Meldepflicht in Rheinland-Pfalz (D) ab 2011

Wenn keine Meldepflicht besteht, darf der HP aber sehr wohl auch das EM behandeln, oder?

Esther.

Wenn dieser Patient zusätzlich in ärztlicher Behandlung wegen der Borreliose als Infektion ist, dann ja. Ansonsten wäre ich da sehr vorsichtig.

Ich schick die Leute auf jeden Fall immer zum Doc bei Verdacht auf Borreliose, sogar oftmals direkt zum Spezi.

Lg, Angie
 
Ich bin froh, dass es die HP gibt!

Was spricht eigentlich gegen eine Zusammenarbeit
von Schulmedizin und HP?

Ich finde vieles was beim HP gefunden wird,
geht doch bei der Schulmedizin buschstäblich unter.


Ich hoffe, ihr versteht das jetzt nicht falsch.:D
 
Dora, so wäre es perfekt und vieles können die HPs auch machen bsw. die Entgiftungsorgane stärken, Schwermetalle ...VitaminC Infus....

Aber wenn Antibiotikas gebraucht werden, dann muß der Arzt verschreiben.

Vg, Angie
 
Würde wahrscheinlich auch nicht viel bringen.

Die HPs sind bei den Ärzte mit Naturheilverfahren sowieso Konkurrenz.
Und die reinen Schulmediziner halten meist nicht viel von den HP-Behandlungen.

Vg, Angie
 
Ja, ja die liebe Schulmedizin, sie kann den Kollegen ziemlich zusetzen.

Selbst unter den Ärzten gibt es ja der verbitterte Kampf.
Wenn ein Arzt nur einen anderen Behandlungsweg eingeht,
wird er schon beschimpft und als Scharlatan hingestellt.:schlag:
 
Hallo, Ester,

Wenn keine Meldepflicht besteht, darf der HP aber sehr wohl auch das EM behandeln, oder?

Ein EM ohne AB zu lassen halte ich für grobfahrlässig, sorry, das musste an dieser Stelle grad mal schnell gesagt werden, frag mal Kari, was die dazu sagt.

Datura
 
Datura, darum geht es hier nicht, das kann jeder halten, wie er will.

"Ein EM ohne AB ist grob fahrlässig " nenne ich Panikmache, das will auch gesagt sein. Es gibt keinerlei Beweis, dass mit AB keine Chronifizierung stattfindet ...

Aber darum geht es hier nicht.

LG, Esther.
 
"Ein EM ohne AB ist grob fahrlässig " nenne ich Panikmache, das will auch gesagt sein. Es gibt keinerlei Beweis, dass mit AB keine Chronifizierung stattfindet ...



Weiter so!

So sichern sich HPs einen chronischen Kundenstamm !:bang:

Gegenbeweise??




n075.gif
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"Ein EM ohne AB ist grob fahrlässig " nenne ich Panikmache, das will auch gesagt sein. Es gibt keinerlei Beweis, dass mit AB keine Chronifizierung stattfindet ...

Eine Wanderröte ist ein ein sicheres Zeichen einer Borrelieninfektion und sollte bzw. muß umgehend mit AB behandelt werden, alles andere wäre unverantwortlich, um einen chronischen, schwerwiegenden weiteren Verlauf zu verhindern, welcher große Probleme mit der Weiterbehandlung mit sich bringen würde. Und wenn ein Patient mit einer Wanderröte zu einem HP geht, dann sollte dieser, wenn er seriös ist, den Betroffenen zu einem Arzt schicken, damit dieser eine adäquate Therapie erhält, um demjenigen später womöglich großes Leid zu ersparen.

Aber darum geht es hier nicht.

Eben, es geht hierbei um Folgendes, was damit erreicht werden soll

Rheinland-Pfalz führt als erstes westdeutsches Bundesland am Donnerstag eine Meldepflicht für Borreliose ein. Damit soll die Datenlage über die von Zecken verbreitete Krankheit verbessert werden, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch in Mainz mitteilte. Zudem könne die Meldepflicht Vorbeugung und Schutz erleichtern. Dreyer hatte sich wiederholt für eine bundesweite Meldepflicht ausgesprochen.

Rheinland-Pfalz führt Meldepflicht für Borreliose ein

und nicht um eine Verharmlosung.

Viele Grüße Quittie
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schön, wie ihr alle hüpft :):):)

Mein Kundenstamm besteht aus vielen Borreliosekranken, die alle schön brav ihre AB genommen haben. Und trotzdem sind sie krank. Also ich brauch mir meine Chronisch-Kranken nicht selber machen, die kommen schon von der Schulmedizin. :mad:
Und noch was: Es ist noch keiner chronisch krank von mir zu den ABs zurückgewandert. :freu: Und wenn es eines Tages so ist und der ist dann gesund, dann ist es auch ok.

Im Gegensatz zur herkömmlichen Vorgangsweise bekommen bei mir alle Klienten die Gegenmeinung auf den Tisch gelegt. Ich sage den Menschen immer, wie die Schulmedizin vorgehen würde und was ich vorschlage. Nur so kann jeder entscheiden, was er macht.

Ansonsten: Wer hat den AB genommen und ist damit von seiner Borreliose geheilt worden? Findet sich da einer?

Esther.
 
Weiter so!

So sichern sich HPs einen chronischen Kundenstamm !:bang:

Gegenbeweise??




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He Kari,:D

Nein, nein, die meisten HPs schicken die Leute mit Borreliose zu Ärzten.
Ich kenne keinen einzigen, der da alleine rumpfuscht bei einer frischen aktiven Borreliose und vor allem mit Erythema Migrans.
Das ist grob fahrlässig.

Bei chronifizierten Leuten, die schon mehrere Langzeitantibiosen hinter sich haben und alternativ behandelt werden WOLLEN von HPs, ist dagegen nichts einzuwenden.

Ich denke schon, man sollte da differenzieren.

Lg, Angie

P.S. Quittie, das musste jetzt noch sein.
 
Hier steht übrigens alles über die Meldepflicht:
https://www.aerzteblatt-rheinlandpfalz.de/pdf/rlp1107_022.pdf

(Ärzteblatt der rheinland-pfälzischen Ärztekammer)

Im Prinzip sollen wohl alle Borreliose-Patienten gemeldet werden ("Erkrankung an und Tod durch Borreliose", aha ....); die chronische Borreliose bzw. das Spätstadium passt aber nicht wirklich in das Meldeformular rein.

Maßgeblich hat auch Prof. Treib (Kaiserlautern) mitgearbeitet: ein Steere-Jünger. :mad: Angeblich hat auch die DBG mitgearbeitet, ich weiß aber nicht, ob das stimmt.

Fakt ist: mein Hausarzt hat mich noch nicht gemeldet und weiß auch nicht, ob er das jetzt machen muss (ich wohne in RLP). Toll .... :eek:


Gruß,
Guido
 
Hier steht übrigens alles über die Meldepflicht:
https://www.aerzteblatt-rheinlandpfalz.de/pdf/rlp1107_022.pdf

(Ärzteblatt der rheinland-pfälzischen Ärztekammer)

Im Prinzip sollen wohl alle Borreliose-Patienten gemeldet werden ("Erkrankung an und Tod durch Borreliose", aha ....); die chronische Borreliose bzw. das Spätstadium passt aber nicht wirklich in das Meldeformular rein.

Maßgeblich hat auch Prof. Treib (Kaiserlautern) mitgearbeitet: ein Steere-Jünger. :mad: Angeblich hat auch die DBG mitgearbeitet, ich weiß aber nicht, ob das stimmt.

Fakt ist: mein Hausarzt hat mich noch nicht gemeldet und weiß auch nicht, ob er das jetzt machen muss (ich wohne in RLP). Toll .... :eek:


Gruß,
Guido

Hallo Guido,

soweit mir bekannt ist, werden nur Patienten registriert, die frisch infiziert wurden, also nur Neuzugänge. Die bereits länger an Borreliose erkrankt sind, bzw. die chronischen Fälle werden nicht mit angegeben. Daher wird die zukünftige Statistik für die Katz sein.

Ich glaub mich zu erinnern, dass ich das im Borrelioseforum gelesen hatte. Das war glaube ich Frau Fischer selbst vom Borreliosebund, die das erwähnt hatte, mit der Bemerkung, dass sie hier dranbleiben werden. Nun, da jedes Bundesland für sich selbst entscheiden kann, kann ich Erwähntes nicht mit Sicherheit sagen

LG Carmen
 
.... Ich glaub mich zu erinnern, dass ich das im Borrelioseforum gelesen hatte. Das war glaube ich Frau Fischer selbst vom Borreliosebund, die das erwähnt hatte, mit der Bemerkung, dass sie hier dranbleiben werden. ....

Ja, eben: Frau Fischer sagte, dass die Borreliose-Gesellschaft an den Meldekriterien mitarbeiten würde. Schade ist, dass es in RLP halt keinen "richtigen" Spezi aus der DBG gibt. Vielleicht liegt's daran ....

Jedenfalls finde ich das alles nicht so eindeutig. Klar passen in den Meldebogen nur die Fälle, bei denen die Borreliose praktisch bewiesen ist (ist ja auch irgendwie verständlich, wenn man belastbare Daten haben will). Andererseits heißt es ja nicht ausdrücklich, dass nur Neuinfektionen bzw. Neudiagnosen gemeldet werden sollen, sondern eben ganz allgemein "Erkrankungen an Borreliose". Trotzdem werden die meisten Hausärzte unsicher sein und die chronischen Fälle eher nicht melden (wie meiner auch).

Gruß,
Guido
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt mal eine dumme Frage.:D

Was bringt denn die Meldepflicht eigentlich?

Vg, Angie
 
Normalerweise geht es bei der Meldepflicht um ansteckende Krankheiten, die meist von Mensch zu Mensch übertragen werden. Mit der Meldepflicht will man sicher stellen, dass man beginnende Epidemien schnell erkennt etc.
Bei manchen Erkrankungen geht es auch um z.B. kontaminiertes Wasser oder Essen. Wenn die Fälle, die bei verschiedenen Ärzten auftauchen, gemeldet werden, wird eine Häufung bemerkt und die Meldestelle kann eingreifen.

Aber an die Meldepflicht sind auch andere Sachen gekoppelt, so eben das erwähnte Behandlungsverbot für Heilpraktiker. Dadurch bewirkt man auch eine Steuerung des Marktes ... ;-)
Da muss ich wieder dick dazuschreiben mM = meine Meinung.

LG, Esther.
 
Naja, bei ansteckenden Krankheiten ist das einleuchtend.

Heilpraktiker dürfen die Borreliose sowieso nicht behandeln; hatten wir doch schon in einem anderen Thread.

Mich würde interessieren, welche Auswirkungen durch die Meldepflicht bezügl. der Behandlungen entstehen. Geht es evtl. um Rentenansprüche...etc.?

Werden da nur die frischen aktiven Borreliosen erfasst oder auch die schon länger chronifizierten B.?

Vg, Angie
 
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