel nach vorliegenden Urteilen des Bundesgerichtshofes dann als Arzneimittel anzusehen, wenn sie zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden müssten. Demnach müssten die Kosten dafür sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Versicherungen erstattet werden. Sowohl der Medizinische Dienst im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, als auch die so genannten „Ärztlichen Berater“ der Privatversicherer gingen über diese eindeutigen gesetzlichen Vorgaben einfach hinweg, heißt es bei Dr. Kersten.

googelte ich ein wenig und fand folgende Links zu obiger Aussage:

Bundesverwaltungsgericht | Entscheidung

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:136:0034:0057:DE:PDF

Das Lesen von Gesetztestexten ist für mich zuviel Bürokratie und da versagt mein Hirn gelegentlich.

Wie interpretiert Ihr die Texte? Kann es sein, dass sich Dr. Kersten auf diese Texte bezieht, oder mag es da noch andere geben?

Hintergrund:

Von Seiten einer Klinik, wurde im Diagnose-/Arztbrief die Therapieempfehlung bestimmter NEM's ausgesprochen.
.
Unterhalb der Aufführung der einzelnen NEM's ist deutlich vermerkt, eine Einnahme der NEM's sei aus therapeutischer Sicht zwingend notwendig, um den bisherigen Erfolg zu gewährleisten und auszubauen.

Natürlich hat sich die gesetzl. KK geweigert, die Kosten der NEM's zu übernehmen.

Lese ich die Kersten-Aussage, so muss es darüber doch dann auch weitere Gesetzestexte geben, wenn es obige nicht sind.

Lieben Gruß
Gisa
 
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Mit Sicherheit, ist auch dies wieder nur über den Klagenweg zu erreichen!

Auch ich bekam die NEMs mit der Begründung abgelehnt:

Es würde sich dabei um Präparate die unter
Nahrungsergänzungsmitteln fallen handeln.

Die leider nicht von der KK übernommen werden darf!



Obgleich der Arzt es begründet hatte.

Hauptsache denen ihre Kohlen stimmen!:traurig:
 
Hi Dora,

hast Du gegen den Bescheid der KK Widerspruch eingelegt?

Lieben Gruß
Gisa

P.S.: Lt. den Links, wenn ich es richtig verstehe, wären es dann keine NEM's sondern Arzneimittel.
 
Ja, doch die Widersprüche wurden alle abgelehnt.

Es bleibt dann nur noch der Klageweg und es steht fest, dass die Sozialgerichte total überlastet sind.


Da ist eine Zeitspanne von zwei Jahre nichts.

Zeit die unnötig verstrichen wird und der Patient am Ende durch seine Gesundheit ausbaden darf.

Ach ja, wir dürfen ja nicht Gesund sein!


lg und ein schöner Sonntag
 

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