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Es geht um Medizin-Apps auf Rezept, die Bundesregierung hat am 10. Juli 2019 einen Gesetzesentwurf abgesegnet, der das deutsche Gesundheitssystem digitaler machen soll.
Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.
Patientinnen und Patienten können sich dann Gesundheits-Apps künftig wie ein Arzneimittel vom Arzt verschreiben lassen. Geregelt werde zudem, dass neben Arztpraxen künftig auch Apotheken und Krankenhäuser an die geplante Datenautobahn des Gesundheitswesens angeschlossen werden.
Das Ganze nennt sich dann „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“, oder kürzer „Digitale-Versorgung-Gesetz“, oder noch kürzer „DVG“.
Das Gesetz regelt zudem, wie diese Apps auf einem zügigen Zulassungsweg in die Versorgung kommen sollen. Für Ärzte enthält es weitere Regelungen und Sanktionen zur Anbindung an die Tele*ma*tik*infra*struk*tur (TI) sowie weniger Geld für das Versenden von Arztbriefen per Fax.
Auch wird klar gestellt, dass die Selbstverwaltung für die telemedizinischen Sprechstunden Honorare festlegt sowie Ärzte für diese Angebote online werben dürfen.
„Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen“. Für Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegeheime soll dieser Anschluss freiwillig gelten.
Wer sagt denn das Deutschland digital in den Kinderschuhen steckt.
Gruß ory
Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.
Patientinnen und Patienten können sich dann Gesundheits-Apps künftig wie ein Arzneimittel vom Arzt verschreiben lassen. Geregelt werde zudem, dass neben Arztpraxen künftig auch Apotheken und Krankenhäuser an die geplante Datenautobahn des Gesundheitswesens angeschlossen werden.
Das Ganze nennt sich dann „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“, oder kürzer „Digitale-Versorgung-Gesetz“, oder noch kürzer „DVG“.
Das Gesetz regelt zudem, wie diese Apps auf einem zügigen Zulassungsweg in die Versorgung kommen sollen. Für Ärzte enthält es weitere Regelungen und Sanktionen zur Anbindung an die Tele*ma*tik*infra*struk*tur (TI) sowie weniger Geld für das Versenden von Arztbriefen per Fax.
Auch wird klar gestellt, dass die Selbstverwaltung für die telemedizinischen Sprechstunden Honorare festlegt sowie Ärzte für diese Angebote online werben dürfen.
„Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen“. Für Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegeheime soll dieser Anschluss freiwillig gelten.
Wer sagt denn das Deutschland digital in den Kinderschuhen steckt.
Gruß ory