"Chroniker-Regelung"

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Es war vom Bundesgesundheitsministerium vorgesehen, "Chroniker-Programme" einzuführen, an denen alle Patienten teilnehmen müssen sollten, die als Chroniker eingestuft werden. Die Kassen können das anhand von Rezepten herausfinden. Teilweise werden zur Zeit auch wieder Patienten angeschrieben bzw. angerufen (!), um sie davon zu überzeugen, daß es ganz toll wäre, wenn sie an einem Chroniker-Programm teilnehmen würden. Das hätte nur Vorteile für die Patienten: sie bekämen dann z.B. irgendwelche Bonus-Zahlungen. Die Kasse täte das nur zum Wohl der Patienten...
Ich habe jetzt gehört, daß die Kassen sehr wohl einen Vorteil vom Einsammeln von Chronikern haben: sie erhalten nämlich dann Zuschüsse, die nicht unbeträchtlich sind.
Viele Ärzte sind immer schon gegen diese Reglementierung von Chronikern.
Jetzt ist sie erst einmal sehr verändert worden.

hatte die Chronikerregelung einen gänzlich anderen Charakter bekommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss nämlich, dass auch künftig Patienten und Versicherte nicht verpflichtet werden, an den von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angebotenen Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen teilzunehmen. In seiner Richtlinie sieht der G-BA an Stelle verpflichtender Früherkennungsmaßnahmen eine obligatorische ärztliche Beratung für Versicherte über Nutzen und Risiken bestimmter Vorsorgeuntersuchungen vor. Konkret geht es dabei um Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs.
.....
Weitergehende Regelungen konnten wir nicht treffen, da alle angebotenen Früherkennungsuntersuchungen durchaus auch Risiken haben.“ Beispielhaft nannte Hess die Strahlenbelastung durch Mammographie-Screening. Auch die Koloskopie zur Früherkennung von Darmkrebs könne zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Jeder Einzelne müsse zunächst für sich selbst einen eventuellen Nutzen gegen einen eventuellen Schaden abwägen. Die verpflichtende Beratung stelle eine umfassende Aufklärung des Versicherten sicher.

Geteiltes Echo auf die Entscheidung des G-BA .....
https://www.univadis.de/medical_and...t=3&sbid=22672951835379062009563d1c9e2908&p=2
Gemeinsamer Bundesausschuss - Chroniker-Richtlinie (Ausnahmen für die Pflicht zur Teilnahme an Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen)

Uta
 
Zuletzt bearbeitet:
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Jeder Einzelne müsse zunächst für sich selbst einen eventuellen Nutzen gegen einen eventuellen Schaden abwägen. Die verpflichtende Beratung stelle eine umfassende Aufklärung des Versicherten sicher.

Das ist der Punkt: es geht um die informierte Entscheidung bzw. Einwilligung.

Auch wenn ich hier schon mal als wissenschaftshörige Schulmedizinanhängerin :cool: durchgehe, aus dem selben Grund kritisiere ich an anderer Stelle zum Beispiel die Informationspolitik zum Thema HPV-Impfung und gelte gleich als das Gegenteil :rolleyes:

Auch eine Art Ausgleich :D bloß etwas stressig ;) (sorry off topic ;-) )

viele Grüße,
jeannys
 

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