Mal ganz allgemein. Wenn man ein Material liest und nicht genau weiß, was es ist, dann gibt man den Namen bei einer Suchmaschine ein. Die weiß alles und findet in der Regel eine prof. Seite mit allen erforderlichen Infos einschl. Sicherheitsdatenblatt.
Man muss sich nicht vom Arzt verschaukeln lassen.
Wobei Zahnärzte auch für mich ein tierisch nerviges Thema sind.
Hatte auch gerade eine Geschichte, wo ich mich im ersten Schritt telefonisch mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt hatte und um Begutachtung bat.
Erstmal kam ein Brief, der Arzt wäre bereit nachzubessern (der hatte mich vorher mit der Bemerkung, für ihn wäre so alles in Ordnung, wieder weggeschickt). Schon als ich die Krankenkasse angerufen hatte, hatte ich mir vorher eine Zweitmeinung geholt. Den Termin hatte ich mir am gleichen Tag gemacht, als der behandelnde ZA mich abgefertigt und weggeschickt hatte, weil ich in dem Moment stinkesauer war.
Deshalb hab ich schon gewusst, dass man da nichts ordentliches draus machen kann.
Auf den Brief der Krankenkasse hab ich dann zurückgeschrieben, dass es da nichts nachzubessern gibt, Mängel aufgeführt, Ablauf der Behandlung geschildert, meine langjährige Mitgliedschaft angesprochen, etc. und schriftlich um Begutachtung gebeten.
Also immer nochmal an die Krankenkasse schreiben, wenn die einen abbügeln wollen.
Dann Termin beim Gutachter. Der hat mir zwar vollkommen Recht gegeben und die Mängel bestätigt, aber die Krankenkasse hätte mich zu dem gleichen ZA zur Überarbeitung geschickt. Heißt, ich hätte wieder schreiben müssen oder dann doch zum Anwalt gemusst. Hab zum Glück eine Rechtsschutz.
Der Gutachter hatte mir gesagt, dass eine Überarbeitung teurer wäre als eine Neuanfertigung.
Wahrscheinlich deshalb hat mir der ZA dann von sich aus schriftlich vorgeschlagen alle Kosten zu stornieren, wenn ich ihm das mangelhafte Teil zurück gebe.
Also nichts gefallen lassen, Leute, nicht gleich nach dem ersten Abwimmelbrief klein bei geben, eine Rechtsschutz zulegen, und vor allem mangelhafte Leistungen nicht bezahlen.