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Weiter ein aktuelles Thema, zumal wir ja gerade einen Heiler im Forum haben.
Ich frage mich, wie Heiler wie der Pjotr E. es schaffen, bei durchschnittlich 50 Patienten die Energie zu behalten, mit der sie heilen. Irgendwie geht das über mein Vorstellungsvermögen. Und er behandelt ja nicht kostenlos.
Liebe Ute,
es ist ganz einfach so, dass er keine Energie zu behalten braucht, da er diese selbst bekommt und nur weitergibt, seine eigene Energie behält er somit.
Er hat schon vielen Menschen geholfen, aber seine Massenveranstaltungen finde ich nicht so gut, das geht manchmal schon in Richtung Show und das ist meiner Meinung nach nicht so gut, da der einzelne Mensch dabei in den Hintergrund tritt.
Liebe Grüße
Friedrich
es ist ganz einfach so, dass er keine Energie zu behalten braucht, da er diese selbst bekommt und nur weitergibt, seine eigene Energie behält er somit.
Die Seite mit dem Energiefluss gefällt mir persönlich nicht so gut, weil selbst beim Fungieren als sog. Kanal immer wieder Eigenenergie mitfliesst. Bei mir zumindest. Das liegt wohl an der Übung mit dieser Methode.
Aber das sind ja auch zwei verschiedne Paar Schuh´, das "Channeln" und das "Heilen"...
Eine Strafe gibt es nicht, aber er verbraucht seine eigene Energie und die ist nur begrenzt vorhanden.
Der Mann, der das sagte, ist sehr erfahren in solchen Dingen und er sagte explizit, dass man seine Erfolge in dem Moment einbüßt, in dem man nur an Geld oder Erfolg denkt.
www.spirit-hands.de/rechtslage-heiler-deutschland.htmlMit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation nötig ist.
Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.
Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.
Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.
Der Heiler ist dafür verantwortlich,
dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.
Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.
Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.
Das selbe gilt, wenn Heiler Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.
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und Danke; Ich finde das ausgezeichnet, nicht nur seriös; Aber Deutschland ist - für mich zB - sehr (zu) weit; Kennt jemand auch solche guten Geister in Österreich, gar Raum Wien???...
Diese Vorgehensweise erscheint mir doch sehr seriös.