Mutterschutz?!

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14.06.10
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Hallo,

ich bräuchte mal eure Meinung und eventuell einen guten Rat zu meiner Situation.

Ich bin zur Zeit in der 22.SSW schwanger (6 1/2 Monat) und arbeite seit September 2010 20h/Woche Teilzeit in einem Schuhfachgeschäft. Wir sind insgesamt 3 Verkäuferinnen und unser Chef.

Zur Zeit gibt es einige Unstimmingkeiten im Beruf, die mir mächtig auf den Magen schlagen und zum zusätzlichen Stress zu Hause noch hinzu kommen. Möchte unbedingt erwähnen, dass mir meine Arbeit für das (sehr!) wenige Geld und die dazu kommende Fahrerei wirklich Spaß macht. Der Umgang mit den Kunden ist 'traumhaft' schön und lenkt auch vom Alltag ab.

Nun zum aktuellen Anlass. Eine Kollegin von mir hatte letzte Woche Urlaub. Ich stand mit meiner anderen, älteren Kollegin und dem Chef die Woche über allein da. Ich hatte bereits Mitte letzter Woche schlimme Rückenschmerzen in der Nähe vom Ischiasnerv. Zum Teil waren sie unerträglich, meine Kollegin klagte ebenfalls über Rückenschmerzen. Sie ging daraufhin Mittwochs zum Arzt und wurde krank geschrieben. Ich musste ihre Schicht (natürlich) trotz meinen ebenfalls, dank einer Salbe aber etwas zurückgehenden, Schmerzen übernehmen.

Meine Arbeit beinhaltet durchgängiges Stehen für 6h, dadurch dass wir meist allein im Geschäft sind ist uns natürlich auch keine Pause möglich. Wir können den Laden unmöglich allein lassen (Ladendiebstahl). Genauso wie uns streng vorgeworfen wird, wir sollen erst nach 20 Uhr saugen, wischen, kehren, Kasse zählen. Hingegen dazu steht im Mutterschutz ich dürfe nur bis 20 Uhr arbeiten. Erst gestern meinte ich zu meinem Chef, nachdem er sich während meiner Anwesenheit gleich mal 2 Pausen gönnte, dass ich Montag Vormittag zwecks meiner Rückenschmerzen zum Arzt gehe. Heute bekomm ich einen Anruf das meine ältere Kollegin immernoch krank sei und ich vormittags unbedingt arbeiten kommen muss weil er Termine bzw schlichtweg andere Interessen hat. Und ich den Arztbesuch auf Dienstag Vormittag verschieben soll und nachmittag ja dann wieder ins Geschäft kommen kann.

Ich bin mittlerweile einfach nur sauer, wie egoistisch ein Mann denken kann. Ich hatte bereits im Dezember (ca 17 SSW) ein schlimmes Ziehen im linken unteren Rückenbereich. Beim Arzt war ich nicht, hatte aber die Vermutung dass es Wehen sind. Genauso wie ich einen Sonntag auf Arbeit 'zusammengeklappt' bin, da mein Kreislauf völlig verrückt gespielt hat. Ich möchte einfach auch nicht das Risiko eingehen, allein auf Arbeit zu stehn und dann passiert etwas, lt meinem Chef geht es aber nun nicht anders. Wir sind nunmal nur zu viert bzw mehr oder weniger nur zu dritt. Während eine die Woche wieder krank ist. Ich möchte gern auch mal diejenige sein die 'krank' machen darf, aber anscheinend wird ein dicker Bauch mit Rückenschmerzen und Kreislaufproblemen hinten angestellt.

Wie ist eure Meinung zu meiner Situation? Wie habt ihr es im berufsleben geregelt? Oder übertreibe ich ganz und gar und sollte mir das alles nicht so zu Herzen nehmen?

Lieben Dank für eine Antwort
Bekki
 
wundermittel
Hallo Bekki,

bevor ich Dir einen Rat oder auch sachliche Informationen geben kann, würde ich gern wissen, ob Du in Deutschland wohnst... denn da kenne ich mich mit den Gegebenheiten aus.... für andere Länder kann ich da leider nicht mit dienen....

Liebe Grüße und einen schönen Abend
blaubeerauge
 
Jeder AN ist verpflichtet das Mutterschutzgesetz öffentlich auszuhängen und sich daran zu halten.

Nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen werdende Mütter nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft keine Arbeiten ausführen, bei denen sie ständig stehen müssen.
Bei der Arbeit von Verkäuferinnen, die sich bei Verrichtung ihrer Arbeit im Raum bewegen können und die mit ständigem Gehen oder Stehen einhergehen, ist eine Sitzgelegenheit bereitzustellen, die die Schwangere zum Ausruhen auch nutzen soll. Sie darf nicht zu solchen Arbeiten eingeteilt werden, bei denen die empfohlenen Ausruhemöglichkeiten nicht bestehen. Weitere nützliche Informationen https://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html
BMFSFJ - Publikationen - Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz

Denk dran, Du bist gerade unkündbar und er muss auf dich Rücksicht nehmen.

Es liegt zudem an dir, dich vom Frauenarzt krank schreiben oder von der Arbeit befreien zu lassen, wenn es nicht mehr geht.
 
naturheilkunde
Danke für eure Antworten.

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich letzte Nacht beinahe einen Nervenzusammenbruch aufgrund dieser Situation hatte. Es ist alles so verzwickt, die Arbeit macht mir Spaß und ich möchte sie in keinem Fall verlieren, genauso muss ich zuerst an das Wohl meines Kindes denken. Doch wie soll ich mein Kind ohne Arbeit ernähren. Auch wenn es wohl vom Staat das gleiche Geld bzw sogar mehr gibt als ich jetzt verdiene ist es auch in gewisser Weise der Stolz, der es nicht zulässt.

Wie gesagt, die vergangene Nacht war furchbar. Ich habe kein Auge zugetan, mir nur über alles den Kopf zerbrochen, die Rückenschmerzen waren noch das kleinste Übel. Mir war schlecht, heiß und kalt und ich habe permanent geweint über die Situation wie es weitergehn soll. In der Früh habe ich dann beschlossen an mein Wohl zu denken und - an meinen sowieso eigentlich freien Tag - zu Hause zu bleiben. Morgens kamen dann noch Bauchschmerzen hinzu, die dem ganzen Stress noch die Krone aufsetzen. Ich habe versucht meinen Chef zu erreichen, er hatte gleich mal sein Handy aus. Habe ihm eine SMS geschickt und nachdem er sich wohl nach 7:30 Uhr immernoch nicht aus den Bett bequemt hat auf den AB gesprochen. Bin dann sofort zum Arzt und sie hat mich auch krank geschrieben bis 27.01. - wielange ich krank sein 'möchte' hat an mir gelegen, meine Ärztin hätte es auch auf 4 Wochen bzw bis zu Beginn des Mutterschutzes gemacht, doch ich weiss nicht ob das der richtige Weg ist. Ich möchte die Arbeit nicht verlieren.

9:30 Uhr habe ich dann im Geschäft angerufen und mich erstmal entschuldigt dass es wirklich nicht ging. Das eigentliche Problem ist das ständige Stehn, eine Sitzmöglichkeit würde das Ganze um einiges vereinfachen - darauf meinte mein Chef 'dass das im Handel ja nicht geht' und der Beruf dann wohl nicht der Richtige für mich sei. (Ich arbeite schon immer im Einzelhandel und selbst im Lebensmittelbereich, der um einiges schwerer und stressiger ist findet man die Möglichkeit zum Setzen und einer Pause) Nicht gehn ist wohl relativ, von Nicht wollen kann eher gesprochen werden.

Was meint ihr ist nun der beste Weg? Kann auch für Verkäuferinnen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden (bei diesen Gegebenheiten)? Ich glaube der gute Herr kennt sich mit dem Thema Mutterschutz ganz und gar nicht aus, geschweige hängt bei uns auch nicht solch ein Gesetz aus. Deshalb muss ich ehrlich zugeben bin ich ziemlich skeptisch, ob er weiss dass ich zur Zeit unkündbar bin - Ist das wirklich so? Ab wann darf er mich denn Kündigen? Und darf man dagegen vorgehen, falls ich wirklich die Kündigung in Händen halte? Mütter müssen doch in solch einer Situation irgendwie abgesichert sein. Ich bin doch mit Sicherheit nicht die erste der es während der Schwangerschaft extrem schlecht geht.

@blaubeerauge: Ja, ich wohne in Deutschland. Komme aus Sachsen.


Viele Grüße
Bekki
 
Nun. Bekki. Ich habe dir die Links von staatlichen Stellen zum Mutterschutz geschickt. Da kannst Du dich umfassend informieren. Das Mutterschutzgesetz gilt für ganz Deutschland und jeden Arbeitgeber.

Also kündigen kann dir keiner. Selbst wenn Du die ganze restliche Schwangerschaft krank geschrieben wirst.
Grundsätzlich ist es so, dass ein Arbeitsverhältnis während des Mutterschutzes unkündbar ist. Ausnahmen stellen hier aber zum Beispiel befristete Verträge dar, die natürlich zum Ende der Frist trotzdem auslaufen.

Ferner müssen meines Wissens alle Kleinunternehmen (unabhängig davon, ob dort Frauen arbeiten) an einem Umlageverfahren teilnehmen, bei dem monatlich ein gewisser Beitrag zur Sicherung der Zahlung des Mutterschaftsgelds abzuführen ist.

Es ist mir klar, dass gerade im Osten alles etwas lockerer gehandhabt wird. Aber wir reden hier von zwingender Aushangpflicht, unabhängig von der Grösse des Betriebs.

Hier alle aushangpflichtigen Gesetze in der Übersicht (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):
Zwingend aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeitsgerichtsgesetz - Auszug
  • Arbeitszeitgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
  • Jugendarbeitsschutzgesetze
  • Kinderarbeitsschutzverordnung
  • Ladenschlussgesetz
  • Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
  • Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen

Hinweis

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann gemäß der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
www.business-wissen.de/organisation/aushangpflicht-informieren-sie-ihre-mitarbeiter/
Ich würde die Geschichte mit der Sitzgelegenheit allerdings mit der Ärztin besprechen. Die kann sicher auch ein entsprechendes Attest schreiben.
 
Liebe Bekki,

dein Arbeitgeber hat nicht das Recht, die von Dir geschilderten Dinge zu verlangen.
Du solltest mit Deiner Ärztin darüber sprechen, das sie Dir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellt. Das ist ein Schreiben, das Du Deinem Arbeitgeber im Original und am Besten auch Deiner Krankenkasse in Kopie zukommen läßt.

Das heißt, das Du bist zum Beginn Deiner Mutterschutzfrist (allgemeines Beschäftigungsverbot) von der Arbeit freigestellt bist. Dein Arbeitgeber kann nichts dagegen machen. Während dieser Zeit bekommst Du Dein reguläres Arbeitsentgelt weiter und Dein Arbeitgeber kann diese Gelder über die Umlage 2 von Deiner Krankenkasse zurück bekommen. Ab Beginn Deiner Mutterschutzfrist bekommst Du dann Mutterschaftsgeld (max. 13 Euro von der Krankenkasse und die Differernz zum Netto von Deinem Arbeitgeber).

Dein Arbeitgeber hat nicht das Recht, Dich zu kündigen. Er kann das Arbeitsverhältnis erst dann von seiner Seite beenden, wenn Du aus der Elternzeit zurückkehrst (unter Einhaltung der regulären Kündigungsfristen)... und somit ist Dein Job für diesen Zeitraum sicher. Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Solltest Du doch eine Kündigung bekommen, ist die schwebend unwirksam. Im Falle von Mutterschaft und Elternzeit kann ein Arbeitsverhältnis nur zulässig aufgelöst werden. Das heißt, Dein Arbeitgeber muß vor Aussprechen der Kündigung die Genehmigung von der zulässigen Stelle (meist das Gewerbeaufsichtsamt) die Zustimmung einholen. Es gibt nur ganz wenige Fälle, in denen das gestattet wird.

Ich kann verstehen, das Dich Existenzängste quälen und ich kann auch Deinen Wunsch nachvollziehen, das Du für Deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen möchtest... aber es geht hier um die Gesundheit von Dir und Deinem Baby... und damit solltest Du nicht spielen.

Wenn Du noch mehr Details benötigst, dann melde Dich einfach.
Dir viel Kraft bei den Entscheidungen, die Du treffen musst.
Liebe Grüße

blaubeerauge
 
Schön blaubeerauge, dass Du mich unterstützt.:wave:

Ja. Ich finde es auch viel wichtiger sich jetzt auf das Baby zu konzentrieren.

Da gibt es mittlerweile so schöne Seiten, auf denen genau erklärt wird, wie sich das Baby gerade entwickelt. www.wireltern.ch/kinderkriegen/sskalender/6.php

Die sind doch gerade viel wichtiger als so ein blöder Chef:zunge:, der im vorletzten Jahrhundert festhängt.
 
Weißt du, nicht der papa, ich kann verstehen, das es viel Unsicherheit gibt. Vor allem, wenn das erste Kind unterwegs ist. Da hilft nur eins... Aufklärung... und da teile ich doch mein Wissen gern, damit Ängste abgebaut und gute Entscheidungen im Sinne von lebenswerte Schwangerschaft und Gesundheit für Mutter und Kind getroffen werden :eek:)
 
naturheilkunde
Ach, ihr seid echt Gold wert, danke!!

Und wie sollte es anders sein. Heute habe ich eine Schriftliche Abmahnung bekommen! Der Grund ist nicht die Schwangerschaft oder deren Ausfallzeit (bzw der Hintergedanke schon) sondern diese hier:

- Wiederholtes Aufschließen der Geschäftsräume NACH der allgemeinen Öffnungszeit der Geschäfte des Einkaufscenters
(Im Winter habe ich eine Arbeitsstrecke von 45 min Fahrt, die Geschäfte öffnen 9:30, EINMAL war ich Punkt 9:30 Uhr da und habe sofort, noch mit Jacke und dick eingepackt, das Geschäft geöffnet - alles andere ist pure Unterstellung!!)

- Wiederholtes Geldzählen / Vorbereiten Kassenabschluss vor Ladenschluss
- Wiederholtes Fegen und / oder Saugen des Ladenraums vor bzw sogar weit vor dem allgemeinen Ladenschluss
(Es ist NIRGENDS vereinbart wann ich wo die Kasse zu zählen bzw zu saugen habe! Weder im Arbeitsvertrag noch hängt irgendwo dazu etwas im Aufenthaltsraum aus! Schon letzte Woche habe ich ihm erzählt, dass ich lt Mutterschutzgesetz nur bis 20 Uhr arbeiten dürfe und wenn ich das alles vor Ladenschluss erledige, dann zum Wohle meines Kindes. Das hingegen steht im Gesetz, wohingegen die Kehrerei nirgends festgehalten ist. Es ist zudem eine absolute Frechheit!! Denn bis jetzt war ich IMMER sofort einsatzbereit, wenn eine Kollegin ausgefallen ist!!)

Ich bin stinksauer und traurig zugleich! Mich k*** dieser Mensch sowas von an! *entschuldigt bitte* Würde der sich ganz einfach mal an das Mutterschutzgesetz halten, kämen wir auf einen grünen Zweig! Hierzu gehört z.B. eine Sitzgelegenheit. Aber so seh ich nicht ein immer nur an das Wohl des Geschäftes zu denken! Ich bin bis 27.01. krank geschrieben und ich glaube diese Krankschreibung werd ich erstmal auf 4 Wochen erhöhen, am 07.02. habe ich so oder so einen Termin beim Frauenarzt zur Untersuchung, der stellt dann hoffentlich das Beschäftigungsverbot aus. Meint ihr, es ist der richtige Weg? Ich meine, im Prinzip ist diese Arbeitsstelle einfach Hobby & Freizeit, weil wirklich verdienen tut man dort nix. Und die 70 € mehr im Monat geb ich für den Benzin wieder aus.

Wie meint ihr sollte ich jetzt weiter vorgehen? Erstmal gar nicht reagieren? Oder einen Brief zurückschreiben, wie ich das alles seh?
 
Hallo Bekki,

mach dir mal keine Sorgen.
Du wirst jetzt einfach eine Erwiederung auf die Abmahnung schreiben. Du hast das Recht, in dieser Form auf eine Abmahnung zu reagieren.
Und noch eins... damit einen Abmahnung wirklich rechtliche Relevanz erhält, benötigt es einer bestimmten Form. Damit will ich sagen, das die meisten Abmahnungen rechtlich völlig unzulässig sind und vor den Arbeitsgerichten keine Chance haben.
Schildere in deiner Erwiederung, das die Vorwürfe nicht haltbar sind und das es außerdem zu den dir vorgeworfenen Tatsachen keine vertraglichen Regelungen gibt und du somit die ganze Angelegenheit nicht nachvollziehen kannst.
Schreibe ausdrücklich rein, das du darum bittest und davon ausgehst, das deine Stellungnahme zu der Personalakte gelegt wird.

Außerdem würde ich dir raten, das du dir vor dem Februar noch einen Termin bei deinem Gyn. holst und das mit den Beschäftigungsverbot klärst. Rein rechtlich spricht bei deiner Arbeitsplatzbeschreibung nichts dagegen. Und je früher du es in Händen hälst, um so früher kannst du die Sache zu den Akten legen... sprich... du kannst dich auf deine Schwangerschaft und das Baby konzentrieren.... und mußt nicht ständig grübeln, wie es im Februar wohl weitergeht... wenn du dir diesen emotionalen Streß ersparen kannst, solltest du in jedem Fall darüber nachdenken... :)

Liebe Grüße
blaubeerauge
 
Und noch eins... damit einen Abmahnung wirklich rechtliche Relevanz erhält, benötigt es einer bestimmten Form. Damit will ich sagen, das die meisten Abmahnungen rechtlich völlig unzulässig sind und vor den Arbeitsgerichten keine Chance haben.

Das ist mir auch schon aufgefallen. Die Abmahnung wurde am gleichen Tag wie meine Krankheitsmeldung verfasst und mir zwei Tage später per Post geschickt. Sie enthält ausschließlich die Unterschrift meines Chefs. Zwei Tage (Samstag) zuvor haben wir flüchtig über die Fehler des Fegen / Saugens / Vorzeitigen Kassenabschluss etc. gesprochen und bereits da entschuldigte ich mich und gelobte Besserung. Montag erhielt ich die Abmahnung ohne das mir die Möglichkeit einer Besserung überhaupt gegeben wurde.

Ebenfalls droht er bereits beim nächsten Verstoß mit der fristlosen Kündigung. Gehören dazu nicht 3 Abmahnungen? Im Arbeitsvertrag selbst steht nur eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Jedoch nicht, wieviel Abmahnungen erforderlich sind.

Du wirst jetzt einfach eine Erwiederung auf die Abmahnung schreiben. Du hast das Recht, in dieser Form auf eine Abmahnung zu reagieren.

Ich bin bis zum 27.01. krank geschrieben und wollte vorraussichtlich danach erstmal für eine Woche arbeiten gehn. Am 07.02. ist der normale Untersuchungstermin beim Frauenarzt, dem ich dann auch meine Situation schildern werde. Muss auf dem Beschäftigungsverbot eigentlich auch der AG unterschreiben? Auf der anderen Seite würde ich ihm sehr gerne auf seine Abmahnung dementsprechend reagieren und lieber Heute als Morgen mir ein BV vom Frauenarzt holen. Ist einbisschen verzwickt alles, zumal er mir dann mit Sicherheit die fristlose Kündigung schickt. Ob er schonmal sowas wie Kündigungsschutz in der Schwangerschaft gehört hat, bezweifel ich.

Im Allgemeinen muss er doch davon ausgehen, dass ich mich jetzt für den Rest der Zeit krank schreibe. Sonst hätte er doch gleich mit seiner Abmahnung bis zum 28.01. warten können - so hätten wir gleich alles zusammen besprochen und sie wäre mit meiner Unterschrift evlt. auch etwas mehr als nur ein Stück Papier gewesen. Schade, dass er dazu nicht den 'Arsch' in der Hose hat.

Danke dir, für deine Hilfe.:wave:
 
Liebe Bekki,

grundsätzlich gilt bei einem Beschäftigungsverbot, das der Arbeitgeber keine Zustimmung geben muß.... wäre ja noch schöner, wenn er auf der einen Seite die Dinge, die vom Mutterschutzgesetzt vorgesehen sind, nicht umsetzt und zum anderen dann einem individuellen Beschäftigungsverbot (das vor allem in den Fällen, wenn das Mutterschutzgesetzt nicht umsetztbar ist ausgesprochen wird) widersprechen dürfte....

Es gibt sogar Fälle, in denen der Arbeitgeber ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen darf (bei Nachtarbeit, Kontakt mit für Mutter und Kind gefährlichen Substanzen etc.), aber Verhindern kann er ein Beschäftigungsverbot nicht.

Auch wenn dein Arbeitgeber dir fristlos (also in deiner Person geschuldet) kündigen möchte, benötigt er die vorherige Zustimmung der zulässigen Stelle... und nach dem was du schreibst, hat der echt null Plan und wird auch hier einen Formfehler begehen.

Falls er doch so viel Durchblick hat, das er sich die Zustimmung der zulässigen Stelle einholt, ist es um so wichtiger, das du auf die Nichteinhaltung des Mutterschutzgesetz etc. hinweist und am besten auch in deiner Erwiederung auf die Abmahnung auf euer vorheriges Gespräch hinweist und das es dir als eine Art Retourkusche auf deine aus der Nichteinhaltung des Mutterschutzgesetzes resultierenden Arbeitsunfähigkeit erscheint...

Mit diesen Fakten wird er nie und nimmer die Genehmigung zu einer fristlosen Kündigung bekommen... und falls dir diese doch ins Haus flattern sollte... (mit welcher fadenscheinigen Begündung auch immer) fordere auf jeden Fall die Aushändigung der Genehmigung der zulässigen Stelle an und geh zum Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Aussprechen der Kündigung.

Selbst wenn das Vertrauensverhältnis dann so zerrüttet ist, das eine Beschäftigung nach deiner Elternzeit nicht mehr in Frage kommt, wird er aber für die restliche Zeit des Beschäftigungsverbot und für die Mutterschutzfrist deine dir zustehenden Gelder zahlen müssen und du machst wenigstens finanzell keine Miesen.

Laß dich von diesem Menschen nicht aus der Fassung bringen. Er glaubt sich vielleicht am längeren Hebel, aber das Gesetz und das Recht sind auf jeden Fall auf deiner Seite.

Liebe Grüße
blaubeerauge
 
Zuletzt bearbeitet:
super, genau so werde ich es machen.

Und wie meinst du sollte ich die nächste Zeit vorgehen? Gegendarstellung schreiben und abschicken oder nicht? Bis zum 07.02. weiterhin, wie als wäre nichts gewesen, auf Arbeit gehn und 'brav gegen das MuSchG' verstoßen?

Selbst wenn das Vertrauensverhältnis dann so zerrüttet ist, das eine Beschäftigung nach deiner Elternzeit nicht mehr in Frage kommt, wird er aber für die restliche Zeit des Beschäftigungsverbot und für die Mutterschutzfrist deine dir zustehenden Gelder zahlen müssen und du machst wenigstens finanzell keine Miesen.

Da habe ich ehrlich gesagt auch so meine Bedenken. Ich warte mittlerweile seit dem 15.01. auf meinen Lohn für Dezember. Er hat bereits Anfang Januar gemeint dass es sich aufgrund der Umsatzschwäche diesmal etwas verzögert. Durch die gegenbenen Umstände zweifel ich, dass er überhaupt zahlt. Lt. Arbeitsvertrag sind bei Betriebsbedingten (derzeit ist kein guter Umsatz) bzw schwerwiegenden Pflichtverletzungen des AN (ist es das etwa in meinem Fall??) Verzögerungen möglich.

Möchte nochmal kurz deine Meinung hören, habe jetzt eine Gegendarstellung auf die - eigentlich gar nicht gültige - schriftliche Abmahnung geschrieben, die wäre wie folgt (schicke ich wenn, erst ab, wenn ich das Beschäftigungsverbot meiner Frauenärztin in Händen halte):


Sehr geehrter Herr XXX,


ich habe am 19.01.2011 Ihre schriftliche Abmahnung erhalten und möchte mich hierzu äußern.

Vorgeworfen wird mir u.a. das Wiederholte Aufschließen der Geschäftsräume nach der allgemeinen Öffnungszeit der Geschäfte des Einkaufscenters. Gern hätte ich dazu handfeste Beweise, so z.B. das genaue Datum des Vorfalls. Mir persönlich ist es bekannt, einmalig den Store Punkt 9:30 Uhr Betreten und so unverzüglich geöffnet zu haben. Aufgrund der Verkehrsbedingungen vor Ort möchte ich mich hiermit bei Ihnen für diesen Tag nochmals entschuldigen. Ein weiterer schwerwiegender Verstoß der Ladenöffnungszeit ist mir nicht bekannt und deute ich somit als pure Unterstellung.

Wiederholtes Geldzählen / Vorbereitung Kassenabschluss vor Ladenschluss. Ich bin bereit, mich an diese mündliche Abmachung zu halten, möchte Sie aber darauf hinweisen, dass hierzu vertraglich nichts vereinbart wurde. Sowie ich erst nach Ihrer Aufforderung, am 15.01.2010, auf diese Regelung aufmerksam wurde und entsprechend reagieren konnte.

Wiederholtes Fegen und / oder Saugen des Ladenraums vor bzw. sogar weit vor dem allgemeinen Ladenschluss. Auch hierzu wurde laut Arbeitsvertrag nichts vereinbart. Ich bin aber selbstverständlich ebenfalls bereit, mich in Zukunft an unsere mündlichen Abmachungen zu halten. Ein ganztägig sauberer Store sollte Ihnen nicht nur im Interesse unserer Kundschaft am Herzen liegen.


Desweiteren errinnere ich Sie auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes, in denen u.a. meine Handlungen beinahe nachvollziehbar erscheinen und ich Sie damit auch begründen und entschuldigen möchte. Ich halte es mir vor, die oben genannten Vorwürfe als eine Art Retourkusche aufgrund der Nichteinhaltung des Mutterschutzgesetzes resultierenden Arbeitsunfähigkeit, zu behaupten.

Ein kurzer Auszug des MuSchG beinhaltet u.a. wie folgt:

- § 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes (2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.

- § 4 Weitere Beschäftigungsverbote (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet

- § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.


Da wir uns hierzu leider nicht einigen können und auch im Rahmen des Gesetzesverstoßes gehandelt wird, sieht mir meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bis zu Beginn des Mutterschutzes vor. Zur finanziellen Entlastung meines vorzeitigen Ausfalls schicke ich Ihnen eine Kopie des Mutterpasses, innerhalb der 2-wöchigen Frist, sowie das darin enthaltene vorraussichtliche Geburtsdatum mit.


Sehr gern bin ich nach Ablauf des 2 Monatigen Mutterschutzes nach Entbindung meines Kindes für Sie wieder zuverlässig einsatzbereit.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und freue mich auf ein weiteres kundenorientiertes Miteinander.

Mit freundlichen Grüßen


ist das zu unfreundlich formuliert? Immerhin kam es ja (noch) nicht zur fristlosen Kündigung - Das er sich die Erlaubnis der zuständigen Stelle davon holt denk ich nicht. Wenn, wird er es genauso vornehmen, wie auch schon die Schriftliche Abmahnung. Alles andere würde mich wundern. Aber wenn, weiss ich ja jetzt wie ich zu reagieren habe :)


Viele Grüße
Bekki
 
naturheilkunde
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