Dora
in memoriam
Themenstarter
- Beitritt
- 05.07.09
- Beiträge
- 2.834
Steuerlich absetzbar:
Alternative Behandlungsmethode
Aufwendungen für alternative Behandlungsmethoden
stellen Krankheitskosten
dar, wenn sie nach den Erkenntnissen
und Erfahrungen der Heilkunde und den
Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes
zur Heilung oder Linderung der
Krankheit angezeigt sind und vorgenommen
werden. Für den Nachweis der
Zwangsläufi gkeit einer neuen, bisher
medizinisch nicht anerkannten Behandlungsmethode
ist ein amtsärztliches Attest
oder ein vergleichbarer Nachweis
für die medizinische Indikation der Behandlung
erforderlich.
Quelle: Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom
2. August 2006 – 1 V 665/06, rechtskräftig
Obgleich bereits ein Urteil im August 2006 bewirkt wurde,
werden alternative und nicht anerkannte Therapien vom Gesetzt
nicht unterstützt und somit auch von den KK schlichtweg abgelehnt.
Alternative Behandlungsmethode
Aufwendungen für alternative Behandlungsmethoden
stellen Krankheitskosten
dar, wenn sie nach den Erkenntnissen
und Erfahrungen der Heilkunde und den
Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes
zur Heilung oder Linderung der
Krankheit angezeigt sind und vorgenommen
werden. Für den Nachweis der
Zwangsläufi gkeit einer neuen, bisher
medizinisch nicht anerkannten Behandlungsmethode
ist ein amtsärztliches Attest
oder ein vergleichbarer Nachweis
für die medizinische Indikation der Behandlung
erforderlich.
Quelle: Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom
2. August 2006 – 1 V 665/06, rechtskräftig
Obgleich bereits ein Urteil im August 2006 bewirkt wurde,
werden alternative und nicht anerkannte Therapien vom Gesetzt
nicht unterstützt und somit auch von den KK schlichtweg abgelehnt.