Gutachterwesen

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Hallo,

ich habe mich bei der Bundesärztekammer über das Gutachterwesen in meinem persönlichen Fall und auch im Allgemeinen beschwert.
Mit wenigen Sätzen wurde ich abgekanzelt.

Ich frage mich welche Aufgaben hat eigentlich eine Bundesärztekammer?

Hier der Wortlaut der Antwort:


Sehr geehrte Frau ......,

vielen Dank für ihr Schreiben vom 9.3.2006. Wie wir ihrem Schreiben entnehmen können, sind Sie mit einem Gutachten der Gutachterkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg nicht einverstanden.
Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen handelt es sich um weisungsunabhängige Gremien, die bei den Landesärztekammern eingerichtet worden sind, um zu prüfen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gegen einen Arzt gerechtfertigt ist.
Es handelt sich hierbei um ein kostenfreies Verfahren für Patienten.
Soweit Sie mit einer Entscheidung der Gutachterkommission nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Die Bundesärztekammer kann aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben keine Überprüfung dieses Gutachtens durchführen.
Wir bitten um ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ass. jur. Barbara Berner 5.4.2006


Liebe Grüße
Anne S.
 
Aufgaben und Zweck der Bundesärztekammer

Alle Landesärztekammern haben sich freiwillig auf privatrechtlicher Grundlage zur Bundesärztekammer zusammengeschlossen. Nach ihrer Satzung ist der Zweck der BÄK der ständige Erfahrungsaustausch unter den Ärztekammern und die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten.

Aufgaben der Bundesärztekammer:

Beratung der Ärztekammer und Unterrichtung über alle für die Ärzte wichtigen Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des sozialen Lebens
Hinwirkung auf eine möglichst einheitliche Regelung der ärztlichen Berufspflichten und der Grundsätze für die ärztliche Tätigkeit
Förderung der ärztlichen Fortbildung
Wahrung in allen über die Zuständigkeit eines Landes hinausgehenden Angelegenheiten der beruflichen Belange

Die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, der Deutsche Ärztetag, ist zugleich die Repräsentanz der gesamten deutschen Ärzteschaft. Er setzt sich aus gewählten Delegierten der Ärztekammern zusammen.
https://www.langkau24.de/pkv_lexikon/bundesaerztekammer.html

Das war demnach also die falsche Stelle :mad:
Gruss,
Uta
 
Es stimmt ,die überprüfen nur ,ob der Arzt einen Fehler gemacht hat.Das werden sie aber nie zugeben ,das er einen Fehler gemacht hat. Passiert in den seltensten Fällen.
Du mußt gegen das Gutachten klagen. Ob es Erfolg haben wird ,ist eine andere Seite .Dazu benötigst du einen Anwalt der zubeissen kann.
M.
 
Ich glaube (bin kein Jurist und finde das ganze verbale zerlegen von Fakten auch lächerlich) Du brauchst neben dem Anwalt (der nur den formaljuristischen Teil begleiten und aufbereiten kann (ist ja kein Arzt)) auch ein Gegengutachten. Alternativ könnte man das Gutachten wegen Befangenheit oder formellen Fehlern anfechten und damit ein neues beauftragen.
 
Hallo,

Danke für eure Hinweise.
Ich werde jetzt auf jeden Fall den gerichtlichen Weg beschreiten.
Ob formelle Fehler vorliegen weis ich nicht, aber das wird mir ein Rechtsanwalt erklären können.
Wahrscheinlich ist sich die Gutachterkommission auch vollkommen sicher,
dass ich sowieso keinen Erfolg haben werde. In ihrem Schreiben haben sie mich noch so schön ironisch darauf hingewiesen, dass sich Gerichte bei ihren Entscheidungen auf solche Gutachten stützen.
Ich werde es aber trotzdem probieren, denn ich werde auf keinen Fall klein beigeben.

Liebe Grüße
Anne S.
 
Ich würde, wenn es ein versierter Anwalt ist, auf sein Urteil hören. Sagt er das es sich lohnt dann würde ich es probieren. Sagt ewr jedoch das es aussichtslos ist, dann würde ich mich auch zurückziehen, denn die entstehenden Ksoten (die auch schon als versteckte Drohung von örtlichen Behörden benutzt werden) können u.U. schon erheblich sein.

Gutachter sind zumeist selber amtierende oder ehemalige Facharbeiter in dem Bereich den Sie begutachten (in diesem Fall wohl Ärzte) und können auch entsprechend der Lage von Ihnen vorliegenden Fakten ein Urteil fällen. Gutachter sind aber keine Richter und Gerichte stürzen sich auch nicht auf Gutachten sondern benötigen Sie da Richter zumeist nicht vom Fach sind und Sie als Urteilsgrundlage benutzen. Die Zahnärzte haben in Ihrer Präambel stehen das Sie sich zusagen nicht gegenseitig die Augen auszuhacken (§13 Kollegiales Verhalten). Das alleine wäre für mich schon eine Form der Befangenheit die aber vermutlich vor Gericht nicht zählt.

In Gegenwart von Patienten oder Nichtzahnärzten hat ein Zahnarzt zurechtweisende und geringschätzige Beurteilungen der zahnärztlichen Tätigkeit eines Kollegen zu unterlassen.

Ähnliche Paragraphen werden sich sicher bei allen ärztlichen Gruppengemeinschaften finden und schreien schon nach unabhängigen Gutachtern.

Meine Meinung am Ende:

Für unterlassene Hilfeleistung sollte der Arzt vor Gericht wenn es auf Deiner Seite zu einem dauerhaften Schaden geführt hat. Für eine falsche Diagnose und damit falsche Medikation oder Therapie kann der Arzt nichts wenn er sich nach Lehrbuch (stand des Wissens zur Diagnosestellung) gerichtet hat. Aber das sollte alles aus dem Gutachten hervor gehen.
 
Sei so gut ,lass dich nicht nur von einem Anwalt beraten,sondern hole wenigstens 3 Meinungen ein und wäge dann ab.Es gibt auch unter den Anwälten schwarze Schafe ,die nur klagen ,um sich Geld zu verdienen.
Jede Erstberatung ist k o s t e l o s . Du mußt aber darauf b e s t e h e n eine kostenlose Erstberatung zu bekommen,sonst kommt dir eine Rechnung ins Haus geflattert.
Und ein guter Anwalt arbeitet mit einem medizinisch Bewanderten zusammen.Will sagen er hat entweder einen Arzt oder eine Krankenschwester zur Hand ,um sich beraten zu lassen. Die sehen schon in den meisten Fällen ,ob hier der und wo der Hase im Pfeffer liegt.
Ich spreche aus Erfahrung ,denn ich hatte auch schon einige Prozesse durch in unserer SHG.Ausserdem ist klagen vor dem Sozialgericht nicht teuer.Aber die Anwälte.Da du sicher kein Geld hast ,solltest du auf Prozesskostenbeihilfe Anspruch erheben.Das muß man aber gleich zu Beginn sagen.So etwa: "Ich möchte eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen,aber falls ich mich entschließen sollte ,werde ich Prozesskostenhilfe benötigen und dann beantragen" .So hast du dich vor unliebsamen Überraschungen gesichert.
M.
 
Danke für eure Tipps,

Lehrgeld musste ich in dieser Hinsicht schon zahlen.
Erst hat mir eine Anwält das Blaue vom Himmel versprochen.
"Sie werde an meiner Seite stehen und dies mit mir durchfechten".
Als Sie dann wahrscheinlich dahinterkam wie die Sachelage bezüglich "Amalgam" ist, hat sie kurzerhand ihr Mandat niedergelegt und bei meiner Rechtschutzversicherung knapp 2000 Euro abkassiert.
So kann man auch sein Geld verdienen!!!

Liebe Grüße
Anne S.
 
Hallo Anne,

wie ist das möglich, einfach ein Mandat niederlegen ? ohne Grund ? und Geld kassieren ?

Grüsse von Ringelblume
 
Gute Frage von Ringelblume. Das wäre auf jeden Fall mal einen Anruf bei der Anwaltskammer wert oder evtl. bei der Verbraucherberatung, weil die neutral sind?

Hier ein ARtikel von einem der Patientenanwälte mit viel Erfahrung:
https://tinyurl.com/zomok

Uta
 
Hallo Uta und Ringelblume,

es lief in etwa so ab.
Ich sollte eine Entbindungserklärung für die Gutachterkommsssion unterschreiben, damit mein Arzt Auskünfte geben kann.
Eine Patientenstelle hatte mir den Rat gegeben.
Gutachter der Deutschen Gesellschaft f. Zahn u. Kieferheilkunde, Pharmakologie und Toxikolgie , sowie der Chemie und Pharmakologie abzulehnen, da diese befangen wären.
Desweiteren wurde mir ein Kontrollblatt zugesandt, wo ich in einer einzigen Zeile darstellen sollte, was ich an der Behandlung meines Arztes bemängle.
Da mir schleierhaft war, wie ich diese mit einem Satz formulieren sollte. habe ich einen ausführlichen Anhang beigelegt, da ich auch nach 3 Wochen bei meiner Anwältin noch keinen "Telefontermin zur Nachfrage" erhalten konnte.
Nachdem ich dieses Kontrollblatt dann so abgeschickt hatte, rief Sie an und erklärte mir, so könne man nicht vorgehen.
Mein Arzt hatte seine Darstellung in einem "10 Seitigen Schriftstück" geäußert. Ich sollte dies in einem Satz.
Nachdem ich das 1te mal darauf bestand, so vorzugehen wie ich es für richtig fand, hatte ich am nächsten Tag den Brief mit der Mandatsniederlegung im Briefkasten.
Für den bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Schriftwechsel (im Nachhinein war mir klar, die paar Briefchen hätte ich auch selbst schreiben können) hat sie die knapp 2000 Euro abgerechnet.


Liebe Grüße
Anne S.
 
Das ist mal wieder eine häßliche Geschichte, Anne :mad: .
Aber Anwälte dürfen ja auch nicht einfach so mal 2.000,-- € berechnen. Soviel ich weiß, richtet sich die Rechnung nach der Gebührenordnung, und die richtet sich nach dem Streitwert.
Deshalb meinte ich ja, daß ich mich sehr genau erkundigen würde, ob es nicht eine Möglichkeit für Dich gibt, mir das Geld oder einen Teil davon wieder zurückzuholen.

Gruss,
Uta:)
 
Hallo Anne,

vielleicht solltest Du froh sein, dass sie das Mandat nieder gelegt hat. Mit der hättest Du den Prozess nie gewonnen. 3 Wochen auf einen Telefontermin warten ???? Ich vermute allerdings, dass Du in Deiner Angelegenheit wenig Chancen hast, auch mit einem anderen Anwalt. Tatsache ist, dass es Dein Prozess ist und Du nicht drumherum kommst, alles sorgfältig aufzubereiten, damit Dein Anwalt schlagkräftige Argumente hat. Das ist Deine Aufgabe. Ein Anwalt kann allenfalls Dich begleiten, nach Formfehlern schauen und dass alles ordnungsgemäss abläuft. Für den Sachverhalt bist Du zuständig.

Wir haben in unserem Freundeskreis einen Arbeitsrichter. Wir haben ihm die Frage nach Gutachtern gestellt. Selbst der Versuch, einen unabhängigen Gutachter zu einem Gutachten zu motivieren, entbindet den Richter nicht, selbst zu entscheiden. Wenn der Richter erst einmal ein Gutachten hat, bleibt ihm nicht viel übrig bei seiner Entscheidung, ausser er kann selbst Unstimmigkeiten erkennen und gibt nochmal ein Gutachten in Auftrag.

Grüsse von Ringelblume
 
Ich würde auf jeden Fall die Anwaltskammer einschalten.Vielleicht bringt es was .Aber man ist als Kranker immer irgentwie auf einer schlechten Seite.
WENN MAN NICHT EINEN GUTEN Anwalt hat.
Ich mußte auch schon mal mit einem Blödmann als Anwalt vors Sozialgericht ,aber der Richter hatte von vornherein der Kasse zugestimmt.
Da hätte ich bis zum Bundesgerichtshof nichts erreicht .
Richter sind die ,die am meisten zu sagen haben.Da kann manchmal der Anwalt noch so gute Karten haben,wenn der Richter nicht will ,dann will er eben nicht .Alles selbst erlebt.
Lest mal das Buch von Rechtsanwalt Bossi "Halbgötter in Schwarz " ,da vergeht euch alles.
M.
 
Hallo,

das mit der Anwaltskammer werde ich mir auf jeden Fall noch überlegen.

Ich will aber jetzt erst einmal am Ball bleiben und hoffe ein anderer Rechtsanwalt wird den Fall übernehmen. Ich möchte nicht klein beigeben.
Ich möchte es auch an die Öffentlichkeit bringen egal ob ich jetzt gewinne oder nicht.

Liebe Grüße
Anne S.
 
Desweiteren wurde mir ein Kontrollblatt zugesandt, wo ich in einer einzigen Zeile darstellen sollte, was ich an der Behandlung meines Arztes bemängle.

Hallo,

die Begutachtung läuft so ab, dass man zuerst diesen Zettel ausfüllen muss. Eine Kopie davon wird dann wohl an den beschuldigten Arzt weitergeleitet, der dazu Stellung nehmen darf. Darauf bekommt man eine Kopie der Stellungnahme des Arztes und darf noch einmal eine eigene ausführliche Stellungnahme abgeben. So lief das jedenfalls bei mir. Habe nämlich selbst so eine Begutachtung bei der Ärztekammer am Laufen.

Wenn ich fragen darf: Was wirfst Du Deinem Arzt vor, wie hast Du diese Vorwürfe begründet und welche Befunde hast Du beigelegt? Und wie lange hat es gedauert, bis Dein Gutachten fertig war?

Gruß
Özdemir
 
Hallo,

ich werfe meinem Arzt eine falsche Diagnosestellung und die daraus resultierende Behandlung vor.
Da ich über die Jahre alle meine Terminkalender mit Arztterminen aufgehoben habe, konnte ich zurückverfolgen, dass ich genau nach dem Herausbohren von Amalgamfüllungen und dem anschließenden Überkronen dieser Zähne krank wurde. Es folgen Schwindelanfälle, Konzentrationsprobleme, ich konnte zeitweise nicht mehr richtig denken, hatte Koordinationsprobleme, Angstzustände, Herzrasen, Atemnot, Taubheitsgefühle, Blasenentzündungen, Drüsenentzündung, Darmbeschwerden, Muskel- und Gelenkbeschwerden und und und. Eigentlich der ganze Körper streikte. Mit den Jahren wurde ich so krank, dass ich zweitweise nicht aufstehen konnte.
Immer wieder versuchte ich meinem Arzt eindringlich zu erklären, dass er irgend etwas bei mir übersehen haben musste. Man hat doch nicht plötzlich so viele Beschwerden grundlos.
Nachdem mehrere fachärztlich Abklärungen nichts ergaben, war ich für ihn psychosomatisch erkrankt und er wollte mir auch unbedingt Psychopharmaka verordnen. Dies habe ich aber immer abgelehnt. Gott sei Dank! In seinem Arztbericht an die Gutachterkommission hat er das so schön ausgedrückt „Sie widersetzt sich jeder Therapie“.

Leider war ich damals total unwissend und habe mein Beschwerden nie mit dem Zahnarztbesuch in Verbindung gebracht.
Inzwischen habe ich Schwermetallanlaysen, DMPS Mobilisationen, Untersuchen der Glutathion-S-Transferasen, verschiedene Arztberichte die alle meine Schwermetallvergiftung, sprich Amalgamvergiftung beweisen. Leider zählt dies alles vor einer Gutachterkommission nichts.
Eigentlich wurde ich vorher schon von vielen Betroffenen gewarnt, dass diese Ständeorganisationen eigentlich nie für den Patienten entscheiden und nur die eigenen Mitglieder schützen. Zynisch gesagt, ist es wohl deren einzige Daseinsberechtigung.
Nach ca. 1 ½ Jahren gab es ein mündliche Anhörung vor der Gutachterkommission.
Dies war ein einziger Hohn für mich.

Im Grund gebe ich aber dem verantwortlichen Gesetzgeber die Schuld, der diesen Gremien die gesetzliche Handhabung gibt so entscheiden zu können. Diese Kommissionen beziehen sich immer auf den momentanen Stand der Wissenschaft und die Gesetzesvorlagen.

Hier Zitate des Gutachtens :

Nach abschließender Beratung haben sich die weiteren Kommissionsmitglieder den anliegenden schriftlichen Ausführungen ihres fachärztlichen Kommissionsmitglieds, die keine Änderung oder Ergänzung bedürfen, in vollem Umfang angeschlossen. Sollte tatsächlich die Amalgamfüllung der Zähne, bzw. die mangelnde Sorgfalt bei der Entfernung der Amalgamfüllungen Ursache für das Unwohlsein gewesen sein, so wäre dies nicht dem Antragsgegner anzulasten. Er hatte keinen erkennbaren Anlass, an eine derartige, von der Patientin angenommene Quecksilbervergiftung zu denken. Dies wäre vielmehr Sache der Zahnärzte gewesen.
Im Übrigen gibt es aber nach Auffassung der Gutachterkommission für diese Quecksilbervergiftung und die Verursachung des Leidenszustandes der Patientin durch solch eine Aktenlage keinen Beweis.

Vorsitzender Richter a.D. am OLG Karlsruhe
Dr. Kalmus Facharzt f. innere Medizin
Dr. Werner Chefarzt a.D. der Klinik für innere Medizin d. Krankenhauses St. Trudpert Pforzheim



Liebe Grüße
Anne S.
 
Hallo Anne, es ist schön das Du Dich da so sehr rein hängst (geht wohl heutzutage nicht anders) aber es wäre besser gewesen wenn Du einen Nierenschaden gehabt hättest oder eine Schwangerschaft in der Zeit des herausbohrens. Das geschriebene Wort gilt hierzulande mehr als jedes GEfühl das Du oder andere haben. In ein paar Jahrzehnten und mit andern (feineren) Methoden der Detektion sowie einen Verständnis um die Techniken unseres Organismus in Umgang mit Fremdstoffen würde das sicher anders ausgehen. Aber Du verlangst Einsicht über das scheinbar unmögliche und Vertrauen in Dein Wort und das geht so nicht. Von mir aus würde das gehen aber diese gesammte Gesellschaft verlässt sich darauf das einige wenige schon alles im Griff haben. Klar das das nicht gut geht und das die wenigen Ihren Schwanz einklemmen werden wenn es eng wird und dann das große Erwachen kommen wird aber solange müssen wir (die versuchen wenigstens mal zu denken) wohl warten und dann ist Deine Geschichte nur eine von vielen.

Wenn Du aufgepasst hast steht in den paar Zeilen von Gutachten schon alles.

Im Übrigen gibt es aber ... durch solch eine Aktenlage keinen Beweis.

Nicht "durch die Aktenlage" oder "durch Aktenlage" oder "nach Aktenlage" sondern "durch solch eine Aktenlage"!

Du wirst wohl Deine Aktenlage noch mal aufpolieren müssen bis sie sich von "solch" auf "eine" Aktenlage modifiziert hat. Das heisst aber in erster Linie keine Hilfe durch Rechtsverdreher sondern Fachunterstützung.

Mein Tip als NICHTJURIST: vergiss diese Klage, nimm die Akten und bau eine neue Konstruktion zusammen = neue Gutachter + neues Thema + neue Richter + neue Ansichten
Vielleicht findest Du auf diesem Weg (Publik) auch neue Mitstreiter die ähnliches oder gleiches erlebt haben und Ihr euch zusammen schliessen könnt.
 
Hallo,

stammen Deine Arztberichte und Befunde, die Du mitgeschickt hast, von Daunderer?

Habe noch etwas Hoffnung, dass mein Gutachten anders ausfallen könnte. Mein Psychiater hat mich nämlich an keinen Facharzt überwiesen, ausser zu einer CT des Gehirns. Selbst ein mickriges Blutbild wurde erst nach 1,5 Jahren erfolgloser Behandlung mit Psychopharmaka und Psychotherapie gemacht. Wobei mein Psychiater in einem Arztbrief sogar selbst bestätigt, dass es weder durch Psychopharmaka noch durch Psychotherapie zu einer Besserung gekommen ist, trotzdem schreibt er im selben Arztbrief, er würde eine weitere stationäre Psychotherapie empfehlen, da meine Probleme im psychologischen Bereich liegen würden. Auch meine Befunde entsprechen dem aktuelen Stand der Wissenschaft, wobei ich zum Beweis extra einen Artikel aus der Zeitschrift "Psychotherapie" beigelegt habe.

Mal sehen, habe meine Stellungnahme erst im Januar abgeschickt. Kann also noch etwas dauern, bis ich das Ergebnis bekomme. Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der Ärztekammer habe ich allerdings auch den Eindruck, dass sie den Ärzten nicht an den Karren fahren wollen. Obwohl ja in manchen Bundesländern diese Gutachten in 30% der Fälle zu Gunsten der Patienten ausfallen sollen.

Gruß
Özdemir
 
Hallo,

nein meine Berichte stammen nicht von Dr. Daunderer.

Eigentlich von ganz normalen Schulmedizinern.
Meine Hausärztin hat mich jetzt z.B. wieder zum Rheumatologen überwíesen, damit Untersuchungen gemacht werden die ihr Budget nicht erlaubt. Auf die Überweisung hat sie auch geschrieben "hohe Amalgambelastung". Ich habe CRT Aufnahmen, auf denen Marklagerveränderungen zu erkennen sind. Es gibt z.B. pathologische Abhandlungen wo beschrieben wird ,wie Hg dies verursacht.
Ich glaube man könnte 100 fach Beweise anführen, es hätte trotz allem keinen Erfolg. Es wird einfach mit allen Mitteln zu verhindern versucht, dass man Recht bekommt sonst würde eine Lawine losgetreten werden.

Ich habe der Gutachterkommission z.B. vorgeschlagen doch eine gründliche Untersuchung meinerseits zu veranlassen um herauszufinden woher meine Beschwerden alle kommen, wenn sie angeblich nichts mit Schwermetallen zu tun hätten. Ich wäre sogar froh darüber, wenn etwas anderes dabei herauskäme und mir eine wirkungsvolle Therapie oder Behandlung für meine Beschwerden angeboten würde. Das haben diese Herren geflissentlich überhört und überhaupt nicht darauf reagiert. Ich habe nachgefragt , ob sie wohl besorgt wären, dass sich bei einer solchen Untersuchung meine Amalgamvergiftung bestätigen würde?


Liebe Grüße
Anne S.
 
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