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https://www.dzvhae.com/portal/loader.php?seite=38245&org=1113&navigation=36783&back_seite=38068Bonn, 17.März 2006. Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-Bundesverband) über einen Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung mit Homöopathie sind erfolgreich abgeschlossen!
In Kraft treten wird der neue Vertrag voraussichtlich im Laufe des 2. Quartals 2006, sobald die Gremien des DAV das Übereinkommen offiziell genehmigt haben. Die Zustimmung des DAV soll am 6. Mai erfolgen. Anders als im IV-Vertrag mit der Deutschen BKK vergütet die IKK homöopathische Leistungen mit einer festgelegten Pauschale pro Quartal und Patient. Eine aktuelle Liste in der Rubrik "Homöopathie für Kassenpatienten" auf dieser Webseite wird Sie tagesaktuell darüber informieren, welche einzelnen IKKen sich dem Homöopathie-Vertrag angeschlossen haben. Auf dieser Seite finden Sie auch alle Informationen rund um dem IV-Vertrag Homöopathie mit den Gesetzlichen Krankenkassen.
Ich bedaure, dass die üblichen gesetzlichen Kassen nicht dabei sind .
Uta