Datenschutz für Arztrechnung mit Diagnose

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26.09.18
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Hallo Ich habe eine Krkhs. Tagegeld Zusatzversicherung (Deutschland) welche ich leider in letzter Zeit in Anspruch nehmen musste. daraufhin bekomme ich Arztrechnungen . Soweit OK, diese reiche ich der Versicherung ein. Die bezahlt die Rechnung . Soweit alles gut . Aber auf mehreren dieser Rechnungen standen ausführliche Diagnosen . Teilweise Falsch, weil vorgegriffen wurde und Krankheiten als Fakt beschrieben wurden die noch gar nicht diagnostiziert waren . und sich bei späterer Diagnostik als nicht zutreffend herausgestellt haben. Ansich kein Problem . Aber aufgrund dieser Diagnosen meint die Zusatzversicherung gewisse Behandlungen nun nicht bezahlen zu müssen da diese nicht ins Krankheitsbild passen .
Ich finde ja auch dass ausführliche Diagnosen auf Arztrechnungen nichts verloren haben . Meinetwegen die ICD Diagnose Kürzel OK .
Also habe ich die betreffenden Ärzte angeschrieben . Bzw. deren Abrechnungsfirma und darum gebeten die Rechnungen bitte noch einmal jedoch ohne ausführliche Diagnosen zu bekommen . Habe ich auch bekommen . jedoch ein Arzt weigert sich .
Greift da nicht der Datenschutz ?
 
bzgl. der krankenversicherung nicht, zumal die auch ganz ohne diagnosen nichts bezahlen würden, weil dann nicht klar ist, ob die behandlungen notwendig waren.

aber es muß sich natürlich um tatsächlich festgestellte und überprüfte diagnosen handeln bzw. wenn bei rechnungsstellung noch nichts genaues gesagt werden kann, darf da nur verdacht auf........... stehen.

so war jedenfalls lange die rechtslage. ob sich da was geändert hat, kann dir nur ein darauf spezialisierter rechtsanwalt sagen.

wenn die ärzte unzutreffdende diagnosen auf die rechnung schreiben, kannst du auf jeden fall darauf bestehen, daß du entweder neue mit den richtigen diagnosen bekommst oder eine kurze bescheinigung, daß es sich dabei nur um verdachtsdiagnosen handelte und die richtigen diese und diese sind.

falls du eine rechtsshcutzversicherung hast, kannst du das ganze aber einen anwalt erledigen lassen, da zicken die ärzte usw. weniger rum.
leute mit sehr geringem einkommen, bekommen auch (aber wohl nicht in jedem bundesland) beim amtsgericht einen kostenlosen beratungsschein mit dem sie zum anwalt gehen können und nur sehr wenig zuzahlen müssen.


lg
sunny
 
Vielen Dank für deine Hilfreiche Antwort . Ich habe zwischenzeitlich beim Datenschutzbeauftragten angerufen . Die sind auch der Meinung das ausführliche Diagnosen selbst wenn sie richtig sind, nichts auf einer Rechnung zu suchen haben .allenfalls die ICD Kürzel . Ich solle versuchen es mit dem Arzt zu klären. Falls das nicht geht würden sie ihn anschreiben und ermahnen .
 
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