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Ab 1. Juli können nordrhein-westfälische Ärzte homöopathische Behandlungen mit der Techniker Krankenkasse abrechnen. Voraussetzung ist ein Diplom des Homöopahten-Zentralvereins. Vergütet wird in festen Euro-Beträgen.
Die TKK bezahlt mit diesem festen Beträgen die Erstanamnese und folgende Analysen, Arzneimittelberatung und Beratungen überhaupt.
Allerdings nannte die TKK die Höhe dieses festen Betrages nicht. Den müssen sich die Ärzte erfragen.
TK zahlt Homöopathie in Nordrhein-Westfalen (27.06.08) - aerztlichepraxis.de
Gruss,
Uta