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Evangelische Kirche [Bearbeiten]
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Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig, jedoch sollen bei Kindern (unter 14 J.) mindestens zwei Paten benannt werden.
Die Zahl der Paten war – abgesehen vom Adel – für ein Kind bis ins 20. Jahrhundert auf 2-3 beschränkt.
In der altreformierten Gemeinde übernimmt die Gemeinde die Funktion des Paten.
Wenn der Pate nicht der taufenden Gemeinde angehört, ist ein Patenschein erforderlich, der von der Gemeinde des Paten ausgestellt wird. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem in vielen Gemeinden bei der Taufe überreichten Patenbrief. Während ersteres ein rein amtliches Dokument zur Feststellung der Patenberechtigung ist (und i. A. bei der Kirche verbleibt), handelt es sich bei letzterem um eine Urkunde.
Voraussetzungen [Bearbeiten]
Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit und selbst Mitglied einer christlichen Kirche sein. Dabei soll nach Möglichkeit mindestens einer der Taufpaten selber evangelisch sein.
Evangelische Paten sollen konfirmiert sein.
Das Patenamt kann weder zurückgenommen noch abgegeben werden. „[…] [Es] erlischt [jedoch], wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere bei einem Austritt aus der Kirche.“[6]
Voraussetzungen [Bearbeiten]
Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und der Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen eine Person oder eine männliche und eine weibliche Person,[3] die bereit und geeignet ist/sind, das Amt auszuüben. In der Regel müssen Paten mindestens 16 Jahre alt sowie voll initiiert sein und ein glaubensgemäßes Leben führen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer Spruchstrafe belegt sind.
Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit und selbst Kirchenmitglied der katholischen Kirche sein. Andere Christen, z. B. evangelische, oder Nicht-Christen werden von der katholischen Kirche als Paten nicht akzeptiert. Inwiefern Ausnahmen für Orthodoxe oder Alt-Katholiken gelten, welche von der römisch-katholischen Kirche als echte Teilkirchen angesehen werden, ist dem kanonischen Recht nicht zweifelsfrei zu entnehmen. Christen, die aufgrund ihrer Konfession nicht als Paten zugelassen sind, können als Taufzeugen benannt werden, jedoch in der Regel[4] nur zusätzlich zu einem Paten bzw. einem Patenpaar.[5]
Ein gleichgeschlechtliches Patenpaar ist nach dem Münsterischen Kommentar nicht gestattet.
Hmmm das würde mich wundern, aber auch freuen!Bei einer evangelischen Taufe scheint laut Link oben es aber zu reichen, wenn nur einer der Paten in der Kirche ist.
ja, danke!
Das blöde ist nur dass denjenige den wir als Pate gerne hätten nicht mehr in der Kirche ist.
Also zumindest bei "uns" Katholiken ist es so, das NUR getaufte auch Taufpaten werden können.
Was ist also der Grund eines nicht Beitrittes zu einer christlichen Gemeinde im weitesten Sinne, die Taufen/Segnungen vornimmt?
Die Meinung
- man wisse in Glaubensfragen alles besser als die Anderen?
- man sei perfekter als alle Anderen?
- man müsse niemanden helfen (ist das liebe) und wolle sich nie helfen lassen?
- man will keine Geld geben? (Mammon wichtiger als Gott?)
- man will keine Zeit mit anderen verbringen? (Wie kann man ohne Zeit andere Lieben?)
- die anderen haben andere Aufassungen? (Ist die eigene immer richtig und wenn ja, wäre dies ein Grund?)
Ausserdem wie wollen Taufpaten dem Kind bezüglich Religion helfen, wenn sie selber keine Hilfe annehmen und annehmen wollen? Wie wollen sie bei der integration helfen wenn sie selber sich gar nicht integrieren lassen wollen?
Eltern sollten sich also mal fragen, wieso sie das Kind taufen wollen und was den die Aufgabe der Taufpaten sein soll?