Was ist neu beim Zahnersatz in Deutschland ab 1.1.05

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Zahnersatz ab 2005 - was ist neu?

Pünktlich zum 1.1.2005 treten die neuen Regelungen für Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten in Kraft (wir haben schon mehrfach darüber berichtet). Nachdem von Seiten der obersten Stelle der Zahnärzteschaft - der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) - eine erste ausführliche Kommentierung vorliegt, haben wir Ihnen unter
https://www.zahnwissen.de/
eine verständliche Übersicht bereitgestellt, welche laufend ergänzt und überarbeitet wird. Ab Februar finden Sie unter dieser Adresse auch konkrete Berechnungsbeispiele.

Was bisher in der Öffentlichkeit noch wenig beachtet wurde ist die Tatsache, dass ab 1. Juli 2005 der Versicherte allein für den Zahnersatz eine Zuschlag von 0,4 Prozentpunkten auf seinen Beitragssatz leisten muss - der Arbeitgeber beteiligt sich nicht mehr hälftig daran. Dies wird mit dem Wunsch nach einer Senkung der Lohnnebenkosten begründet. Nur: Es wird mit derartigen Ankündigungen immer wieder suggeriert, als seien die Kassenbeiträge die Hauptverursacher der Nebenkosten, was schlichtweg falsch ist. Eine Hochrechnung zeigt: Würde der Durchschnittsbeitrag in der Krankenversicherung bis zum Jahr 2020 beispielsweise auf 20 Prozent steigen, dann würden die gesamten Lohnkosten - vorausgesetzt, alle anderen Größen würden konstant bleiben - "nur" um 1,8 Prozent steigen.

Die früher geplante Absicherung des Zahnersatzes auch auf privatem Wege wurde wieder ganz fallen gelassen. Wir wissen noch nicht, ob alle Versicherer problemlos eine Kündigung hinnehmen werden oder zumindest darauf bestehen, dass abgeschlossene Verträge in eine Zahnersatz-Zusatzversicherung umgewandelt werden müssen.

Nach erstem Augenschein wird keine nennenswerte Erhöhung des Eigenanteils bei den meisten Versorgungen auftreten, sofern man sich an die Regelversorgung hält. Da die Regelversorgung aber auf der Basis von Nicht-Edel-Metall (NEM) basiert, kann allein schon der Einsatz einer Goldlegierung die obige Aussage - je nach Kosten für die Goldlegierung - erheblich relativieren.

Immer wieder ist zu lesen oder zu hören, dass Implantate ab 2005 bezahlt würden. Diese Aussage ist falsch: Implantate selbst bleiben auch weiterhin Privatleistung und werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit nicht unerheblichen Kosten berechnet. Aber das, was auf die künstliche Zahnwurzel gesetzt wird - Fachkreise bezeichnen dies als "Suprakonstruktion" - wird jetzt als bezuschussbar angesehen; früher gab es auch dafür von der Kasse keinen Cent.
Die KZBV nennt hierzu ein Beispiel: Gesamtkosten für den Patienten bei einem Implantat mit Suprakonstruktion in 2004 = ca. 1.600 €, in 2005 ca. 1.250 €. Würde man den gleichen fehlenden Zahn dagegen durch eine zahnfarbene Brücke ersetzen, so würde der Patientenanteil "nur" 650 € betragen. Sie sehen, dass Implantate zwar unter dem Strich preiswerter geworden sind, aber immer noch erhebliche Kosten verursachen und gegenüber einer "Standardversorgung" teurer sind - dafür erhalten Sie dann aber ein deutliches Mehr an Lebensqualität (siehe Punkt 2.).

Übergangsregelungen bestehen - wenn überhaupt - regional und dann auch nicht für alle Kassen. Ihre Krankenkasse/Zahnarztpraxis kann Ihnen dazu eine verbindliche Auskunft geben.

Wie bei neuen Gesetzen/Verordnungen leider üblich, werden sich im Laufe des nächsten Jahres noch Auslegungsprobleme ergeben, bzw. Fragen auftauchen, die noch nicht geregelt sind. Insofern können sich immer wieder kurzfristige Änderungen ergeben. Entscheidend ist der genehmigte, amtlich vorgeschriebene Heil- und Kostenplan, welcher dann i.d.R. eine Gültigkeit von 6 Monaten hat.

Weitere Fragen / Antworten finden Sie unter:
FAQs+Festzuschuesse.pdf , wo auch schon erste angenäherte Berechnungsbeispiele stehen: Beispiele+Festzuschuesse.pdf

Für weitere Fragen hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eine Hotline geschaltet, wo Sie fachkundig beraten und informiert werden:

0180 / 500 62 73 (12 Cent pro Minute)

Die Hotline ist ab dem 3. Januar 2005 von montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr besetzt.
 
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