Themenstarter
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- 26.11.05
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Hallo,
ich mache zur Zeit (seit 3 Jahren) monatlich eine Ausleitung mit DMPS i.V. + DMPS neuraltherapeutisch. Bei mir wurden hohe Belastungswerte im Urin nach Mobilisation gefunden (u.a. HG: 4000yg/l, Norm 1yg/l). Die Therapie bekommt mir insgesamt sehr gut.
Da die ganze Sache ein "Privatarzt" macht, stellt sich mir die Frage, ob man diese Kosten der gesetzlichen Krankenkasse (in Deutschland) einreichen kann (als Schwermetallbelastung - keine "Amalgamvergiftung") und ob diese zumindest die Kosten teilweise erstatten muss (DMPS ist immerhin ein verschreibungspflichtiges Medikament).
Kann man Rechnungen auch noch von vor drei Jahren einreichen?
Falls das nicht geht, hat man dann die Möglichkeit diese Arztkosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen? Wenn ich mich recht entsinne, braucht man seit 2011 immer VORHER ein amtsärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
(was man natürlich nicht bekommen würde ...)
Vielen Dank für Eure Infos.
VG Dirk
ich mache zur Zeit (seit 3 Jahren) monatlich eine Ausleitung mit DMPS i.V. + DMPS neuraltherapeutisch. Bei mir wurden hohe Belastungswerte im Urin nach Mobilisation gefunden (u.a. HG: 4000yg/l, Norm 1yg/l). Die Therapie bekommt mir insgesamt sehr gut.
Da die ganze Sache ein "Privatarzt" macht, stellt sich mir die Frage, ob man diese Kosten der gesetzlichen Krankenkasse (in Deutschland) einreichen kann (als Schwermetallbelastung - keine "Amalgamvergiftung") und ob diese zumindest die Kosten teilweise erstatten muss (DMPS ist immerhin ein verschreibungspflichtiges Medikament).
Kann man Rechnungen auch noch von vor drei Jahren einreichen?
Falls das nicht geht, hat man dann die Möglichkeit diese Arztkosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen? Wenn ich mich recht entsinne, braucht man seit 2011 immer VORHER ein amtsärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
(was man natürlich nicht bekommen würde ...)
Vielen Dank für Eure Infos.
VG Dirk