Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt Implantologen
- Lebenslange Entschädigung wegen unzureichender Aufklärung über
Behandlungsalternativen:
DZOI ermahnt zur Patientenaufklärung
Hamburg - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 12. Juli 2005 einen Zahnarzt für schuldig erklärt, seine Patientin nicht ausreichend über Behandlungsalternativen zum Augmentationsmaterial Bio-Oss aufgeklärt zu haben.
- Neben dem Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € wurde der Zahnarzt
- zur Übernahme sämtlicher künftiger immaterieller Schäden
- sowie zur Übernahme aller vergangenen und künftigen materiellen Schäden,
die der Klägerin aus dieser zahnärztlichen Behandlung entstanden sind,
verpflichtet.
Dr. Werner Hotz, Präsident des DZOI, mahnt im Rahmen des Urteils zur Präzision und zur Rücksichtnahme auf den Patienten.
https://www.implantate.com/urteile/olg-stuttgart-7-05-aufklaerungspflicht-bio-oss/view.html
Liebe Grüße Amparo