Aufgaben und Gesetzliche Grundlagen des Robert Koch-Instituts
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der
Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention
und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der
anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.
Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung
von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Zu den Aufgaben
gehört der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als
Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten.
Vorrangige Aufgaben liegen in der wissenschaftlichen Untersuchung, der
epidemiologischen und medizinischen Analyse und Bewertung von Krankheiten
mit hoher Gefährlichkeit, hohem Verbreitungsgrad oder hoher öffentlicher oder
gesundheitspolitischer Bedeutung. Das RKI berät die zuständigen
Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG), und wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Es
informiert und berät die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend auch die breitere
Öffentlichkeit. Im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen
und Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines
Frühwarnsystems wahr.
www.rki.de/cln_091/nn_205760/DE/Content/Institut/institut__node.html?__nnn=true