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Familiengerichte sollen durch eine anstehende Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, auch ohne den bisher erforderlichen Nachweis von elterlichem Versagen, Maßnahmen zum "Wohl des Kindes" anzuordnen.
Erziehungsersetzende Hilfeleistungen sind dann nicht mehr ausschließlich an das "elterliche Versagen" des § 1666 BGB geknüpft, sondern könnten willkürlich bestimmt und entschieden werden. Was tatsächlich dem "Wohl des Kindes" entspricht, soll nun allein durch den Staat interpretiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird in den kommenden Wochen im Bundestag beraten.
Wenn die von Eltern im Interesse ihrer Kinder getroffenen Erziehungsvorstellungen von denen der staatlichen Behörde abweichen, müssen Eltern allein schon deswegen mit dem (Teil-) Entzug der Sorgeberechtigung rechnen. Es reicht an das alte DDR-Recht heran, bei dem für Eltern die Verpflichtung galt, "mit den für die Bildung und Erziehung Verantwortlichen eng zusammenzuarbeiten", weil die Erziehung "Aufgabe und Angelegenheit der gesamten Gesellschaft" ist. Es ist allgemeiner Konsens, dass dies zu drastischen Fehlentwicklungen geführt hat.
Familiennetzwerk warnt: "Der Staat greift nach den Kindern" — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten
Gruß von bartel