Der Mensch als Patent

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Sent: Monday, August 21, 2006 3:38 PM
Subject: [Presse-Greenpeace] Der Mensch als Patent

Presseerklaerung vom 21. August 2006

Der Mensch als Patent

Protestaufruf von Greenpeace und Gen-ethischem Netzwerk gegen Stammzellen-Patent

Hamburg, 21. 8. 2006 - Greenpeace und das Gen-ethische Netzwerk e.V. rufen ab heute zum breiten Protest gegen ein Patent auf menschliches Leben auf. Das Europaeische Patentamt (EPA) in Muenchen wird in den kommenden Monaten ueber eine Patentanmeldung auf Stammzellen (EP 770125) entscheiden, die zu kommerziellen Zwecken aus menschlichen Embryonen entnommen werden sollen. Patentinhaber ist die "Wisconsin Alumni Research Foundation" in den USA, Erfinder ist der Stammzellforscher James A. Thomson. Das Patent wurde im Maerz 2003 vom EPA nur eingeschraenkt erteilt. Dagegen hatten die Patentinhaber Beschwerde einlegte. Jetzt muss das hoechste Gericht des EPA, die Grosse Beschwerdekammer, grundsaetzlich entscheiden, ob menschliche embryonale Stammzellen patentierbar sind.

"Letztlich wollen die Patentinhaber menschliche Embryonen vermarkten", sagt Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. "Das Patentamt darf nicht im Alleingang eine Entscheidung ueber diese weitreichende ethische Fragen treffen. Patente auf Lebewesen, ihre Gene und Teile des menschlichen Koerpers muessen in Europa verboten werden. Wir hoffen, dass sich viele Menschen an diesem Protest beteiligen." Ein Protestschreiben an die Grosse Beschwerdekammer des Europaeischen Patentamtes finden Interessierte unter https://web.archive.org/web/20251218092251/https://www.greenpeace.de/.

Stammzellen sind Koerperzellen, die sich noch nicht in alle spezialisierten Zelltypen entwickelt haben, wie zum Beispiel Leber- oder Nervenzellen. Beim Gewinn der Stammzellen aus Embryonen werden diese zerstoert. Patente auf Stammzellen geben einen wirtschaftlichen Anreiz, menschliche Embryonen zu kommerziellen Zwecken zu zuechten.

Ein aehnliches, im Februar 2000 von Greenpeace aufgedecktes Embryo-Patent (EP 695351) der Universitaet Edinburgh musste das EPA im Juli 2002 weitgehend widerrufen. Alle Ansprueche auf menschliche embryonale Stammzellen wurden dabei gestrichen. Ueber 10.000 Personen unterstuetzten damals den Einspruch von Greenpeace. Gegen die Patent-Einschraenkung hatte die Universitaet Edinburgh Beschwerde eingelegt. Eine Zulassung des Thomson-Patentes kann bedeuten, dass auch der Universitaet die Patentierung von Stammzellen wieder erlaubt wird. Das EPA wuerde damit der kommerziellen Verwertung menschlicher Embryonen den Weg ebnen.

Das Europaeische Patentuebereinkommen und die Gen-Patent-Richtlinie der EU verbieten Patente, die gegen die guten Sitten verstossen (Artikel 53a). Dazu zaehlen Patente, bei denen menschliche Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken verwendet werden. Auch das Europaeische Parlament stellte in einer Resolution vom Oktober 2005 fest, dass Patente auf embryonale Stammzellen in der EU nicht zugelassen werden duerfen. Andere Rechtsvorschriften ermoeglichen jedoch Patente auf isolierte Teile des menschlichen Koerpers.

"Die Rechtslage ist lueckenhaft und widerspruechlich", sagt Christoph Then. "Die Politik laesst dem Patentamt den Spielraum, die Gesetze auf seine Weise zu interpretieren. Das heisst meist nichts Gutes, da sich die Behoerde durch Gebuehren aus den Patenterteilungen finanziert."
 
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