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... Das Masernschutzgesetz kurz zusammengefasst
Das Masernschutzgesetz verpflichtet seit März 2020 alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sowie nach 1970 geborene Mitarbeitende in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen zum Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes – entweder durch zwei dokumentierte Impfungen oder einen Immunitätsnachweis. Bei fehlendem Nachweis drohen Bußgelder und der Ausschluss aus Einrichtungen.
Fünf Jahre Masern-Impfpflicht: Ein kritischer Rückblick | Gelbe Liste
Fünf Jahre nach der Einführung der Masernimpfpflicht ziehen Fachleute Bilanz: Die Impfquote steigt, die Zahl der Maserninfektionen ebenfalls.
Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen
Für Kinder ist künftig beim Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie Kindertagesstätte oder Schule, eine vollständige Masern-Schutzimpfung nachzuweisen
Grüsse,
Oregano