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Irrtümer der 24-Stunden-Pflege
Oft herrschen falsche Vorstellungen darüber, welche Aufgaben eine 24-Stunden-Pflege übernimmt.
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Sie heißen meistens „24-Stunden-Betreuung“ und nicht „24-Stunden-Pflegekräfte“, was schon anzeigt, was diese Kräfte nicht machen: Pflege. Auch wenn man eine 24-Std.-Kraft im Haus hat, braucht man evtl. für die eigentliche Pflege noch einen ambulanten Pflegedienst zusätzlich.
Dabei ist nicht zu vergessen, daß man ja auch ein Zimmer mit Badbenutzung und die Verpflegung zur Verfügung stellen muß.... Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden pro Woche und maximal 160 Stunden pro Monat.
... Ein freier Tag pro Woche für die Betreuungskraft ist vertraglich zugesichert und lässt sich durch ergänzende Dienstleistungen wie Tagespflege oder zusätzliche stundenweise Betreuungsdienste kompensieren.
... Die medizinische Behandlungspflege darf ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden. Im Rahmen der häuslichen Pflege übernehmen meist ambulante Pflegedienste diese Aufgaben.
... Es ist wichtig zu verstehen, dass die 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Unterstützung bietet, aber meistens nicht alle Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person abdeckt.
... Allerdings deckt die Pflegeversicherung nicht die gesamten Kosten einer 24-Stunden-Pflege ab.
... Tatsächlich sind auch Männer in der häuslichen Pflege tätig.
...
Gemäß der EU-Entsenderichtlinie müssen die Arbeitsbedingungen und -rechte der entsandten Betreuungskräfte gewahrt werden, auch wenn sie vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind.
Dies bedeutet, dass die Betreuungskräfte, die im Rahmen der 24-Stunden-Pflege entsandt werden, Anspruch auf Mindestarbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitsrecht des Entsendestaates sowie auf bestimmte Schutzbestimmungen des Gastlandes haben. Dazu gehören unter anderem der Mindestlohn, maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen und Arbeitssicherheit. Somit kann die 24-Stunden-Pflege gesetzeskonform erbracht werden, und zwar sowohl gemäß dem Recht des Entsendestaates als auch gemäß deutschem und EU-Recht. ...
Grüsse,
Oregano
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