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In dem Merkblatt für die ärztliche Untersuchung zur BK 1317 („Polyneuropathie oder Encephalopathie durch organische Lösungsmittel und deren Gemische“, Universität Rostock) werden folgende toxische Einzelstoffe genannt, die eine toxische Polyneuropathie auslösen können: N-Hexan, n-Heptan, Methylethylketon (2-Butanon), Methylbutylketon, Methanol, Ethanol, Benzol, Toluol, Xylole, Styrol, Monochlormethan, Dichlormethan, 1,1,1-Trichlorethan.
Außerdem lösen viele bekannte toxische Substanzen verschiedenste klinische Symptome, wie Magen-Darm-Beschwerden, Haarausfall, Nagelveränderungen, schwere Hautveränderungen aus und können auch eine toxische Polyneuropathie verursachen. Zu nennen sind hier z.B. DDT, Trichloräthylen, Arsen-, Blei-, Thallium- u. Organophosphatverbindungen, Benzol, Benzin oder Blei. Auch die Wirkstoffe einzelner Medikamente sind verantwortlich für eine toxische Polyneuropathie, z.B. Chloroquin, Gentamicin, Hydantoin oder Imipramin.
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