Freie Krankenhauswahl

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11.06.14
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weiß jemand die gesetzlichen grundlagen für die freie krankenhauswahl renie
 
Hallo renie,

nach meiner Kenntnis gibt es für gesetzlich Versicherte in Deutschland kein gesetzlich geregeltes Recht auf freie Krankenhauswahl obwohl es übliche Praxis ist und ja ein Recht auf freie Arztwahl besteht. Privat Versicherte dürfen wählen.
 
Hallo,

das ist auch mein Stand des Wissens: Als Gesetzlich Versicherter kann man nicht wählen. Mir wurde sogar gesagt, ich müßte in das nächst erreichbare Krankenhaus (also, egal wie gut oder eben schlecht das ist). Allerdings haben einige Gesetzliche Krankenkassen inzwischen mit spezialisierten Kliniken Sonderverträge geschlossen, und wenn das bei der GKV, bei der man versichert ist, der Fall ist, dann kann man als Patient in so eine Klinik. Mal bei der Kasse nachfragen.

Oder sonst hier: Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Online*|*Unabhängige Patientenberatung Deutschland

renie, wäre schön, wenn du wieder schreiben würdest, falls du etwas anders rausbekommen hast.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
obwohl es übliche Praxis ist und ja ein Recht auf freie Arztwahl besteht.

Gibt es denn nicht auch so etwas wie "spezialisierte" Kliniken - was nützt es einem mit einem Krankheitsbild in ein Spital zu gehen, wenn es keinen Arzt da gibt, der sich im Krankheitsbild auskennt :confused:

Da geht es dem Patienten allenfalls schlechter, und die Kosten müssen auch noch bezahlt werden.

Ich komme immer mehr dazu, sich einen Spezialisten zu suchen, der einem wirklich gut betreut und der soll dann auch mit allfälligen Klinikärzten zusammen arbeiten - ob so was wohl überall geht ?:rolleyes: Träum..

LG Béatrice
 
Mit dem Ausdruck "das nächst liegende Krankenhaus" ist natürlich gemeint, dass es auch für das Krankheitsbild geeignet ist. Natürlich ist der Weg über die Kasse nicht verkehrt, die haben ja auch ein Interesse daran, dass tatsächlich geholfen wird.
 
Die Gesetzesgrundlage weiss ich bislang noch nicht.

Mein Hausarzt würde mich z.B. bei einer bevorstehenden OP an ein Krankenhaus überweisen, welches ich für am geeignesten halte und mich wohlfühle.

Auch als der Notarzt in der Nacht bei mir war, hat man mir verschiedene Krankenhäuser vorgeschlagen, wo sie mich hinbringen würden. War alles kein Problem, kann aber Zufall gewesen sein oder einfach eine nette Notärztin.
Wohne aber auch in einer Großstadt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mann, das tut mir leid, Renie, was auch immer da passiert ist!

Was ich aus diesem Link von Fairlane verstanden habe,
dass es bei Krankenhäusern, Kliniken, die weiter weg sind von Deinem Wohnort, vor allem wohl um die Fahrtkosten geht, die eine Krankenkasse bezahlen müsste. Hast Du jemand, der Dich mit dem Auto fahren könnte, ohne dass Du eine Krankenkasse nach Erstattung der Fahrtkosten fragen musst?

Alles Gute - Gerd
 
Hallo Renie,

magst und kannst Du vielleicht etwas schreiben, was da so schief gelaufen ist in dieser Klinik?
Warst Du dann nur eine Nacht dort?

Liebe Grüße - Gerd
.
 
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