Drogentest bei Einstellung / neuer Job

Themenstarter
Beitritt
26.05.21
Beiträge
312
Hallo zusammen,

gestern Abend haben wir mit ein paar Freunden über Folgendes diskutiert.

"Darf ein Unternehmen / Arbeitgeber Bewerber im Einstellungsverfahren einem Drogentest unterziehen?"

Folgende Annahmen: Die Stelle ist ein "klassischer" Bürojob, also bspw. im Einkauf, in der IT oder anderen administrativen Bereichen, d.h. keine Arbeit an Maschinen (z.B. Produktion, Lager, etc.) oder Menschen (Krankenhaus, Altenpflege etc.).

Es gibt einige Internetseiten welche schreiben, dass dies nicht zulässig ist:


Nicht erlaubt bei der Einstellungsuntersuchung sind:

  • Untersuchung auf Drogenkonsum
  • Untersuchung auf Alkoholkonsum
  • HIV-Untersuchung
  • Genetische Untersuchungen


Es gibt demnach grundsätzlich keine rechtliche Grundlage für einen vom Betriebsarzt durchzuführenden Test auf Drogen im Zuge des Einstellungsverfahrens. Dies ist lediglich dann der Fall, wenn die Stelle, auf die sich eine Person beworben hat, unbedingt voraussetzt, dass weder eine Drogen- noch eine Alkoholabhängigkeit in Form einer Krankheit vorliegen.

Allerdings gibt es auch viele Erfahrungsberichte und Artikel welche davon sprechen, dass dies "gängige Praxis" ist.

Hat jemand von euch da etwas Konkretes? Das müsste doch eigentlich (gesetzlich) geregelt sein, wer wann einem Drogentest unterzogen werden kann/darf, oder? Irgendwo müsste auch beschrieben sein bei welchen Berufsbildern der Test erlaubt ist und bei welchen eben nicht.

Wir sind gestern zu keinem Ergebnis gekommen, da alles recht schwammig formuliert ist.

Grüße

PS: Wir interessieren und für die (Gesetz)Lage in Deutschland.
 
Hallo xianjiao,

eine interessante Frage. Ich denke, im Prinzip ist klar, daß bei Einstellungsunterrsuchungen kein Drogentest erlaubt und vorgesehen ist:
...
Es gibt demnach grundsätzlich keine rechtliche Grundlage für einen vom Betriebsarzt durchzuführenden Test auf Drogen im Zuge des Einstellungsverfahrens. Dies ist lediglich dann der Fall, wenn die Stelle, auf die sich eine Person beworben hat, unbedingt voraussetzt, dass weder eine Drogen- noch eine Alkoholabhängigkeit in Form einer Krankheit vorliegen.
Doch auch, wenn es sich um ein bestehendes Arbeitsverhältnis handelt, kann ein Betriebsarzt einen Drogentest nicht beliebig vornehmen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 12. August 1999 (2 AZR 55/99): ...

Wobei sich hier „Drogen“ anscheinend auf Hasch und Ähnliches bezieht.
Es gibt aber noch viel mehr Drogen, nämliche Medikamente, die auch einen Einfluß auf die Arbeitsfähigkeit haben können. Die müßten dann ja auch getestet werden?

Grüsse,
Oregano
 
Hi Oregano,

ja, irgendwie scheint es rechtlich nicht erlaubt zu sein, aber viele Unternehmen machen es wohl dennoch. Es scheint als könnten Unternehmen das über Betriebsvereinbarungen regeln.
Man hat als Unternehmen ja eigentlich auch nichts zu verlieren. Die Tests sind mittlerweile relativ preiswert, so dass es einem (Groß-)Konzern wohl nicht weh tut ein paar Euro für den Test zu investieren.


Viele Dax-Konzerne greifen auch deshalb bei neuen Mitarbeitern zu Drogentests. Bei Bayer ist dies seit 1997 gängige Praxis.
Ebenso führt die BASF in Ludwigshafen routinemäßig Drogentests für neue Mitarbeiter durch. Dazu gibt es eine eigene Betriebsvereinbarung „Gegen Suchtmittelmissbrauch“.

Zwar wird immer nach dem Einverständnis gefragt, aber wenn man dies ablehnt ist wohl auch klar was mit der eigenen Bewerbung passiert ;-)
In dem WiWo Artikel wird auch auf die von dir erwähnten Medikamente und andere Mittel eingegangen. In den Chefetagen wird wohl eher so etwas konsumiert...


Routinemäßig vorgenommene Einstellungsuntersuchungen auf Drogen- und Alkoholkonsum sind inzwischen weit verbreitet, obwohl es bis auf wenige Ausnahmen keine rechtliche Basis dafür gibt. Drogen- und Alkoholtests sind nur zulässig, wenn auch die Frage danach zulässig wäre; wenn also die vom Bewerber angestrebte Tätigkeit zwingend voraussetzt, dass dieser nicht alkohol- oder drogenabhängig ist (z.B. Piloten, Lokführer, Busfahrer, Waffenträger).

(Die Quelle ist allerdings von 2013, also schon ein paar Jahre älter)

Auch wenn ich nicht betroffen bin, finde ich die Fragestellung interessant. Im hochregulierten Deutschland scheint es dennoch toleriert zu werden, dass Unternehmen so verfahren.

Grüße
 
Oben