EU-Totalverbot wichtiger heimischer Kräuter droht

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www.initiative-ringelblume.org/euplan.php

Schon seit Jahren gibt es Bestrebungen seitens der EU, die Herstellung und Vermarktung von Naturkosmetik durch gesetzliche Bestimmungen und Einschränkungen und das Verbot von seit Jahrtausenden verwendeten Kräutern mehr und mehr unmöglich zu machen.

Ein daraus resultierende Bestimmung (Änderung der Kosmetikverordnung 2005) ist am 09.03.2005 in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass 26 verschiedene, sogenannte "allergene Duftstoffe" die in natürlichen ätherischen Ölen, wie Zitronen-, Orangen-, Mandarinen-, Lavendel-, Geranien-, Nelkenöls usw. vorkommen, gesondert in ihrer chemischen Bezeichnung deklariert werden müssen. Beim umweltbewussten Konsumenten wird so der Eindruck von "viel Chemie im Naturprodukt" erweckt. Für tausende synthetische Geruchstoffe mit denen man noch keine Langzeiterfahrungen besitzt, gilt diese Bestimmung übrigens nicht.

usw., usw....
 
Hallo samadhi!

Generell ist ja ein Kosmetikallergieproblem meistens auf die darin enthaltenen Duftstoffe zurückzuführen (glaub sind 80 % aller Unverträglichkeiten laut Ökotest).

Was muss zum Beispiel in die Wimperntusche von Dr. Hauschka ätherisches Öl rein??? Das gleiche gilt für die Produkte von Lavera und Logona, wo sogar im Puder äth. Öle drin sind???
Hab mich das früher auch schon oft gefragt, als ich noch solche Kosmetik benutzt hab.

Schade ist nur, das sie dieses Verbot nicht auch längst für die synth. Duftstoffe rausgeben wollen.

Nachdem in der Muttermilch wie seit langem bekannt Nitromoschusverbindungen zu finden sind und man kann nur erahnen, in welcher Weise sich das über Jahre konsumiert in unserem Körper auswirkt.
Solche Duftstoffe sind ja in allem drin: Waschmittel (auch in vielen Ökoprodukten), Duschmittel, Seifen, Körpercremes und lotionen, Spül-und Putzmittel, Shampoos, ...
um hier nur einiges zu nennen.

Ich leb übrigens seit langem völlig ohne solchen Duftkrempel. Und hab seitdem eine viel feinere Nase bekommen.
Es ist unglaublich, wie manche parfümierten Menschen seither für mich "riechen" und wie ich auch noch so geringe Konzentrationen an Duftstoffen mitbekomme.

Wenn ich nur ein Beispiel aus meiner Familie nehme: Morgens Duschgel und Bodylotion und creme mit Duft, anschliessend Wäsche auf die Haut mit Waschmittel und Weichspüler gewaschen natürlich mit Duftstoffen, dann noch obendrauf ein schönes Parfüm. Und das jeden Tag. Ganz zu schweigen von Raumduft und sonstigem Alltagsschnickschnack.

Und dann wundern, wenn die Haut juckt ...
:rolleyes: Das kann ja auf Dauer nicht gutgehen!

Lieber Gruss Karin
 
Hi ihr,
nur ein kleiner Einwurf von mir...
Der Grund warum in machen natürlcihen Sachen Ätherische Öle drin sind ist aber oft ein ganz anderer als der Duft ;)
Ätherische Öle wirken oft antibakteriell und antifungizid. D.h. sie werden als Konstervierungsmittel benützt ;)
Ich halte sehr viel mehr von dieser Art der Konservierung, als von der Chemischen variante.

Gruß :wave:
 
Wuhu,
folgende Email bekam ich gestern von einem Anbieter/Händler rein:

Verbot aller Heilpflanzen steht unmittelbar bevor!

Hallo Frau xxx,

Ein in 8 Tagen in Kraft tretendes EU-Gesetz wird immense Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung haben. Alle Heilpflanzen sollen an diesem Tag verboten werden. Betroffen sind sowohl alle Pflanzen der europäischen Kräuterheilkunde, der chinesischen Medizin, der indischen Medizin (Ayuveda) als auch ganz harmlose Hausmittel wie Knoblauch und Kamillentee.

Weiters würden natürlich auch alle leistungssteigernden und fettverbrennenden Heilpflanzen wie z.B. Yerba Mate, Guarana, Maca, Ginseng, Beta Ecdysteron, Griffonia Simplificolia (5-HTP), Ginkgo Biloba, etc. verboten werden.

Wie immer werden solche Gesetze still und heimlich verabschiedet, damit die Bevölkerung keine Gelegenheit hat, sich dagegen zu wehren.

Eigentlich sollten alle Medien über ein Gesetz berichten, welches eine so große Auswirkung auf die Gesundheit der gesamten Bevölkerung in Europa hat. Der Grund, weshalb Sie nichts davon hören ist, dass die Pharmaindustrie und die EU-Politiker dafür sorgen, dass die Medien die Wichtigkeit dieser EU-Entscheidung nicht erkennen.

Wehren Sie sich jetzt
- gegen ein Gesetz, das natürliche Heilpflanzen verbietet
- gegen eine Bevormundung der EU Politiker
- gegen das Ziel der Pharmaindustrie, alle natürliche Alternativen zu verbieten



Was können Sie tun, um dies zu verhindern ?
Klicken Sie auf diesen Link und sehen Sie sich das Video der Alliance for Natural Health an. So erfahren Sie alles über die Hintergründe und Auswirkungen dieses Verbots. Am Ende der Präsentation haben Sie auch die Gelegenheit, Ihre Stimme gegen dieses unfassbare EU-Gesetz abzugeben und mitzuhelfen, es zu verhindern.

Wenn Sie weiterhin uneingeschränkten Zugang zu pflanzlichen Heilmitteln haben möchten, handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Die Einspruchsfrist läuft bereits in 8 Tagen am 30. April 2011 ab.

Im Namen von xxx und der Alliance for Natural Health bedanke ich mich für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

HANDELN SIE JETZT, bevor es zu spät ist »

PS: Bitte leiten Sie dieses eMail an so viele Personen wie möglich weiter. Nur so haben wir die Möglichkeit, dieses Gesetz noch zu verhindern.
Hier nochmal die Links:

Deutsch:
Heilung verboten (Video)
Heilung verboten (Unterzeichnen)

Französisch:
Guérison défendue (Video)
Guérison défendue (Signe)

Englisch:
Forbidden healing (Video)
Forbidden healing (Sign)

Ausgehend von:
EU herb law challenge @ Welcome to the Alliance for Natural Health
mit vielen weiteren Infos - leider nur in Englisch, ev Google-Translator benutzen:
Google Übersetzer bzw Google Übersetzer
 
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Ich glaube Ihr lasst Euch Mal wieder vor den falschen Karren spannen.:D
Typisch ist, dass diese Seiten, die zu Pseudoaktivismus auffordern, allesamt irgendwo aus dem Ausland kommen.

Citronella, Eugenol und all diese Duftstoffe sind zudem für eine Menge Allergien zuständig.
Ihr wollt, dass ihr vor giftigen Chemikalien geschützt werdet, denn REACH ist ein Chemikaliengesetz, aber lasst Euch von irgendwelchen Idioten vor den Karren spannen.:rolleyes:

IKW: neue EU-Kosmetik-Verordnung, REACH und GHS
01.12.2009Von: am

Foto: Stephanie Hofschläger, Pixelio.de

Was bringt die neue EU-Kosmetik-Verordnung?
Nach zweijährigen Beratungen haben sich EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament auf den Text für eine neue Kosmetik-Verordnung geeinigt. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments am 24. März in Straßburg konnte das Gesetzgebungsverfahren bereits nach der 1. Lesung abgeschlossen werden. Mit einer Veröffentlichung des endgültigen Textes ist jedoch erst Ende Dezember zu rechnen, da die ersten Übersetzungen in die 22 Amtssprachen der EU zahlreiche Fehler aufgewiesen haben.

Die wichtigsten Neuerungen sind:
• Aus der Richtlinie wird eine in den EU-Staaten unmittelbar geltende Verordnung. Damit sollen unterschiedliche nationale Umsetzungen vermieden werden.

• Die Verantwortlichkeit des Herstellers bezüglich der Sicherheit von kosmetischen Produkten wird verstärkt. Die Anforderungen an die Produktangaben (Sicherheitsdossiers) werden in einem gesonderten Anhang näher umrissen.

• Die Meldung von Produkten und deren Rahmenrezepturen wird einheitlich auf EU-Ebene erfolgen, anstatt wie bisher in jedem einzelnen Mitgliedstaat.

• Technische Details wie Analysemethoden und Gute Herstellungspraxis (GMP) sollen durch Verweise auf internationale ISO-Normen geregelt werden, um den Gesetzgeber von Detailarbeit zu entlasten.

• Besonders zu erwähnen ist die auf vielfältigen politischen Wunsch eingeführte Regelung des Einsatzes von Nanomaterialien. Wer Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln verwendet, muss dies gegenüber der EU-Kommission anzeigen und ein Sicherheitsdossier einreichen. Die EU-Kommission kann in Zweifelsfällen den beratenden wissenschaftlichen Ausschuss einschalten und ggf. eine gesetzliche Regelung des betreffenden Stoffes treffen. Ferner wird die EU-Kommission verpflichtet, jährlich einen Bericht über den Einsatz von Nanomaterialien zu veröffentlichen.

Eine Vereinfachung im Sinne einer Deregulierung hat es jedoch nicht gegeben. Die Produktmeldung ist komplexer geworden, bis hin zur Einreichung eines Fotos der zu vermarktenden Packungen. Auch die Regelung der Nanomaterialien ist aufwändig und steht zum Teil in Konkurrenz zur EU-Chemikaliengesetzgebung REACH.

Sicherheitsbewertung von Pflanzenrohstoffen sind komplexer
08.02.2011Von: dmi

Dr. Gerhard Nohynek, wissenschaftlicher Leiter der Sicherheitsbewertung bei L’Oréal, erläutert im Interview mit COSSMA-Redakteurin Angelika Meiss, warum die Sicherheitsbewertung pflanzlicher Inhaltsstoffe komplexer und mit höherer Unsicherheit behaftet ist als die herkömmlicher Inhaltsstoffe. Hier sind neue Ansätze für die Sicherheitsbewertung erforderlich. COSSMA - opening doors to the international personal care and cosmetics industry: COSSMA
Es geht dabei nicht darum Naturkosmetik zu verbieten.

REACH geht zwar immer noch nicht weit genug, aber ist endlich mal ein Anfang. Auskunftsrecht (REACH) für schädliche Chemikalien | biokontakte.com

REACH hat zu lange Übergangsfristen, aber es gibt wenigstens welche Plastikweichmacher in Kindertagesstätten – Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen | CleanKids-Magazin

Anhang V der REACH-Verordnung (Stand: 02.10.2010)

Stoffe, die nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind

Stoffe, die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es bei der Exposition eines anderen Stoffes oder Erzeugnisses gegenüber Umwelteinflüssen wie Luft, Feuchtigkeit, Mikroorganismen oder Sonnenlicht gekommen ist;
Stoffe, die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es bei der Lagerung anderer Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse gekommen ist;
Stoffe, die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es bei der Endnutzung anderer Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse gekommen ist, und die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden;
Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:

a) Ein Stabilisator, Farbstoff, Aromastoff, Antioxidans, Füllstoff, Lösungsmittel, Trägerstoff, oberflächenaktives Mittel, Weichmacher, Korrosionshemmer, Antischaummittel, Dispergiermittel, Fällungshemmer, Trockenmittel, Bindemittel, Emulgator, Demulgator, Entwässerungsmittel, Agglomerierungsmittel, Haftvermittler, Fließhilfsmittel, pH-Neutralisierungsmittel, Maskierungsmittel, Gerinnungsmittel, Flockungsmittel, Flammschutzmittel, Schmiermittel, Chelatbildner
oder Prüfreagens erfüllt seine vorgesehene Funktion.

b) Ein Stoff, der ausschließlich zur Erzielung einer bestimmten physikalisch-chemischen Eigenschaft dient, erfüllt seine vorgesehene Funktion;
Nebenprodukte, soweit sie nicht selbst eingeführt oder in Verkehr gebracht werden;
hydratisierte Stoffe oder Ionen, die durch den Kontakt eines Stoffes mit Wasser entstanden sind, sofern dieser Stoff vom Hersteller oder Importeur, der diese Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt, registriert wurde;*
die folgenden Naturstoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden:

Mineralien, Erze, Erzkonzentrate, Erdgas, roh und verarbeitet, Rohöl und Kohle;
andere Naturstoffe als die in Abschnitt 7 genannten, soweit sie nicht chemisch verändert wurden, es sei denn, sie erfüllen die Kriterien für die Einstufung als gefährlich nach der Richtlinie 67/548/EWG oder sie sind persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII oder sie sind gemäß Artikel 59 Absatz 1 seit mindestens zwei Jahren als Stoffe ermittelt, die ebenso besorgniserregend sind wie in Artikel 57 Buchstabe f aufgeführt;*
die folgenden aus natürlichen Rohstoffen gewonnenen Stoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden, es sei denn, sie erfüllen die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie 67/548/EWG, mit Ausnahme der Stoffe, die nur als entzündlich [R 10], hautreizend [R 38] oder augenreizend [R 36] eingestuft sind, oder sie sind persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII oder sie sind gemäß Artikel 59 Absatz 1 seit mindestens zwei Jahren als Stoffe ermittelt, die ebenso besorgniserregend sind wie in Artikel 57 Buchstabe f aufgeführt:

pflanzliche Fette, pflanzliche Öle, pflanzliche Wachse; tierische Fette, tierische Öle, tierische Wachse; Fettsäuren von C6 bis C24 und ihre Kalium-, Natrium- Calcium- und Magnesiumsalze, Glycerin;*
die folgenden Stoffe, sofern sie nicht chemisch verändert wurden:


Flüssiggas, Erdgaskondensat, Prozessgase und deren Bestandteile, Koks, Zementklinker und Magnesia;
die folgenden Stoffe, es sei denn, sie erfüllen die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie 67/548/EWG und vorausgesetzt, sie enthalten keine Bestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie 67/548/EWG erfüllen und in Konzentrationen über den niedrigsten geltenden Konzentrationsgrenzen gemäß der Richtlinie 1999/45/EG oder der Konzentrationsgrenze gemäß Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG vorliegen, sofern nicht anhand schlüssiger wissenschaftlicher Versuchsdaten nachgewiesen wird, dass diese Bestandteile über den gesamten Lebenszyklus des Stoffs nicht verfügbar sind und diese Daten auf ihre Eignung und Zuverlässigkeit geprüft wurden:

Glas, keramische Fritten;
Kompost und Biogas;
Wasserstoff und Sauerstoff.
Berichtigt durch:
* Berichtigung, ABl. L 260/22 vom 02.10.2010
REACH-CLP Helpdesk - Anhang V Stoffe, die nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind / REACH-Verordnung / Reach-CLP Helpdesk / Bundesstelle Chemikalien/Zulassung Biozide / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar

Ist es richtig, dass die Registrierungspflicht eines ätherischen Öls unter REACH auch von seiner Verwendung abhängt? Beispiel: Zitronenöl für a) Backmischungen oder b) Waschmittel.

Bei dieser Frage sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:

Lebensmittelzusatzstoffe sind von den Titeln II, IV, V und VII ausgenommen, wenn sie in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 oder der Richtlinien 89/107 / EWG bzw. 88/388 / EWG fallen.

Wird der Stoff als Lebensmittelzusatzstoff in Backmischungen verkauft, unterliegt er nicht der Registrierungspflicht. Wird er für andere Verwendungen z. B. Waschmittel verkauft, ist er registrierungspflichtig.

Zitronenöle können unter bestimmten Bedingungen unter die Ausnahmeregelungen des Anhangs V Ziffer 8 fallen, nach dem Naturstoffe von der Registrierungspflicht ausgenommen sind, sofern sie nicht chemisch verändert wurden. Unter chemischer Veränderung versteht man auch das extrahieren mit Lösungsmitteln, außer Wasser oder Wasserdampf. Zudem dürfen diese Stoffe nicht die Kriterien für die Einstufung als gefährlich nach der Richtlinie 67/548 / EWG erfüllen. REACH-CLP Helpdesk - Häufig gestellte Fragen zu Ausnahmen und Abgrenzung / Bundesstelle Chemikalien/Zulassung Biozide / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin -
Müssen aus Naturstoffen gewonnene Öle registriert werden?

Gemäß Anhang V Ziffer 9 der REACH-Verordnung besteht unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme für aus natürlichen Rohstoffen gewonnene pflanzliche Fette, pflanzliche Öle, pflanzliche Wachse; tierische Fette, tierische Öle, tierische Wachse; Fettsäuren von C6 bis C24 und ihre Kalium-, Natrium- Calcium- und Magnesiumsalze und Glycerin.

Folgende Bedingungen müssen zur Inanspruchnahme erfüllt sein:

der Stoff wurde nicht chemisch verändert
der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie 67/548/EWG (Ausnahmen: Stoffe, die nur als entzündlich [R 10], hautreizend [R 38] oder augenreizend [R 36] eingestuft sind)
der Stoff ist nicht persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII
der Stoff wurde nicht gemäß Artikel 59 Absatz 1 seit mindestens zwei Jahren auf Basis der Kriterien in Artikel 57 Buchstabe f ermittelt. REACH-CLP Helpdesk - Häufig gestellte Fragen zur Registrierung / Bundesstelle Chemikalien/Zulassung Biozide / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin -
Für Heilmittel gilt zudem eine andere Verordnung, innerhalb der alle Heilmittel zusammengefasst wurden. Und da fallen Heilpflanzen eh unter die, die Bestandsschutz geniessen. Das hatten wird doch alles schon letztes Jahr und die Fristen dafür sind meines Wissens eh gelaufen.:rolleyes:

Gegen Entscheidungen der EU kann man zudem nur klagen. Da nutzen Petitionen meines Wissens eh nichts.
 
Dazu noch das:
120.000 Bundesbürger haben eine Petition gegen ein Verbot pflanzlicher Arzneimittel durch die EU unterzeichnet. Dabei sieht dies die betreffende EU-Richtlinie gar nicht vor, sagt Holger Krahmer, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP im EP:
„Die Richtlinie regelt ein gemeinsames Zulassungsverfahren für traditionelle Arzneimittel, in dem unter anderem überprüft wird, ob diese nicht tatsächlich der Gesundheit schaden. Produkte, wie Heilpflanzen, die nicht als Präparat verkauft werden, sind von der Richtlinie nicht betroffen. Der Biobauer darf weiterhin Salbei verkaufen – auch ohne EU-Zulassung.“
Die Richtlinie vereinheitlicht die bislang nationalen Zulassungsverfahren für pflanzliche Heilmittel, die trotz langer Tradition in manchen Fällen nicht die Anforderungen einer allgemeinen medizinischen Anwendung erfüllen (wie festgelegt durch Richtlinie 2001/83/EG).
Damit diese trotzdem auf dem Markt bleiben können, haben die Mitgliedsstaaten zunächst unterschiedliche Verfahren zur Zulassung eingeführt, die ab dem 31. März 2011 vom einheitlichen EU-Zulassungsverfahren abgelöst werden. Dies soll allen Herstellern ohne Wettbewerbsverzerrung den Zugang zum Binnenmarkt eröffnen.
Die Petition sieht Krahmer zwiespältig: „Es ist gut, dass die Bürger sich politisch engagieren. Die öffentliche Debatte hat mit dem Inhalt des Gesetzes aber recht wenig zu tun. Das ist eher ein Anti-EU-Reflex.“
EU plant kein Verbot pflanzlicher Arzneimittel - Holger Krahmer MdEP
Und weil sich da auch schon andere Gedanken dazu gemacht haben RICHTLINIE 2001/83/EG & 2004/24/EG

Bitte informiert Euch und hört auf mit dem blinden Aktionismus, zu denen vor allem bestimmte amerikanische Kreise gerne bewegen.
 
Hallo ndp,
kann leider nicht alles lesen, was Du reingesetzt hast. Du schreibst

Gegen Entscheidungen der EU kann man zudem nur klagen. Da nutzen Petitionen meines Wissens eh nichts.

Die ANH (Alliance for Natural Health) will klagen, als Rückhalt brauchen sie die Unterstützung der Bevölkerung - einige hunderttausend Unterschriften.
 
Wuhu,
Ich glaube Ihr lasst Euch Mal wieder vor den falschen Karren spannen.:D
Typisch ist, dass diese Seiten, die zu Pseudoaktivismus auffordern, allesamt irgendwo aus dem Ausland kommen.

Citronella, Eugenol und all diese Duftstoffe sind zudem für eine Menge Allergien zuständig.
Ihr wollt, dass ihr vor giftigen Chemikalien geschützt werdet, denn REACH ist ein Chemikaliengesetz, aber lasst Euch von irgendwelchen Idioten vor den Karren spannen.:rolleyes:

Es geht dabei nicht darum Naturkosmetik zu verbieten.

REACH geht zwar immer noch nicht weit genug, aber ist endlich mal ein Anfang. Auskunftsrecht (REACH) für schädliche Chemikalien | biokontakte.com

REACH hat zu lange Übergangsfristen, aber es gibt wenigstens welche Plastikweichmacher in Kindertagesstätten – Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen | CleanKids-Magazin
was hast Du denn bitte immer mit Deinen Chemikalien?! Es geht hier vornehmlich um pflanzliche - und hier vor allem auch unverarbeitete - Mittel, die gewisse Wirkung haben (können) und also solches "wirkendes" Mittel nicht mehr verkauft werden dürfen. Es geht dabei nicht nur um Kosmetika, sondern auch um Nahrungs(ergänzungs)mittel, Genußmittel oder auch (traditionelle) Heilmittel!

Kaufen kann man diese Mittel freilich nach wie vor, aber laut darf nicht mehr dazu gesagt werden (oder auf die Packung drauf geschrieben werden), für was es eingesetzt werden kann. Also bleibt es an Info-Foren wie zB unseres hier, um in Zukunft dann mal drauf zu kommen, was wie wirken könnte. Bestes Beispiel, wo die EU noch immer der Welt nachhinkt ist zB Stevia. Das darf bisher nur als "Badezusatz" oder "Zahnfleischspülung" verkauft werden. Dass man es für ganz etwas anderes benutzt, weißt Du doch sicherlich auch.

Ein (konventioneller) EU-Zucker-Konzern kann nun freilich teure EU-Bewilligungs-Marathons sowohl zeitlich als auch finanziell aushalten, um dann exklusiv selbst für diesen natürlichen Süßstoff (überteuert) abzucashen. Alle anderen ("kleinen") Anbieter dürfen Stevia dann aber weiterhin nicht als Süßungsmittel verkaufen - hast Du endlich den Kern des Pudels erkannt?! Bist doch sonst nicht so kurzsichtig...

Für Heilmittel gilt zudem eine andere Verordnung, innerhalb der alle Heilmittel zusammengefasst wurden. Und da fallen Heilpflanzen eh unter die, die Bestandsschutz geniessen. Das hatten wird doch alles schon letztes Jahr und die Fristen dafür sind meines Wissens eh gelaufen.:rolleyes:
Dass man traditionelle Kräuter auch nicht mehr analog zu Stevia mit zB heilender Wirkung verkaufen darf, ist ja nun auch klar. Es ist wieder einmal eine eindeutige Verschlechterung für den Konsumenten.

Gegen Entscheidungen der EU kann man zudem nur klagen. Da nutzen Petitionen meines Wissens eh nichts.
Oyi, so ein Blödsinn. Ab einer Million Unterschriften quer aus den EU-Staaten muss es auf den EU-Tisch. Und als Rückenstärkung für den juristischen Kampf dient es sowieso; Der Initiatoren-Organisation ANH kann man neben einer Unterschrift auch Geld für den Rechtskampf spenden.

Dazu noch das:Und weil sich da auch schon andere Gedanken dazu gemacht haben RICHTLINIE 2001/83/EG & 2004/24/EG

Bitte informiert Euch und hört auf mit dem blinden Aktionismus, zu denen vor allem bestimmte amerikanische Kreise gerne bewegen.
Das war aber national in Deutschland der Rohrkrepierer. ANH gehts nun sinnvoll an. Und das hat nichts mit amerikanischer Brille zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ndp,
kann leider nicht alles lesen, was Du reingesetzt hast. Du schreibst



Die ANH (Alliance for Natural Health) will klagen, als Rückhalt brauchen sie die Unterstützung der Bevölkerung - einige hunderttausend Unterschriften.
Gegen was frage ich mich da?
Denn es gab einen sehr langen Zeitraum, in dem Heilkräuter nur angemeldet und nachgewiesen werden musste, dass sie tradionelle Heilmittel sind, die wir schon seit 30 Jahren einsetzen und die Sache war gelaufen.

Zudem gibt es Berge an Möglichkeiten der Nachmeldungen und ist einiges meines Wissens doch eh schon lange in Kraft.

Hatte dazu auch schonmal was gepostet.
Fünfter Abschnitt
Registrierung von Arzneimitteln
§ 38 Registrierung homöopathischer Arzneimittel
§ 39 Entscheidung über die Registrierung homöopathischer
Arzneimittel, Verfahrensvorschriften
§ 39a Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39b Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche
Arzneimittel
§ 39c Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher
Arzneimittel
§ 39d Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche
Arzneimittel
Hierfür gibt es, wenn ich das richtig verstehe, aber schon lange eine Neuregelung mit entsprechenden Übergangsfristen und einer Meldefrist vor dem 01.01.2009, wie sich hieraus ergibt:
§ 109a AMG Arzneimittelgesetz Gesetz über den Verkehr mit
Zitat:
§ 109a


4 Gesetze verweisen aus 5 Artikeln auf § 109a


(1) Für die in § 109 Abs. 3 genannten Arzneimittel sowie für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig und nicht durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 45 oder des § 46 wegen ihrer Inhaltsstoffe, wegen ihrer Darreichungsform oder weil sie chemische Verbindungen mit bestimmten pharmakologischen Wirkungen sind oder ihnen solche zugesetzt sind, vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen sind, kann die Verlängerung der Zulassung nach § 105 Abs. 3 und sodann nach § 31 nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 erteilt werden.

(2) Die Anforderungen an die erforderliche Qualität sind erfüllt, wenn die Unterlagen nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 sowie das analytische Gutachten nach § 24 Abs. 1 vorliegen und von Seiten des pharmazeutischen Unternehmers eidesstattlich versichert wird, dass das Arzneimittel nach Maßgabe der allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach § 26 geprüft ist und die erforderliche pharmazeutische Qualität aufweist. Form und Inhalt der eidesstattlichen Versicherung werden durch die zuständige Bundesoberbehörde festgelegt.

(3) Die Anforderungen an die Wirksamkeit sind erfüllt, wenn das Arzneimittel Anwendungsgebiete beansprucht, die in einer von der zuständigen Bundesoberbehörde nach Anhörung von einer vom Bundesministerium berufenen Kommission, für die § 25 Abs. 6 Satz 4 bis 6 entsprechende Anwendung findet, erstellten Aufstellung der Anwendungsgebiete für Stoffe oder Stoffkombinationen anerkannt sind. Diese Anwendungsgebiete werden unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Arzneimittel und der tradierten und dokumentierten Erfahrung festgelegt und erhalten den Zusatz: „Traditionell angewendet". Solche Anwendungsgebiete sind: „Zur Stärkung oder Kräftigung des...", „Zur Besserung des Befindens...", „Zur Unterstützung der Organfunktion des...", „Zur Vorbeugung gegen...", „Als mild wirkendes Arzneimittel bei...". Anwendungsgebiete, die zur Folge haben, dass das Arzneimittel vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen ist, dürfen nicht anerkannt werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 finden nur dann Anwendung, wenn Unterlagen nach § 105 Abs. 4a nicht eingereicht worden sind und der Antragsteller schriftlich erklärt, dass er eine Verlängerung der Zulassung nach § 105 Abs. 3 nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anstrebt.

(4a) Abweichend von Absatz 4 finden die Absätze 2 und 3 auf Arzneimittel nach Absatz 1 Anwendung, wenn die Verlängerung der Zulassung zu versagen wäre, weil ein nach § 25 Abs. 7 Satz 1 in der vor dem 17. August 1994 geltenden Fassung bekannt gemachtes Ergebnis zum Nachweis der Wirksamkeit nicht mehr anerkannt werden kann.
Mit dem Inkrafttreten der 14. AMG-Novelle am 06.09.2005 wurde in Umsetzung der EG-Richtlinie über traditionelle pflanzliche Arzneimittel in §§ 39a-d AMG die Möglichkeit einer Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel eröffnet. Der Anwendungsbereich dieser Regelung bezieht sich auf traditionelle pflanzliche Arzneimittel einschließlich solcher, die Vitamine oder Mineralstoffe enthalten, sofern diese die Wirkung der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel im Hinblick auf das Anwendungsgebiet oder die Anwendungsgebiete ergänzen.
Die Anforderungen an die Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel sind in § 39b beschrieben. Neben den für die Antragstellung üblichen formalen Angaben und dem Qualitätsdossier ist die mindestens 30-jährige Tradition (davon mindestens 15 Jahre in der EU) zusammen mit der Unbedenklichkeit und der Plausibilität der pharmakologischen Wirkungen oder der Wirksamkeit zu belegen. Zusätzlich ist ein bibliographischer Überblick zur Unbedenklichkeit mit einem Sachverständigengutachten einzureichen und Informationen über Registrierungen oder Zulassungen in anderen Ländern. Der Nachweis der 30-jährigen medizinischen Verwendung gilt auch dann als erfüllt, wenn keine Genehmigung für ein Arzneimittel erteilt wurde, wenn Anzahl oder Menge der Inhaltsstoffe herabgesetzt wurden ("Minusvarianten") oder wenn Bezug auf ein "entsprechendes" Arzneimittel genommen wird. Anstelle der Vorlage des Traditionsbelegs und des Unbedenklichkeitsbelegs mit dem Sachverständigengutachten kann auf eine gemeinschaftliche Pflanzenmonographie oder eine Listenposition (Art. 16h bzw. 16f der EG-Richtlinie) Bezug genommen werden, welche vom Herbal Medicinal Products Committee (HMPC) erstellt werden. Bei Kombinationspräparaten sind die Unterlagen für die Kombination vorzulegen; sind die einzelnen Wirkstoffe nicht hinreichend bekannt, so sind Angaben zu den Wirkstoffen zu machen.
Nach den Überleitungsvorschriften des § 141 Abs. 14 AMG erlischt die Zulassung eines traditionellen pflanzlichen Arzneimittels, die nach § 105 in Verbindung mit § 109a AMG verlängert wurde, am 30.04.2011, es sei denn, dass vor dem 01.01.2009 ein Antrag auf Zulassung oder Registrierung gestellt wurde. Damit können pflanzliche § 109a-Arzneimittel in eine Zulassung ("well-established medicinal use") oder eine Registrierung überführt werden, soweit die entsprechenden Voraussetzungen dazu vorliegen.
BAH Home: Zulassung + Registrierung
§ 109a AMG Arzneimittelgesetz Gesetz über den Verkehr mit
Und lest ihr irgendwo Aufrufe von denen, die im Deutschsprachigen Raum selbst Kräuter vertreiben?

Und vor allem, warum jetzt klagen und nicht in den vielen Jahren vorher, als Zeit dazu war?
 
Wuhu,
Ich habe keinen Link gepostet, der REACH als Negativ-Argumentation aufführt, sondern Du.
und, ich fragte ja, was Du immer mit den Chemikalien hier willst, wo es um zB unbehandelte Pflanzen-Mittel geht.:rolleyes:
Gegen was frage ich mich da?
Denn es gab einen sehr langen Zeitraum, in dem Heilkräuter nur angemeldet und nachgewiesen werden musste, dass sie tradionelle Heilmittel sind, die wir schon seit 30 Jahren einsetzen und die Sache war gelaufen.

Zudem gibt es Berge an Möglichkeiten der Nachmeldungen und ist einiges meines Wissens doch eh schon lange in Kraft.
Ah ja, und was ist mit Pflanzen, die noch nicht so lange in Europa bekannt sind? Hier zB Katzenkralle? Als was darf man diese (Rinde oder diese vermahlen) dann EU-weit ver- bzw kaufen? In den Angeboten ist bereits zu lesen, was diese Katzenkralle oder andere Pflanzen bewirken könnten, darf nicht mehr veröffentlicht werden. auf Mupersarkt-Verpackungen findet man noch immer nicht alle Zutaten genau gelistet. Also Konsumentenfreundlichkeit sieht anders aus.

Hatte dazu auch schonmal was gepostet. Und lest ihr irgendwo Aufrufe von denen, die im Deutschsprachigen Raum selbst Kräuter vertreiben?

Und vor allem, warum jetzt klagen und nicht in den vielen Jahren vorher, als Zeit dazu war?
Gegen Verordnungen/Gesetze kann erst nach deren Rechtskrafteintretung klagen, sag mal :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe das Du gegen Threaderstellerin getauscht.
Auf deren Seite steht
Angriffe auf traditionelle Naturprodukte

Schon seit Jahren gibt es Bestrebungen innerhalb der EU, die Herstellung und Vermarktung von Naturkosmetik durch gesetzliche Bestimmungen und Einschränkungen und das Verbot von seit Jahrtausenden verwendeten Kräutern mehr und mehr unmöglich zu machen.

Eine daraus resultierende Bestimmung (Änderung der Kosmetikverordnung 2005) ist am 09.03.2005 in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass 26 verschiedene, sogenannte "allergene Duftstoffe" die in natürlichen ätherischen Ölen, wie Zitronen-, Orangen-, Mandarinen-, Lavendel-, Geranien-, Nelkenöl usw. vorkommen, gesondert in ihrer chemischen Bezeichnung deklariert werden müssen! Beim umweltbewussten Konsumenten wird so der Eindruck von "viel Chemie im Naturprodukt" erweckt. Für tausende synthetische Geruchstoffe mit denen man noch keine Langzeiterfahrungen besitzt, gilt diese Bestimmung übrigens nicht.

Deckmantel Konsumentenschutz: Im Österreichischen Parlament wurden diese zweifelhaften, naturdiskriminierenden Gesetze unter dem irrigen Deckmantel "Konsumentenschutz" zur Abstimmung eingebracht und von allen Parteifraktionen teilweise in Unkenntnis ihrer weitreichenden Folgen einstimmig beschlossen.

Die EU-Verordnung "REACH" fordert die Neuzulassung sämtlicher chemischer Substanzen sowie Naturstoffe

Die Folgen:
Unmengen an TIERVERSUCHEN, das Verschwinden zahlreicher Roh- und Naturstoffe vom Markt, eine generelle Rohstoff-Verteuerung und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.

Auch Naturstoffe fallen unter diese Auflagen, was katastrophale Folgen für Kosmetik und vor allem für Naturkosmetik-Erzeuger hat.
Die Auswirkungen betreffen vor allem die Kleinerzeuger und das Kleingewerbe. Denn die dabei vorgeschriebenen Zulassungsverfahren erfordern laut BDIH einen Kostenaufwand von hunderten bis tausenden Euro pro Einzel-Substanz - oder Stoff, je nach Umfang des bereits vorliegenden zulassungsrelevanten Datenmaterials.
Dies bedeutet, dass nur Absatz-intensive Stoffe von entsprechend finanzkräftigen Unternehmen zur Zulassung eingereicht werden können, während andere ohne Zulassung bleiben werden.
Abertausende Tierversuche müssen dann neben in vitro-Methoden zwingend durchgeführt werden!!!

Der BDIH schätzt, dass damit mehr als 40% der in der chemischen, kosmetischen und in Industriezweigen derzeit verwendeten Substanzen und Stoffe vom Markt verschwinden werden.

Angeblich hat die starke Lobby der Chemiekonzerne einige Änderungen zu ihren Gunsten herbeiführen können. Sobald wir Näheres wissen, werden wir es an dieser Stelle berichten.
Erstmal sollte man dann wissen was REACH überhaupt ist, wozu es gut, dass es durch aus Sinn macht und zu begrüssen und dass es keine Verordnung für Heilpflanzen ist, weil die im AMG geregelt werden und REACH nicht betreffen.

Hier werden mMn. ganz gezielt diverse neue Regelungen und Verordnungen durcheinander geworfen, die sich gegenseitig nur bedingt berühren.

Ich bezweifle da ehrliche Ziele.
 
Ob Petitionen zulässig sind, wird von einem Ausschuss entschieden. Sie muss nicht zugelassen werden. Aber sie muss mindestens der Wahrheit entsprechen.:rolleyes:
11.11.2010 | 39 Kommentare
PETITION AN DEN BUNDESTAG
Dubiose Aktion für Heilkräuter
120.000 Menschen haben eine Petition gegen ein "Verbot von Heilpflanzen" unterzeichnet. Dabei sei das gar nicht geplant, sagen Heilpraktiker und Hersteller. VON JOST MAURIN
"Der Bundestag möge sich befassen mit": Chinesische Helmkraut-Wurzel. Foto: dpa
Mehr als 120.000 Menschen haben sich in einer Petition an den Bundestag gegen ein angebliches Verbot von Heilpflanzen ausgesprochen, das überhaupt nicht geplant war. So viele Unterzeichner haben laut Parlamentsverwaltung bis Fristablauf am Donnerstag die Eingabe an den Petitionsausschuss im Internet unterschrieben. Damit gehört die Petition "Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbots für Heilpflanzen" vom 20. September zu den am häufigsten unterzeichneten Eingaben des Jahres.
Der Text fordert die Bundestagsabgeordneten zu einem Beschluss auf, dass "das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift". Eine Richtlinie der Europäischen Union schränke sogar die Anwendung von Naturprodukten stark ein. Diese würden "zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen". In allen EU-Ländern sei es dann verboten, Heilkräuter zu verkaufen, die keine Zulassung haben.
Petition an den Bundestag: Dubiose Aktion für Heilkräuter - taz.de

und zu den Duftstoffen
ÖKO-TEST November 2007

Duftstoffe in Kosmetik, Majantol
Neue Probleme für Allergiker


26 Duftstoffe mit allergenem Potenzial müssen seit 2005 auf Kosmetika deklariert werden. Nun stellt sich heraus: Die von der EU zusammengestellte Liste ist nicht aktuell, denn ein weiterer Duftstoff, das Majantol, kann ebenfalls Probleme bereiten. Wir haben für Sie eine große Übersicht von Kosmetika aus über 70 ÖKO-TESTs zusammengestellt, die diesen Duftstoff enthalten.

Als die EU die Liste mit den 26 Duftstoffen verabschiedete, hatte sie den Verbraucher im Sinn. Die neue Regelung sollte Betroffenen helfen, Produkte ohne problematische Düfte zu finden. Tatsächlich ist es auch kein Problem, die Parfümöle für Cremes, Deo und Co. ohne die allergenen Duftstoffe abzumischen. Dazu kann die Riechstoffindustrie aus einer Unmenge von Duftchemikalien wählen, theoretisch stehen rund 3.000 Stoffe zur Verfügung.

Doch jetzt zeigt sich, dass das Ersetzen der kritisierten Duftstoffe durch andere Substanzen tückisch sein kann. Denn die ersatzweise verwendeten Substanzen sind offenbar nicht alle unproblematisch. Beispiel Majantol, das ÖKO-TEST in seinen Untersuchungen von Kosmetika bereits seit zwei Jahren mittesten lässt. Majantol steht zwar nicht auf der EU-Liste, wir wussten aber bereits seit Längerem, dass dieser Duft ebenfalls Probleme bereiten könnte. Eine aktuelle Studie des Informationsverbunds Dermatologischer Kliniken (IVDK) mit mehr als 6.000 Teilnehmern bestätigte nun diesen Verdacht: Majantol scheint zwar harmloser zu sein als etwa Eichenmoos, das wir um zwei Stufen abwerten, oder Lyral, das einen Minuspunkt erhält. Aber Majantol gehört tatsächlich zu jenen weiteren Düften, die in unseren Tests genannt werden, weil sie für Duftstoffallergiker zum Problem werden können.

Für einen Verzicht auf bestimmte Duftstoffe gibt es zunächst einmal gute Gründe. Richtig sei es, sehr problematische Düfte wie Baummoos, Eichenmoos oder Isoeugenol nicht mehr einzusetzen und bei anderen Düften die Dosis zu reduzieren, erklärt Professor Axel Schnuch vom IVDK. Zwar beobachte man, dass die Allergierate für Isoeugenol immer noch erstaunlich hoch sei, für einige allergene Duftstoffe seien die Raten in den vergangenen Jahren jedoch gesunken. Dies nach Meinung von Schnuch auch deshalb, weil die Industrie seit Ende der 1990er-Jahre problematische Düfte seltener oder in geringeren Gehalten einsetzt.
Wer hier Petitionen für den Erhalt von Duftstoffen unterzeichnet, die schon seit Jahren wegen ihrem Allergierisiko besonderen Bedingungen unterliegen, wie
Besonders potente Allergene sind:

Baummoos absolue
Eichenmoos absolue
Farnesol
Hydroxycitronellal
Isoeugenol
Lyral
Zimtaldehyd

Als weniger bedeutende Allergene eingestuft werden:

alpha-Amylzimtalkohol
Benzylcynnamat
Citral
Citronellol
Cumarin
Eugenol
Geraniol
Lilial
Zimtalkohol


den kann ich nicht verstehen.:rolleyes:

Solche Petitionen dienen nicht dem Verbraucher, sondern den Herstellern.
 
Wuhu,
Habe das Du gegen Threaderstellerin getauscht.
Auf deren Seite steht Erstmal sollte man dann wissen was REACH überhaupt ist, wozu es gut, dass es durch aus Sinn macht und zu begrüssen und dass es keine Verordnung für Heilpflanzen ist, weil die im AMG geregelt werden und REACH nicht betreffen.

Hier werden mMn. ganz gezielt diverse neue Regelungen und Verordnungen durcheinander geworfen, die sich gegenseitig nur bedingt berühren.

Ich bezweifle da ehrliche Ziele.
ahso, ich habe in diesem Thread meinen Beitrag gepostet, weil es vom Thema/Titel passte. So entstehen Missverständnisse... Aber DARAN sollten wir uns hier doch bitte nun nicht gegenseitig "aufhängen" ;)
Ob Petitionen zulässig sind, wird von einem Ausschuss entschieden. Sie muss nicht zugelassen werden. Aber sie muss mindestens der Wahrheit entsprechen.:rolleyes:
Nochmal, es geht nicht (mehr) um die Deutsche-Bundestag-Petition, die ist schon lange geschlossen (und war wirkungslos). Es geht NUN um eine -> EUROPÄISCHE!

und zu den Duftstoffen

Wer hier Petitionen für den Erhalt von Duftstoffen unterzeichnet, die schon seit Jahren wegen ihrem Allergierisiko besonderen Bedingungen unterliegen, wie [...] den kann ich nicht verstehen.:rolleyes:

Solche Petitionen dienen nicht dem Verbraucher, sondern den Herstellern.
Zum taz-Link hab ich in einem andren Thread bereits dazu gepostet: https://www.symptome.ch/threads/verbot-von-heilpflanzen.77857/#post-656965 - und Du reitest nach wie vor auf denaturierten Mitteln (Kosmetika/Duftöle) herum. Das mag auch verstehen, wer kann... :rolleyes:

Klarerweise braucht es Richtlinien für alle Produkte, also auch jene unverarbeiteter pflanzlicher Herkunft bzw Produktion. Aber durch "zu gut gemeinte" EU-Verordungen geht das Ganze dann (für den Konsumenten) nach hinten los...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für mich ist das Thema erledigt.

Kommt zwar nicht zum 1.4., sondern 1.5., aber trotzdem.

1,2 Milliarden Euro Umsatz

Das Geschäft mit den pflanzlichen Mitteln ist gewaltig. Laut Bundesverband der Arzneimittelhersteller haben die Deutschen im Jahr 2009 rund 1,2 Milliarden Euro für apothekenpflichtige, aber rezeptfreie pflanzliche Arzneimittel ausgegeben. Hinzu kommen noch die nicht apothekenpflichtigen Pflanzenpräparate, die in Drogerien oder Bioläden verkauft werden.

"Die Richtlinie ermöglicht es, traditionelle pflanzliche Arzneimittel leichter zu registrieren, die man bei leichten Befindlichkeitsstörungen nimmt", sagt Werner Knöss vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm). So muss auf der Verpackung der Einsatzbereich genannt werden - "zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten" kann dort beispielsweise stehen. Und die Richtlinie definiert, was "traditionell" bedeutet: Ein Mittel muss seit mindestens 30 Jahren medizinisch eingesetzt werden, mindestens 15 Jahre davon in der EU.

Unter die Richtlinie fallen nur rezeptfreie Fertigarzneimittel, die ohne ärztliche Kontrolle eingenommen werden. Der Hersteller muss lediglich nachweisen, dass die Wirksamkeit aufgrund langjähriger Anwendung plausibel und die Sicherheit gewährleistet ist. Für die Registrierung sind dann in der Regel keine Studien, sondern lediglich ein Gutachten sowie ein Literatur-Überblick notwendig.

"Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit ist es sicher zu begrüßen, auf dem Markt befindliche pflanzliche Fertigarzneimittel zu regulieren", sagt Knöss. Auch pflanzliche Arzneien können schließlich Nebenwirkungen haben, obwohl sie gern als "sanfte" Medizin verkauft werden.

Doch was haben die Unterzeichner der Petition dann gegen die Richtlinie?

Lebensmittel betrifft die EU-Vorgabe jedenfalls nicht. Knoblauch, Pfefferminze und Zimt bleiben selbstverständlich im Supermarkt erhältlich, auch wenn diese Produkte als Bestandteil in rezeptfreien Arzneimitteln zu finden sind. Das gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel oder Tees, solange sie als Lebensmittel und nicht als Arznei gelten.

Was sich zum 30. April 2011 ändert

Aber wie kommt es dann zu dieser Petition? Und warum zielt sie auf eine angebliche Gesetzesänderung ab, die ausgerechnet am 1. April in Kraft treten soll?

Tatsächlich kommt auf die Branche eine gewisse Änderung zu, allerdings erst zum 30. April. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Hersteller ihre traditionellen pflanzlichen Arzneimittel registriert haben - sonst dürfen diese nicht mehr gehandelt werden. "Es könnten einige Mittel in der EU vom Markt verschwinden, aber nur wenige der 2300 Arzneimittel in Deutschland", prognostiziert Knöss.
Wieso es aber dann zu der ganzen Aufregung gekommen ist, weiß kein Experte in der Branche. Die Kettenmail stammt vermutlich von einer kruden Internetseite, die schon in der Vergangenheit abstruse Thesen zum Thema Gesundheit verbreitet hat.

Nach dem Ablauf der sechswöchigen Zeichnungsfrist muss sich der Petitionsausschuss trotz der großen Menge der Unterstützer nicht mit dem Thema befassen. Entscheidend dafür ist, ob die Zahl der Mitzeichner nach drei Wochen 50.000 übersteigt - was hier nicht der Fall war. Aber der Bundestag war von vornherein nicht der beste Adressat: Er kann nicht einfach eine EU-Richtlinie ignorieren. Die bessere Anlaufstelle wäre deshalb der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gewesen - doch der hatte sich bereits 2006 mit dem Thema beschäftigt. Damals hatte ein französischer Bürger eine Petition eingereicht, weil er die Richtlinie als Gefahr für die Naturheilmittel-Verbraucher und die gesamte Biobranche sah.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels stand, dass sich der Petitionsausschuss mit diesem Thema befassen muss. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
Petition zu Heilpflanzen: Absurde Angst um die Kamille - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wissenschaft
Nach Schweinegrippepanik jetzt die grosse Kräuterpanik.
 
Pharmalobby will sich Heilkräuter einverleiben und patentieren

Hallo,

noch ein Aufruf von Avaaz.org. Jetzt eilt's wirklich. Möglichst rasch weiterleiten, bitte,


Liebe Freunde,

In 2 Tagen wird die neue EU-Richtlinie viele Naturheilmittel verbieten, uns damit sichere Heilmethoden vorenthalten, und die Profite der großen Pharma-Konzerne mehren. Erheben wir unsere Stimmen zu einem massiven Aufschrei, damit die Kommission die Richtlinie überarbeitet, und unsere nationalen Regierungen sich weigern, diese umzusetzen. Lassen Sie uns 1 Million Stimmen zur Rettung der traditionellen Naturheilkunden sammeln:

In 2 Tagen will die EU viele Naturheilmittel verbieten, und mehr von uns dazu zwingen, pharmazeutische Arzneimitteln einzunehmen und die Profite der großen Pharma-Konzerne noch weiter zu mehren.

Die EU-Richtlinie errichtet hohe Hürden für alle pflanzlichen Heilmittel, die nicht 30 Jahre lang auf dem Markt waren – einschließlich buchstäblich sämtliche traditionelle chinesische, ayurvedische und afrikanische Medizin. Es ist eine drakonische Maßnahme, die die Pharma-Konzerne weiter stärkt und Tausende Jahre medizinischen Wissens einfach ausklammert.



Dagegen brauchen wir einen massiven Aufschrei! Gemeinsam können wir mit unseren Stimmen bewirken, dass die EU-Kommission die Richtlinie überarbeitet und damit unsere nationalen Regierungen sich weigern, sie umzusetzen. Außerdem legitimieren wir damit eine gerichtliche Anfechtung. Bitte unterzeichnen Sie unten und leiten Sie diese E-Mail an alle weiter, die Sie kennen. Sammeln wir 1 Million Stimmen zur Rettung der traditionellen Naturheilkunde:


https://www.avaaz.org/de/eu_herbal_medicine_ban/?vl


Es ist unglaublich: Wenn ein Kind krank ist, und es ein natürliches und sicheres pflanzliches Mittel gegen diese Krankheit gibt, die seit 20 Jahren in Gebrauch ist, dann ist es nicht möglich, dieses Heilmittel zu finden.

Ab 1 Mai wird diese Richtlinie erhebliche Barrieren für pflanzliche Heilmittel errichten. Nur mit erheblichen Kosten, jahrelangen Bemühungen und endlosen Expertenverfahren muss jedes einzelne Produkt zugelassen werden. Pharma-Konzerne verfügen über die Mittel, diese Hürden zu überwinden, aber Hunderte kleinere und mittlere Naturarznei-Firmen in ganz Europa wird dies finanziell zugrunde richten.


Wir können das aufhalten. Die "THMPD-Richtlinie" wurde in den dunklen Schatten der Bürokratie verabschiedet und hält dem hellen Licht einer demokratischen Prüfung nicht stand. Die EU-Kommission kann sie zurückziehen oder überarbeiten, und ein anhängiges Gerichtsverfahren fordert sie auf, dies zu tun. Wenn die europäischen Bürger jetzt alle zusammenstehen, wird dies das Gerichtsverfahren legitimieren und den Druck auf die Kommission weiter verstärken. Unterzeichnen Sie bitte oben, und leiten Sie diese E-Mail an alle weiter, die Sie kennen:


Es gibt Argumente für eine bessere Regulierung von der pflanzlichen Naturheilkunde, doch diese drakonischen Maßnahmen gefährden die Fähigkeit der europäischen Bürgerinnen und Bürger sichere und gesundheitsbewusste Entscheidungen zu treffen. Es ist Zeit, dass wir aufstehen für unsere Gesundheit – und für die Demokratie.


Mit Hoffnung und Entschlossenheit,


Ricken, Iain, Giulia, Benjamin, Alex, Alice, Pascal, Luis und das ganze Avaaz-Team

Hier finden Sie die neue EU-Richtlinie (THMPD):

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0024:DE:HTML
 
2 Tage zur Rettung von Naturheilmitteln: EILT‏

In 2 Tagen wird die neue EU-Richtlinie viele Naturheilmittel verbieten, uns damit sichere Heilmethoden vorenthalten, und die Profite der großen Pharma-Konzerne mehren. Erheben wir unsere Stimmen zu einem massiven Aufschrei, damit die Kommission die Richtlinie überarbeitet, und unsere nationalen Regierungen sich weigern, diese umzusetzen. Lassen Sie uns 1 Million Stimmen zur Rettung der traditionellen Naturheilkunden sammeln:

Avaaz - 2 TAGE ZUR RETTUNG VON PFLANZLICHEN ARZNEIMITTELN
 
Also ich hab gabz ehrlich keine Zeit mir das alles hier durchzulesen - aber eines weiß ich - ich vertraue auf Avaaz!! Avaaz betreibt keine Panikmache usw. und deswegen denke ich mir lieber einmal zuviel unterschreiben als zuwenig!!

BITTE SCHNELL!!! NUR NOCH 2TAGE!!

Avaaz - 2 TAGE ZUR RETTUNG VON PFLANZLICHEN ARZNEIMITTELN


diese Petition macht mir schon Angst!! Obwohl sich hier ja anscheinend viele sicher sind dass es nur Panikmache ist und so ein Verbot niemals eyistieren wird.....ich bin mir da nicht sicher! ich denke die Leute von Avaaz recherchieren schon sehr gut bevor sie einfach mal eine Petition starten....was mich nur wundert ist dass es sie erst jetzt gibt!?

Nachtrag: *UPPS* da war jemand schneller! :eek:) na egal, besser doppelt als wenn es jemand übersieht! ;o)
 
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