Themenstarter
- Beitritt
- 06.08.09
- Beiträge
- 1.708
Hallo,
ich bin aus beruflichen Gründen privat krankenversichert.
Als Privatpatient bekomme ich vom behandelnden Arzt eine Rechnung, auf der seine Leistungen und ggf. die Laborkosten und weiteres abgerechnet werden.
Nun bin ich grad in einer Klinik als ambulanter Patient des Leiters (Prof.) in der Obhut seiner Oberärztin. In einem weiteren Thread hab ich meine Begegnung mit dieser Oberärztin schon mal umrissen. Der tatsächliche Besuch bzw. die Untersuchung bei ihr verliefen weitaus "dramatischer"
als ich das beschrieben hatte...
https://www.symptome.ch/threads/hier-sind-hormonspezialist-inn-en-gefragt.69752/page-3#post-483046
Nun kommt meine - hypothetische - Frage: wenn man also mit der Leistung eines Arztes nicht zufrieden ist, kann man dann diese Rechnung zurückweisen und "Nachbesserung" verlangen?
Bei Leistungen die man erwirbt und die mangelbehaftet sind hat man doch dieses Recht auch??:idee:
Liebe Grüsse
von
Frank
ich bin aus beruflichen Gründen privat krankenversichert.
Als Privatpatient bekomme ich vom behandelnden Arzt eine Rechnung, auf der seine Leistungen und ggf. die Laborkosten und weiteres abgerechnet werden.
Nun bin ich grad in einer Klinik als ambulanter Patient des Leiters (Prof.) in der Obhut seiner Oberärztin. In einem weiteren Thread hab ich meine Begegnung mit dieser Oberärztin schon mal umrissen. Der tatsächliche Besuch bzw. die Untersuchung bei ihr verliefen weitaus "dramatischer"
https://www.symptome.ch/threads/hier-sind-hormonspezialist-inn-en-gefragt.69752/page-3#post-483046
Nun kommt meine - hypothetische - Frage: wenn man also mit der Leistung eines Arztes nicht zufrieden ist, kann man dann diese Rechnung zurückweisen und "Nachbesserung" verlangen?
Bei Leistungen die man erwirbt und die mangelbehaftet sind hat man doch dieses Recht auch??:idee:
Liebe Grüsse
von
Frank
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