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Keine Spritzen von der Kosmetikerin (30.01.08) - aerztlichepraxis.deKosmetikerinnen dürfen keine Spritzen setzen, stellt die Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Kosmetikerinnen Monika Ferdinand klar. Die Frage sei 2006 vom Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster eindeutig geregelt worden.
Ein Grundsatz-Urteil von 2006 legte eindeutig fest, dass der Titel «Kosmetiker» nicht ausreicht, um eine Spritze setzen zu dürfen.30.01.08 - "Da wurde in einem Grundsatz-Urteil zum Hautfalten-Unterspritzen gesagt, dass Spritzen für Berufskolleginnen ohne Heilpraktiker-Erlaubnis verboten ist", sagte Ferdinand.
Das ist insofern wichtig, als so gut wie jeder sich "KosmetikerIn" nennen darf. Die Ausbildung ist nicht festgelegt, und deshalb gibt es hervorragende und nicht so gute KosmetikerInnen.
Ich denke, dieses Urteil ist auch deshalb wichtig, weil eine Kosmetikerin nicht die Haftpflichtversicherung hat, die nötig wäre, um auch Risiken mit Spritzen abzudecken.
Gruss,
Uta