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Info zur Patientenverfügung (D)
Zum 01.09.2009 tritt das „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes“ in Kraft. Danach bleiben „alte“ Patientenverfügungen, die vor der Änderung verfasst wurden grundsätzlich auch nach der neuen Rechtslage wirksam. Natürlich müssen diese schriftlich verfasst und vom Aussteller eigenhändig unterschrieben oder notariell beglaubigt sein. Die überarbeitete Fassung der Broschüre „Patientenverfügung“ kann von der Webseite des Bundesministerium der Justiz unter BMJ | Publikationen
abgerufen werden. Diese Publikation erläutert sehr ausführlich Ihre Möglichkeiten.
Die Patientenverfügung bestimmt, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich selbst entscheidungsunfähig werde. Die Patientenverfügung ist demnach für alle Altersklassen ein wichtiges Dokument, denn es kann durch Unfall oder schwere Erkrankung jedem Menschen passieren in so eine unglückliche Lebenssituation zu kommen. Liegt keine Patientenverfügung vor, bestimmen das Behandlungsteam oder die Betreuer im Notfall, was medizinisch unternommen wird und Ihre eigenen Wertvorstellungen brauchen nicht umgesetzt zu werden.
Zum 01.09.2009 tritt das „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes“ in Kraft. Danach bleiben „alte“ Patientenverfügungen, die vor der Änderung verfasst wurden grundsätzlich auch nach der neuen Rechtslage wirksam. Natürlich müssen diese schriftlich verfasst und vom Aussteller eigenhändig unterschrieben oder notariell beglaubigt sein. Die überarbeitete Fassung der Broschüre „Patientenverfügung“ kann von der Webseite des Bundesministerium der Justiz unter BMJ | Publikationen
abgerufen werden. Diese Publikation erläutert sehr ausführlich Ihre Möglichkeiten.
Die Patientenverfügung bestimmt, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich selbst entscheidungsunfähig werde. Die Patientenverfügung ist demnach für alle Altersklassen ein wichtiges Dokument, denn es kann durch Unfall oder schwere Erkrankung jedem Menschen passieren in so eine unglückliche Lebenssituation zu kommen. Liegt keine Patientenverfügung vor, bestimmen das Behandlungsteam oder die Betreuer im Notfall, was medizinisch unternommen wird und Ihre eigenen Wertvorstellungen brauchen nicht umgesetzt zu werden.