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SG Landshut, Urteil vom 27.5.2019 – S 15 VJ 6/17
Impfschaden (Pockenimpfung) auch nach 71 Jahren anerkennungsfähig
https://www.foerderverein-medizinre...htsprechungsreport/entscheidungsdetails-2019/Sachverhalt:
Schon vor 70 Jahren haben die Eltern einer halbseitig gelähmten Tochter auf die Anerkennung eines Impfschadens geklagt. Jetzt hat die mittlerweile 71-Jährige vor dem SG Landshut Recht bekommen. Ein neuroradiologischer Gutachter hat festgestellt, dass ihre Lähmung die Folge einer Pockenimpfung im Mai 1948 ist. Moderne Untersuchungsmethoden haben dazu geführt, dass eine nach einer im Jahr 1948 bei einem damals neun Monate alten Kind durchgeführten Pflicht-Pockenimpfung eingetretene Halbseitenlähmung gerichtlich als Impfschaden anerkannt worden ist. Ein Zusammenhang der Lähmung mit der Impfung war lange Zeit nicht ausreichend erklärbar. Mittels eines neuroradiologischen Gutachtens wurde nun herausgefunden, dass es durch die mit Lebenderregern durchgeführte Zwangsimpfung gegen Pocken bei der Klägerin zu einer Gehirnentzündung und dadurch zu einem kindlichen Schlaganfall gekommen ist.
Folgeerscheinungen davon seien heute noch in der aktuell gefertigten Computertomografie zu sehen, befand der sachverständige Neuroradiologe. „Nach schriftlicher Befragung von Seiten des Beklagten antworteten die Eltern im Schreiben vom 15.03.1986, dass die Geburt ihrer Tochter normal verlaufen sei und ohne jegliche Komplikationen. Bis zur Impfung im Mai 1948 habe ihre Tochter die Hände und Füße normal bewegen können. Im Anschluss an die Impfung habe sie hohes Fieber bekommen und in den Wochen und Monaten danach hätten sie festgestellt, dass ihr Kind die rechte Hand nicht bewegen und nicht habe gehen können. Erst im Alter von 2 Jahren habe sie alleine gehen gelernt. Dabei sei ein Hinken rechts aufgefallen. Man sei deshalb in den Jahren nach der Impfung mehrfach mit der Tochter bei den sog. „Krüppelsprechtagen“ (- so hieß das damals noch) am Gesundheitsamt M. bzw. S. vorstellig geworden. Laut dem medizinischen Sachverständigen spricht insgesamt mehr dafür als dagegen, dass die Pockenschutzimpfung vom Mai 1948 eine wesentliche Ursache für den kindlichen Schlaganfall war.
Alles in allem war daher der Beklagte zu verurteilen, unter Aufhebung des Bescheides vom 18.04.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.08.2017 den bestandskräftigen Bescheid vom 26.07.1989 zurückzunehmen, bei der Klägerin die rechtsseitige Halbseitenparese als Impfschadensfolge anzuerkennen und dem Grunde nach ab 01.01.2012 Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz zu gewähren.
Quelle: aerztezeitung.de
Entscheidung: sozialgerichtsbarkeit.de
P.S. Das Problem ist, dass man den Schlaganfall überleben sollte. Die Todesrate bei Pocken liegt bei 30%.
Bei 20.000 Pockenimpfungen tritt 1 Schadensfall auf. Google-Suche "Schäden durch Pockenimpfung"
Und die Frage der Mutierung der Pocken-Viren hat das RKI kategorisch verneint. Aber dazu noch Bilder die belegen etwas anderes und die Pustelstellen auf der Haut das waren Pocken. Wenn die Polio-Viren mutiert sind, dann machen die Pocken-Viren keine Ausnahme und der Körper ganz mit einem Biofilm überzogen ist.Millionen von Menschen wurde in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit durch die Zwangsimpfung eingeschränkt. Bei einem von 20.000 Geimpften kam es zu lebensbedrohlichen Komplikationen wie z.B. Hirnentzündungen, die häufig bleibende Schäden hinterließen (WHO 2009, Belongia 2003).06.12.2019
Mutiert deshalb, weil ja die Tests bei 2 Ärzten und der hochsensible Interferon-Test alle negativ waren.
Ein Schlaganfall mit über 60 Jahren hat seine Risiken und mögliche Folgen. Nur wer schließt dann auf eine Impfursache. Um es gelinde ausgedrückt - niemand. Ich ebenfalls nicht, wenn mir diese OP-Geschichte und die TBC-Erinnerung nicht geblieben wäre. Gleiches gilt ja für die Polio-Viren-Impfung. Niemand wusste von der Viren-Mutierung nach 15-40 oder mehr Jahren. Und deshalb können die aktuell Ihr Impfspiel betreiben. Vertrauliche Zahlen über Personen mit Impfschäden welche in Heimen untergebracht sind, werden diskutiert sind jedoch nicht offen belegt zu bekommen.
Und eines ist sicher. Die Impfungen erhält man in jungen Jahren. Der auslösende Faktor war bei mir das Antibiotika und die Resistenz in den jungen Jahren schon. Und die Resistenz kann jederzeit mit einer Antibiotika-Anwendung zeitversetzt nach vielen Jahren auftreten, so dass das Übel dann z.B. bei der Borreliose auftritt. Da bedenkt aber niemand, dass Polio-Viren aus dem lymphatischen Darmgewebe durch Antibiotika geschädigte Darmschleimwand frei gesetzt werden. Antibiotika schädigt das schützende Darm- und Microbiom nachhaltig.
Nur ich kenne mehrere Personen aus dem Borreliose-Forum die konnten nicht genug Antibiotika einnehmen und jetzt berichten sie im Fluorchinolone-Forum, dass die nicht mehr Laufen können (Post-Polio-Syndrom). Eine andere Frau die hatte immer sehr hohe EBV-Werte und vor ca. einem Jahr als ich sie angeschrieben hatte berichtete sie, dass sie 2-fach an den Bandscheiben operiert wurde. Das ist doch immer das selbe wie bei mir.
Gruß nullzero
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