Recht auf Fürsorge für einen Ehegatten (Gesetzesentwurf)

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... „Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ lässt darauf schließen, dass Ehe- oder Lebenspartner künftig im Ernstfall vorrübergehend medizinische Entscheidungen für ihren Partner treffen dürfen. Bislang war dazu eine Vorsorgevollmacht notwendig.
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Dem Entwurf zufolge sollen Verheiratete in Zukunft dazu berechtigt sein, für ihren Partner Entschei*dun*gen über Untersuchungen, Behandlungen und Operationen zu treffen, „wenn der andere Ehegatte aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geis*tigen oder seelischen Behinderung diese Angelegenheiten nicht besorgen kann“. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: So gilt die Regelung nicht für Fälle, in denen die Eheleute getrennt leben oder der Partner je*mand anderen bevollmächtigt hat.
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Ehepartner sollen medizinische Entscheidungen treffen dürfen

Ich drücke die Daumen, daß dieser Entwurf durchkommt, damit in einer schwierigen Situation, die schon stressig genug ist, ein Ehepartner wenigstens nicht noch das Problem dazu bekommt, nicht mitreden zu dürfen, was mit dem Partner geschieht.
Aber noch ist das ein Entwurf, und deshalb sollte sich Jeder überlegen, ob er nicht für kritische Situationen eine Vorsorgevollmacht ausfüllen mag.

Was ich mir wünschte: daß in diesem Entwurf auch gleich noch Lebenspartner mit eingeschlossen werden, auch wenn die Paare nicht verheiratet sind.

Grüsse,
Oregano
 
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