Themenstarter
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- 19.03.06
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Hallo ADo,
danke für Deine Antwort. Eine weitere Option könnte noch überprüft werden.
Wenn eine "zerrüttete" Eltern-Kind-Beziehung vorliegt und keine eigene, angemessene Wohnung gefunden werden kann - könnten dann, um weitere Konflikte zu vermeiden - zwei Bedarfsgemeinschaften unter "einem Dach" zugelassen werden?
Herzliche Grüße von
Leòn
danke für Deine Antwort. Eine weitere Option könnte noch überprüft werden.
Wenn eine "zerrüttete" Eltern-Kind-Beziehung vorliegt und keine eigene, angemessene Wohnung gefunden werden kann - könnten dann, um weitere Konflikte zu vermeiden - zwei Bedarfsgemeinschaften unter "einem Dach" zugelassen werden?
Herzliche Grüße von
Leòn