Grundsicherung - Wer hat Anspruch?

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Hallo, einen Gruß an Alle,

Was ist Grundsicherung?


...Seit 1. Januar 2003 gibt es eine neue eigenständige Sozialleistung: Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf der Grundlage des so genannten Grundsicherungsgesetzes (GSiG). Die Vorschriften des Grundsicherungsgesetzes wurden zum 01.01.2005 in das neue Sozialgesetzbuch XII (SGB XII ) überführt.

Wichtig:
Sie wird gezahlt durch die Sozialämter der Kreise und kreisfreien Städte oder durch überregionale Leistungsträger. Die Kreise können die Aufgaben auch auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen....
www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11962/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/grundsicherung/was__grundsicherung__node.html__nnn=true


Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
... Leistungen erhalten können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das

* 65. Lebensjahr vollendet haben oder
* 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (zum Beispiel Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen) und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung ist nicht Voraussetzung.
Anspruchsvoraussetzungen:

Anspruch auf Leistungen haben Personen,

* die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
* aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners - soweit es deren Eigenbedarf übersteigt - bestreiten können.
.....
Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

In dieser Broschure vom Sozialverband Deutschland findet man sehr umfassende, leicht zu lesende Informationen:
https://www.sovd-bv.de/downloads/pdf/publikationen/grundsicherung.pdf

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Hallo Leòn,

danke, dass Du das Thema aufgegriffen und auch gleich sehr interessante Links eingestellt hast. Ich denke, dass es noch Betroffene gibt, die zwar einen Anspruch hätten diesen aber nicht wahr nehmen. Das geschieht teils aus Unkenntnis (das dürfte sich ja für unsere Leser nun erübrigt haben) teils aber auch aus falscher Scham. Falsch ist es deshalb, weil kaum ein Betroffener die Situation selbst verschuldet hat. Fällt man in den Korridor, hat man einen Anspruch auf die Leistung!
 
Hallo James,

danke für Deine Antwort.

...Ich denke, dass es noch Betroffene gibt, die zwar einen Anspruch hätten diesen aber nicht wahr nehmen. Das geschieht teils aus Unkenntnis (das dürfte sich ja für unsere Leser nun erübrigt haben) teils aber auch aus falscher Scham....

ja, das denke ich auch. Ich glaube, dass dies vor allem die sogenannten "KleinstrentnerInnen" betrifft, die man wirklich immer wieder ermutigen sollte, ihre Rechte wahrzunehmen.

Herzliche Grüße von
Leòn :)
 
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