Themenstarter
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Da gibt es das unverständliche Wort, „Drittmitteleinwerbung“.
In der neuen Datenbank der Hochschulstandorte ist jetzt auch anhand von Kennziffern ersichtlich, wie z.B. die Drittmitteleinwerbung pro Professor oder das Beteuungsverhältnis von Studenten zu Professoren aussieht.
Die neue Datenbank Hochschulmedizin ist aber auch für die Pharmafirmen interessant, die dort ihre Kooperationspartner suchen.
www.landkarte-hochschulmedizin.de/home.aspx
Hochschulmedizin auf einen Klick
Das hört sich erst mal alles gut an.
Aber dann gibt es auch wieder die Schwachpunkte.
www.karriere-und-berufung.de: DRITTMITTELEINWERBUNG UND -VERWALTUNG
Drittmitteleinwerbung- strafbare ... - Google Buchsuche
Drittmitteleinwerbung - Strafbare Dienstpflicht?
Für mich stellt sich immer wieder die Frage?
Wie groß ist der Einfluss dieser „Drittmittelgeber“ bei unliebsamen Studienergebnissen oder Arzneimittelprüfungen?
Das ist ja nicht das erste Mal, dass solche Ergebnisse in irgendwelchen Schubladen verschwinden und der Öffentlichkeit vorenthalten werden.
Liebe Grüße
Anne S.
In der neuen Datenbank der Hochschulstandorte ist jetzt auch anhand von Kennziffern ersichtlich, wie z.B. die Drittmitteleinwerbung pro Professor oder das Beteuungsverhältnis von Studenten zu Professoren aussieht.
Die neue Datenbank Hochschulmedizin ist aber auch für die Pharmafirmen interessant, die dort ihre Kooperationspartner suchen.
www.landkarte-hochschulmedizin.de/home.aspx
Hochschulmedizin auf einen Klick
Das hört sich erst mal alles gut an.
Aber dann gibt es auch wieder die Schwachpunkte.
Aktuelle Probleme des Drittmittelrechts
Prof. Dr. Volker Epping, Universität Hannover, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht
Hochschulinterne Mittelverteilung
Drittmittelmitarbeiter
Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
Vorteilsnahme, Bestechlichkeit und die Einwerbung von Drittmitteln
www.karriere-und-berufung.de: DRITTMITTELEINWERBUNG UND -VERWALTUNG
Drittmitteleinwerbung- strafbare ... - Google Buchsuche
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer agieren ständig im Grenzbereich strafbaren Verhaltens, wenn sie ihrer Dienstaufgabe, Drittmittel einzuwerben, nachkommen. Die Verbesserung von Arbeits- und Forschungsbedingungen unter dem Einsatz von Drittmitteln ist derzeit mit dem Odium des Strafbaren belegt. Die Gefahr strafrechtlicher Ermittlung, Anklage und Verurteilung wegen Vorteilsannahme sowie die disziplinarrechtlicher Sanktionen seitens des Dienstherrn begleitet die Hochschulangehörigen, die Gefahr der Verurteilung wegen Vorteilsgewährung begleitet die universitätsnah kooperierende Industrie.
Drittmitteleinwerbung - Strafbare Dienstpflicht?
Für mich stellt sich immer wieder die Frage?
Wie groß ist der Einfluss dieser „Drittmittelgeber“ bei unliebsamen Studienergebnissen oder Arzneimittelprüfungen?
Das ist ja nicht das erste Mal, dass solche Ergebnisse in irgendwelchen Schubladen verschwinden und der Öffentlichkeit vorenthalten werden.
Liebe Grüße
Anne S.