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Fissurenversiegelung...
Alle kariesgefährdeten Fissuren und Grübchen, wie sie insbesondere bei Molaren und seltener auch bei Prämolaren am Okklusalrelief vorhanden sind, aber auch plaqueretentive bukkale und palatinale Fissuren einschließlich Grübchen am Übergang zu Tubercula Carabelli und Foramina coeca an oberen Inzisivi etc. sollten versiegelt werden.
Bei stark zerklüftetem Fissurenrelief sollte im Einzelfall auch bei Milchmolaren eine Versiegelung vorgenommen werden. Schlechte Mundhygiene oder bereits vorhandene Approximalkaries stellen per se keine Kontraindikation der Fissurenversiegelung dar. Bei flachem Höckerrelief ohne eingezogene kariesgefährdete Fissuren ist eine Versiegelung dagegen kaum indiziert.
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Als Standardmaterial werden heute Kunststoffe auf Dimethacrylatbasis verwendet
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Die früheren Bedenken, daß eine nicht diagnostizierte Initialkaries unter der Versiegelung fortschreiten könne, sind eindeutig widerlegt. Aufgrund des fehlenden Substratnachschubes kann die Karies sich nicht weiter entwickeln, die Bakterien sterben bei intakter Versiegelung ab.
Pulpaschäden durch Phosphorsäure etc. sind ebenfalls bei Fissurenversiegelungen nie beobachtet worden. Beim Umgang mit Säuren und Kunststoffen, insbesondere beim Absprühen der Phosphorsäure, ist darauf zu achten, daß v.a. durch gutes Absaugen die Säure nicht versehentlich auf Haut oder Schleimhäute bzw. Nachbarzähne gelangt. Während des Absprayens sollte dem Patienten empfohlen werden, die Augen zu schließen (oder ggf. eine Schutzbrille aufzusetzen).
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Die Fissurenversiegelung wurde in den letzten Jahren als bewährte prophylaktische Maßnahme anerkannt und verbreitete sich in der täglichen Praxis immer mehr. In der Literatur wurden mittlerweile zwei ernsthafte Zwischenfälle durch Allergien (anaphylaktoide Reaktionen) gegen Kunststoffversiegler beschrieben. Bei Allergien gegen Kunststoffbestandteile muß ggf. auf konventionelle Glasionomerzemente ausgewichen werden.
In letzter Zeit wurden jedoch auch Hinweise laut, daß Fissurenversiegelungsmaterialien auf Kunststoffbasis kanzerogen seien. Wissenschaftlich bewiesen ist, daß v.a. in der oberflächlichen Schicht durch Sauerstoffinhibition während der Polymerisation Monomere freigesetzt werden und Formaldehyd in geringen Mengen entsteht. Diese Schicht kann leicht entfernt werden, jedoch sind die Mengen äußerst gering, so daß eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach heutigem Kenntnisstand nicht gegeben ist. Hinweise, daß es durch Monomere wie z.B. TEGDMA oder durch Spuren von Bisphenol A zu östrogenen bzw. kanzerogenen Nebenwirkungen bei Patienten käme, sind bis heute nicht belegt. Aufgrund der sehr niedrigen Konzentrationen ist das Risiko als äußerst gering einzustufen.
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Nachkontrolle je nach Kariesrisiko (ein- bis viermal pro Jahr)
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Wenn jemand weiß, daß er gegen (Di)Methylacrylate allergisch ist, sollte er darüber mit dem ZA sprechen, der eine Versiegelung machen will.
Grüsse,
Oregano