Das Masernschutzgesetz

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... Das Masernschutzgesetz kurz zusammengefasst

Das Masernschutzgesetz verpflichtet seit März 2020 alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sowie nach 1970 geborene Mitarbeitende in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen zum Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes – entweder durch zwei dokumentierte Impfungen oder einen Immunitätsnachweis. Bei fehlendem Nachweis drohen Bußgelder und der Ausschluss aus Einrichtungen.


Grüsse,
Oregano
 
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