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Wer wissen will, ob die Quietsche-Ente giftige Substanzen enthält, sollte den Hersteller fragen. Der muß binnen 45 Tagen über "besorgniserregende Stoffe" in Produkten wie Spielzeug, Textilien und Verpackungen informieren. Dazu zählen etwa krebserregende, erbgutschädigende und hormonell wirkende Substanzen. Dieses Auskunftsrecht gilt in der EU seit 2007.
...
Nun habe der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und das Umweltbundesamt ein Onlineformular eingerichtet, das die Sache erleichtern soll. Der Verbraucher tippt Artikelnummer und Produktname ein, füllt den Rest des kurzen Formulars aus, BUND oder Umweltbundesamt leiten es an den Hersteller weiter.
Tipp:
Das Formular finden Sie unter Umweltbundesamt - REACH, mehr Infos unter BUND.net - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland....
Aus TEST Stiftung Warentest) 10/2012
Immerhin, wobei ich noch nicht ausprobiert habe, wie dann so eine Auskunft aussieht.
Grüsse,
Oregano