Themenstarter
- Beitritt
- 10.01.04
- Beiträge
- 73.880
Diabetes mellitusDer G-BA hatte im März beschlossen, dass die Krankenkassen die Insuline Glargin und Detemir nur noch dann erstatten müssen, wenn sie nicht teurer sind als herkömmliches Verzögerungsinsulin. Einzige Ausnahmen sind allergische Reaktionen auf Humaninsulin oder ein hohes Risiko für Hypoglykämien trotz intensivierter Insulintherapie.
Für Ärzte, die Typ-2-Diabetiker betreuen, ist dies keine praktikable Lösung. Sie müssen erst das Risiko einer schweren und möglicherweise lebensgefährlichen Hypoglykämie eingehen, um diese mit Hilfe der lang wirksamen Insulinanaloga zu verhindern. Denn ob auch erste Warnzeichen für folgende schwere Hypoglykämien – wie leichte Unterzuckerungen oder starke Blutzuckerschwankungen – dazu berechtigen, wurde nicht klar geregelt.
Die aktuelle Entscheidung bedeutet für betroffene Typ-2-Diabetiker, dass sie ihre Diabetestherapie mit ungewissen Folgen umstellen oder auf eventuelle Rabattverträge ihrer Kasse mit den Herstellern warten müssen. Solche Vereinbarungen liegen teilweise schon vor, allerdings nicht mit allen Herstellern für alle Kassen.
Diabetiker der Techniker Krankenkasse bekommen künstliches Insulin weiterhin auf KassenrezeptDiabetiker der Techniker Krankenkasse bekommen künstliches Insulin weiterhin auf Kassenrezept...
Gruss,
Uta