Keine Nachzahlung in Apotheke

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Urteil: Patienten müssen Medikamenten-Nachzahlung nicht bezahlen


Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat jetzt darauf hingewiesen, dass Patienten Medikamentennachzahlungen von Apotheken nicht bezahlen müssen.

Bei der Abgabe des Medikaments sei der Kaufvertrag rechtsgültig, über spätere Zuzahlungen könne der Kunde beim Kauf nicht frei entscheiden, erklärte die zuständige Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale.

In der Vergangenheit ist es öfters vorgekommen, dass Apotheken teurere Medikamente abgegeben hatten. Nachdem die Krankenkasse diese Zusatzzahlungen nicht begleichen wollte, haben die Apotheken versucht, das Geld vom Patienten zu bekommen.



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Quelle: portale.web.de
https://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=601061&u_id=210880

Also Vorsicht :mad: ...

Uta
 
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