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Barbiturate - rechtliche Situation in der Schweiz?
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<blockquote data-quote="Zahn1" data-source="post: 1006761" data-attributes="member: 29777"><p>Hallo allerseits,</p><p></p><p>da ich mit meiner Fibromyalgie inzwischen austherapiert bin, habe ich nach weiteren Möglichkeiten gesucht und bin da unteren anderem auf Barbiturate gestoßen, die ähnlich wie Benzodiazepine wirken (unter anderem eben auch muskelrelaxierend, andere Muskelrelaxanzien helfen bei mir nicht mehr) inklusive der auch mir bekannten Nebenwirkungen.</p><p></p><p>In einem amerikanischen Forum habe ich gelesen, dass diese krankhafte Muskelverhärtungen manchmal auch dann noch lösen können, wenn nichts anderes, auch Benzos, mehr hilft.</p><p></p><p>In Deutschland und Österreich sind Barbiturate ja nicht mehr als Medikamente zur Verschreibung zugelassen. Ich dachte daher immer, dass dies daher auch in der Schweiz so wäre. </p><p></p><p>Zufällig bin ich bei der Suche nach den Barbituraten dann auch über diesen Schweizer-Sterbehilfe-Verein gestolpert (Name vergessen), die Sterbewilligen beim Freitod helfen. Dieser Verein schreibt auf seiner Website, dass dies bei ihnen durch eine Überdosis eines bestimmten Barbiturates (Name vergessen) herbeigeführt wird. Die bieten dort sogar an, dass sie Sterbewilligen, die nicht aus der Schweiz sind, dieses Barbiturat in der Schweiz besorgen können (so habe ich das verstanden)?</p><p></p><p>Meine Frage ist nun, da dieser Verein scheinbar Barbiturate in der Schweiz bekommen kann, wie sieht das in der Schweiz für Patienten aus? Sind dort weiterhin Barbiturate im Handel/können diese dort verschrieben werden bzw. werden die auch verschrieben oder ist das nur eine absolute Ausnahme nach besonderer Prüfung (aber wieso geben die dann soetwas raus, wenn sie wissen, dass die Leute von diesem Verein anderem beim Sterben helfen - wieso ist soetwas überhaupt erlaubt, das ist doch der stärkste Fehlgebrauch den man machen kann, finde ich?)?</p><p></p><p>Vielleicht mag mich jemand nettes aus der Schweiz aufklären?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Zahn1, post: 1006761, member: 29777"] Hallo allerseits, da ich mit meiner Fibromyalgie inzwischen austherapiert bin, habe ich nach weiteren Möglichkeiten gesucht und bin da unteren anderem auf Barbiturate gestoßen, die ähnlich wie Benzodiazepine wirken (unter anderem eben auch muskelrelaxierend, andere Muskelrelaxanzien helfen bei mir nicht mehr) inklusive der auch mir bekannten Nebenwirkungen. In einem amerikanischen Forum habe ich gelesen, dass diese krankhafte Muskelverhärtungen manchmal auch dann noch lösen können, wenn nichts anderes, auch Benzos, mehr hilft. In Deutschland und Österreich sind Barbiturate ja nicht mehr als Medikamente zur Verschreibung zugelassen. Ich dachte daher immer, dass dies daher auch in der Schweiz so wäre. Zufällig bin ich bei der Suche nach den Barbituraten dann auch über diesen Schweizer-Sterbehilfe-Verein gestolpert (Name vergessen), die Sterbewilligen beim Freitod helfen. Dieser Verein schreibt auf seiner Website, dass dies bei ihnen durch eine Überdosis eines bestimmten Barbiturates (Name vergessen) herbeigeführt wird. Die bieten dort sogar an, dass sie Sterbewilligen, die nicht aus der Schweiz sind, dieses Barbiturat in der Schweiz besorgen können (so habe ich das verstanden)? Meine Frage ist nun, da dieser Verein scheinbar Barbiturate in der Schweiz bekommen kann, wie sieht das in der Schweiz für Patienten aus? Sind dort weiterhin Barbiturate im Handel/können diese dort verschrieben werden bzw. werden die auch verschrieben oder ist das nur eine absolute Ausnahme nach besonderer Prüfung (aber wieso geben die dann soetwas raus, wenn sie wissen, dass die Leute von diesem Verein anderem beim Sterben helfen - wieso ist soetwas überhaupt erlaubt, das ist doch der stärkste Fehlgebrauch den man machen kann, finde ich?)? Vielleicht mag mich jemand nettes aus der Schweiz aufklären? [/QUOTE]
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