Arzttermin-Tauschbörse

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18.03.18
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115
Gibt es eine Arzttermin-Tauschbörse?

Manche Spezialisten haben sehr lange Wartezeiten (3/4 Jahr)
und wenn man dann zu diesem Termin nicht kann,
dauert es wieder lange einen neuen Termin zu bekommen.

Zwischenzeitlich konnte ich im privaten Bereich,
einen Termin von einer Bekannten bekommen
und einen Termin an einen Bekannten weitergeben.

Fand ich ganz praktisch und vor allem sozial.
 
Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch werden nach § 18 des Neunten Buches erstattet.
(3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden.

Hier kann man etwas Ballett machen , denn das Recht steht auf der Seite des Bürgers .
Es funktioniert und mir gelang es Kassenpatienten durch diesen Hinweis in private zeitnahe Behandlung zu bringen .
Die Kassen wurden vorher informiert .
Es kann nämlich nicht sein , einem Menschen mit z.B. Blut im Stuhl , eine Darmspiegelung in 7 Monaten anzubieten .
Wo sind wir denn hier angekommen ?
4 Wochen ist die zumutbare Frist .

§ 13 SGB 5 - Einzelnorm

LG
 
Ich hätte gedacht, Gini meint was anderes, aber der Hinweis von Dir, alexo, ist auch gut (du hast viele so tolle Infos)! Wobei es im Einzelfall vermutlich schwierig ist, rauszukriegen, was denn eine zumutbare Frist ist.
Man müsste mal einen Thread machen, wo man so Tips zum Umgang mit der Krankenkasse sammelt.

Viele Grüße
 
Bin in Bayern zuhause und gehe dort zum Arzt.

Nun ist es mir erst kürzlich wieder so ergangen, daß ich in der Leberambulanz (nach dreimonatiger Wartezeit) einen Termin hatte. Da ich den Termin jedoch nicht wahrnehmen konnte, wegen eines anderen wichtigen Termines, muß ich nun wieder drei Monate warten, da mein Hausarzt keine Terminvereinbarungen mit Spezialisten macht. Könnte mir vorstellen, daß eine andere Person hier im Forum, den Termin kurzfristig gerne wahrgenommen hätte.

Wäre denn so eine Tauschbörse überhaupt zulässig?
 
muß ich nun wieder drei Monate warten, da mein Hausarzt keine Terminvereinbarungen mit Spezialisten macht.
Ist damit gemeint, dass er Dir keine Überweisung für eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung geben will?

Diese Terminservicestelle besorgt Dir einen Facharzt-Termin innerhalb 4 Wochen. Ein Facharzt kann ebenfalls so eine Überweisung ausstellen.
https://www.verbraucherzentrale.de/...rzttermin-hoechstens-vier-wochen-warten-12494
 
Der Hausarzt sieht keine Dringlichkeit, welche jedoch für die Servicestelle benötigt wird.

Arztwechsel geht nicht, da ringsum die Arztpraxen Aufnahemstopp haben.
Schade, denn die "Chemie" zwischen Arzt und Patient sollte schon passen.
 
Nachdem niemand geschrieben hat, ob das verboten ist, fange ich mal an, mit dem ersten Gesuche:

Suche Besprechungs-Termin in der Chirurgie der Augenklinik (Uni) in München für eine anstehende OP.
Wer hat einen zu vergeben?

PS. Und ganz toll wäre, wenn ich noch jemanden finde, der mich begleitet!
 
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