Themenstarter
- Beitritt
- 29.07.11
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Hallo,
ich habe im Januar-Thread von meiner GdB Antragstellung geschrieben; soeben ist der Bescheid eingetroffen: Feststellung 20
Soweit ich informiert bin gilt für eine Gleichstellung folgendes:
Durch eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, die aufgrund einer Entscheidung der Arbeitsagentur erfolgt, können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 bestimmte Rechte erhalten, die grundsätzlich erst ab einem GdB von 50 bestehen.
Nun überlege ich Widerspruch einzulegen, da ich einen Prolaps und eine Protusion in der linken LWS habe und selbiges nochmals in der rechten LWS mit eingeklemmten Spinalnerv und Lumboischialgie ins rechte Bein.
Zusätzlich habe ich seit 3 Jahren Schmerzen in der BWS, sogenannte unspezifische, da die Ursache noch nicht eruiert werden konnte.
Widerspruch kann nie schaden, aber ich wüsste schon gern, ob jemand von euch ähnliches hat und mit einen GdB von 30 eingestuft wurde?
LG
ich habe im Januar-Thread von meiner GdB Antragstellung geschrieben; soeben ist der Bescheid eingetroffen: Feststellung 20
Soweit ich informiert bin gilt für eine Gleichstellung folgendes:
Durch eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, die aufgrund einer Entscheidung der Arbeitsagentur erfolgt, können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 bestimmte Rechte erhalten, die grundsätzlich erst ab einem GdB von 50 bestehen.
Nun überlege ich Widerspruch einzulegen, da ich einen Prolaps und eine Protusion in der linken LWS habe und selbiges nochmals in der rechten LWS mit eingeklemmten Spinalnerv und Lumboischialgie ins rechte Bein.
Zusätzlich habe ich seit 3 Jahren Schmerzen in der BWS, sogenannte unspezifische, da die Ursache noch nicht eruiert werden konnte.
Widerspruch kann nie schaden, aber ich wüsste schon gern, ob jemand von euch ähnliches hat und mit einen GdB von 30 eingestuft wurde?
LG