"Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat angeordnet, daß Präparate, die Anthrachinon und mit diesem chemisch eng verwandte Substanzen enthalten, bei Verstopfungen nur noch vorübergehend angewandt werden dürfen. Die Packungsgrößen und Packungsbeilagen müssen bis Anfang Februar 1997 entsprechend geändert werden. Präparate, die diese Wirkstoffe enthalten, dürfen zudem nicht mehr zur Verdauungsförderung, zur Blutreinigung und zur Gewichtsabnahme angeboten werden. Betroffen sind Arzneimittel von Pflanzen der Gattungen Andira, Cassia (Sennes-Blätter und Sennes-Früchte), Rhamus (Faulbaumrinde), Rheum (Rhabarberwurzel) und Aloe. Das Arzneiinstitut begründet seine Entschließung damit, daß die Anthrachinone in Verdacht stehen, Krebs auszulösen und das Erbgut zu schädigen. Bei langfristiger Anwendung führen sie außerdem zu Störungen des Wasser- und Salzhaushalts, was mit schweren Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems einhergehen kann. Nach eingehender Analyse der zur Verfügung stehenden Erkenntnisse ist die Behörde zu der Überzeugung gelangt, daß das Risiko bei langfristiger Anwendung den möglichen Nutzen eindeutig übersteigt. Gleichzeitig hat das Arzneiinstitut nochmals darauf hingewiesen, daß die Anwendung von Abführmitteln medizinisch nur selten gerechtfertigt ist. Die Patienten sollten Verstopfungen durch angemessene Ernährung vorbeugen. Wenn Beschwerden auftreten, sollten diese mit Quellstoffpräparaten, die Leinsamen oder Flohsamen enthalten, angegangen werden. Stimulierende Abführmittel seien erst dann angebracht, wenn diese Mittel versagen."